Privat Person: Gründung von Youtube Kanal

2. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Auswalt
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Privat Person: Gründung von Youtube Kanal

Hallo,


und zwar geht es um folgendes, ich bin derzeit noch Schüler, und habe vor "nicht Jura" zu studieren.

Das ich natürlich Glück haben muss um 1-2 € im Monat zu bekommen ist mir schon klar, es geht hier um folgendes:


1.) Ich will zuerst einmal ein paar Videos von Musikern hochladen.

Begründung: Damit die Leute sehen, mit wenn sie es zu tun haben

B: Um natürlich andere auf mich zu lenken, es werden hierzu Video von Millionenschweren Musikern wie P.Diddy usw. verwendet, also eher Menschen die sich freuen wenn sie mit ihren Video einen kleinen armen Schüler ein paar € gespendet haben ( Ich glaub der Rapper 50 Cent, hat seine Videos seit geraumer Zeit ohne Schutz, sodass sie jeder verwenden kann, und damit Geld verdienen kann. 50 Cent macht das halt für die armen Menschen, da er ja selber arm war.


(550 000 Millionen , 460 000 Millionen usw..)


z.B. der Rap-Musiker Eminem hat im Jahr 2000 einem Film gedreht.

Ich denke nicht das es ihn persönlich stört, wenn den Film 10 Jahre später jemand hochlädt (eventuell Verbesserungen bzw. Erweiterungen vorgenommen hat.

Da jeder weiß, das es ihn gehört, da er selber mal sehr arm war, und deswegen nicht einer diese Musiker ist wie z. B. der deutsche Jura- Student Kollegah (Schauspielrapper-Drogenboss) der sofort alles sperren würde, da er natürlich in Vergleich zu den "Amis" nur ne kleine Nummer mit 500-700€ im Monat ist.




2.) Ich will hauptsächlich alte vergessene Videos -verbessern, erweitern usw.

Frage zu 2: Wie sieht es hier auch mit diesen Content, da sich ja der Künstler eher darüber freuen würde.




3.) Wenn ich in einen Video wirklich nur ein Lied höre, was z. B. auf Youtube als Musikvideo frei verfügbar ist, verstösst dies wirklich gegen die Richtlinien.

Ich frage nicht nach Liedern die nur auf Cds sind, sondern z. B

A: Ich drehe ein Video und höre dabei z.B das Lied von Shakira - Whenever-Wherever bzw. lasse es ihn Hintergrund auf einen Bildschirm laufen.

B: Das Video ist auf Youtube von den Ersteller als Musikvideo frei für die Öffentlichkeit zugänglich.

Frage zu 3.) Aus welchen Grund verstösst dies gegen die Richtlinien, es ist immerhin frei verfügbar, und kein Lied welcher nur auf einen Album zu hören ist.




4.) Ich will auf der Plattform mich selber präsentieren, also meine Arbeit, ich mache etwas bestimmtes wie z. B. ich bin eine Spezialist, und will nur den Leuten helfen, um von mir profitieren zu können z.B Tutorials, Hilfestellungen, Beratung usw.

A: Deswegen sollte auch schon ein paar Videos von bekannten Musikern oben sein, damit die Leute einen sogenannten Eindruck von mir bekommen, also z.B

Besucher 1 klickt auf meine Kanal, sieht ein bekanntes Videos, findet es super, und findet mich dadurch sympatisch.

B: Also die Videos dienen dazu, das mich die Leute besser kennen lernen, und ich auch ein bishen mehr Aufmerksamkeit auf mich lenken kann.




5.) Kann ich Youtube Partner sein, und damit Geld verdienen, wenn ich Videos von Musiker auf meinen Kanal habe, oder muss mein Kanal dazu völlig aus selber erstellen Videos bestehen.


Vielen Dank schonmal für die Antworten.






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-- Editiert Auswalt am 02.11.2012 11:27

-- Editiert Auswalt am 02.11.2012 11:28

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn und nur wenn das ursprüngliche Video wirklich freigegeben ist, dann kannst du auch problemlos neu hochladen/ verändern usw.
Alleine dass es bei YouTube steht, bedeutet noch lange nicht, dass es "frei" ist. Und der Glaube an irgendetwas ersetzt nicht das Wissen.

Davon ab gibt es sowas wie Schöpfungshöhe. Ein Cover als Privatperson aufzunehmen, das ohne Geld zu verdienen als Video hochzustellen, da hast du keine wirklichen Probleme mit.

Dieser Ansatzpunkt "Der Künstler freut sich" ist zwar edel. Aber er hilft dir nicht, wenn du damit Urheberrecht verltzt und der Künstler, die Plattenfirma oder sonstwer es schlichtweg nicht will.

quote:
was z. B. auf Youtube als Musikvideo frei verfügbar ist,

Nur weil jemand anderes es hochgeladen hat heisst das noch lange nicht, dass es wirklich frei ist. Selbst wenn die Plattenfirma es bei Youtube hochlädt heisst das noch lange nicht, dass es frei ist.

Das, was du vorhast, kann erlaubt sein, wenn du entsprechend beispielsweise Ausschnitte zeigst, diese kommentierst. Es gibt beispielsweise Tanzvideos, wo Ausschnitte gezeigt werden und sich dann jemand filmt und erklärt, wie man die Tanzschritte erlernen kann. Solche Sachen fallen dann ggf. unter die oben angesprochene Schöpfungshöhe und sind dann eigene Werke.

Aber das ist immer eine gewisse Grauzone, gerade wenn man erfolgreich ist und Geld verdient/ verdienen will. Das kommt immer auf den konkreten fall an. Das einfache Abfilmen eines Bildschirms, auf dem ein Video läuft, ist nichts, was man mit einer "Schöpfungshöhe" begründen kann.

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#2
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

quote:
Besucher 1 klickt auf meine Kanal, sieht ein bekanntes Videos, findet es super, und findet mich dadurch sympatisch.


Du hast nicht den geringsten Schimmer, wie Werbung wirklich funktioniert.

Im übrigen sehen die Leute solche Videos an 10.000 Stellen bei YouTube, warum sollte ausgerechnet dein Kanal davon an "Ansehen" profitieren?

Einen Namen macht man sich, indem man selbst (!) etwas tolles (!) neues (!) macht, nicht indem man den 35.692. Video-Feed "die Top-Songs von 1882" aufmacht.

Beispiel: guck dir mal den Feed von "CifraClub" an. Die machen tolle Gitarren-Tutorials von bekannten Songs und kopieren nicht einfach nur das 3.000. P-Diddy-Shakira-Offical-Video da rein.

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#3
 Von 
Auswalt
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau damit habe ich gerechnet, deswegen sollte man immer nur eine Frage im Thread stellen.


Also versuchen ich hier mal eine Frage noch beantworten zu lassen.


1.) Wenn ich im Hintergrund während einer Aufnahme ein Lied von Shakira höre, welches auf Youtube für jeden gratis zu Verfügung steht.

Das muss doch erlaubt sein, warum auch nicht, es ist ja kein Titel für den man das Album kaufen muss.





-- Editiert Auswalt am 02.11.2012 16:56

-- Editiert Auswalt am 02.11.2012 16:56

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nochmal: Dass es bei Youtube irgendjemand hochgeladen hat, bedeutet nicht, dass er die Erlaubnis hatte dies zu tun. Dass es die Plattenfirma selbst hochlädt, bedeutet genausowenig, dass du die Erlaubnis hast, es weiter zu verwenden.


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