Projektübergabe Onlineshop ?

9. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
MalcomX
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 12x hilfreich)
Projektübergabe Onlineshop ?

Hallo erst mal ;)

Es dreht sich um den Onlineshop eines Kunden. Die GmbH des Kunden wurde umstrukturiert und durch eine andere GmbH übernommen bzw. 76% der Anteile. Diese möchten von mir jetzt sämtliche Zugänge die mit dem Shop verbunden sind. Es dreht sich darum das Sie eine Sozial Media Agentur mit ins Boot nehmen wollen.

Der vorherige Geschäftsführer ein 70 Jahre alter Mann, der mit der Technik und IT Geschichten eher feindselig gegenüberstand versuchte ständig Fehlfunktionen im Shopsystem zu finden obwohl ALLES reibungslos funktioniert. Er wollte es grundsätzlich auf das Shopsystem schieben wenn nicht genügend Bestellungen eingingen. Von daher bin ich da etwas gebrandmarkt.

Jetzt zu meiner Frage. Gibt es für solche Übernahmen irgendwelche Übergabe Verträge oder Protokolle ? Mir geht es letztendlich nur darum, das mir bestätigt wird, das, das Shopsystem in einem einwandfreien und tadellosen Zustand übergeben wurde. Die Marketing Agentur bekommt auch sämtliche Admin Zugänge und ich möchte nicht das nach freien Belieben rumgewurstelt wird und wenn dann Probleme auftauchen geht es letzten Endes noch auf mich zurück

Bin für jeden Tipp dankbar

Gruß und euch allen einen schönen Tag
Malcom

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119458 Beiträge, 39730x hilfreich)

Man erstellt eine Checkliste mit allen Funktionen des Online-Shops, die geht man denn zusammen mit denjenigen durch dies übernehmen sollen und hakt jede funktionierende Position ab und bei Fehlern macht man ein Kreuz und beschreibt detailliert den Fehler.
Am Ende unterschreiben beide das Ganze.


Man kann auch ohne Checkliste arbeiten und sich dann nach dem testen unterschreiben lassen, das alles funktionsfähig war. Birgt aber die Gefahr, das hinterher argumentiert word, das ein Teil nicht getestet wurde.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MalcomX
Status:
Beginner
(82 Beiträge, 12x hilfreich)

Guten Morgen !

Lieben Dank für deine Tipps ;)

Gruß und euch allen ein schönes Wochenende
Malcom

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.705 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen