Preisausschreiben einer Privatperson im Internet

24. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
wattinai
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Preisausschreiben einer Privatperson im Internet

Hallo alle miteinander,

ich bin gerade auf dem Weg in die Selbstständigkeit, habe aber noch kein Gewerbe angemeldet und möchte erstmal den ein oder anderen Auftrag an Land ziehen und mich etwas Bekannt machen. Hierfür würde ich gerne via Twitter und Facebook einen Wettbewerb starten in welchem ich als Gewinn eine Overwatch Version (Computerspiel von Blizzard) verschenken möchte, hierfür sollten die Teilnehmer einfach einen Charakter des Spieles zeichnen und in den Kommentaren auf FB posten / oder in Twitter Retweeten.

Nun habe ich einige Fragen dazu und möchte mich rechtlich auf der sicheren Seite wissen:

1. Kann ich als Privatperson einen Wettbewerb online starten über FB oder Twitter ohne weiteres starten?
2. Was muss ich rechtlich beachten was über eine Wettbewerbsfrist (Enddatum des Preisausschreibens sozusagen) hinausgeht?


Da ich mit diesem Wettbewerb meine FB und Twitterfirmenpräsenz ins Gespräch bringen möchte, aber noch kein Gewerbe angemeldet habe, wäre ich sehr dankbar für alle notwendigen Informationen was zu Beachten wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Probleme mit dem Gewerbe?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
1. Kann ich als Privatperson einen Wettbewerb online starten über FB oder Twitter ohne weiteres starten?


Klar. Nur daß du hier nicht "privat" handelst, weil du ja selbst schreibst "Da ich mit diesem Wettbewerb meine FB und Twitterfirmenpräsenz ins Gespräch bringen möchte". Damit handelst du gewerblich. Ob du schon ein Gewerbe angemeldet hast oder nicht, ist dafür völlig irrelevant.

Zitat:
2. Was muss ich rechtlich beachten was über eine Wettbewerbsfrist (Enddatum des Preisausschreibens sozusagen) hinausgeht?


Den üblichen Krimskrams bei gewerblichem Handeln - Impressum usw.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 24.06.2016 08:52

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Zitat:
habe aber noch kein Gewerbe angemeldet und möchte erstmal den ein oder anderen Auftrag an Land ziehen und mich etwas Bekannt machen.

Falsch Reihenfolge. Erst Gewerbe anmelden, dann loslegen.
Oder hast Du für die möglichen negativen Rechtsfolgen so 1000-5000 EUR zur Verfügung?



Zitat:
1. Kann ich als Privatperson einen Wettbewerb online starten über FB oder Twitter ohne weiteres starten?

Klar.



Zitat:
2. Was muss ich rechtlich beachten was über eine Wettbewerbsfrist (Enddatum des Preisausschreibens sozusagen) hinausgeht?

Das Du in Deinem Falle schlicht keine Privatperson mehr bist.
Zu beachten wäre also alles was der unternehmer beachten muss.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wattinai
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Trifft es nicht zu, das man als Privatperson, welche ich noch bin, da ich bisher nicht viel mehr als eine FB-, Twitte-r und Website habe bis zu einem gewissen Satz steuerfrei Rechnungen stellen kann?
Falls ich diesen überschreite ein Gewerbe anmelden muss und Umsatzsteuerpflichtig werde?

Oder irre ich mich?

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#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Was hat das mit der Eingangsfrage zu tun? Solche Frage gerne im thematisch passenden Unterforum. :)

Unabhängig davon wiederhole ich mich: für "gewerbliches Handeln" (i.S.d. UWG, UrhG, BDSG, BGB, TDG, ...) ist nicht Voraussetzung, daß die *steuerrechtlichen* Voraussetzungen für "muß ein Gewerbe anmelden" erfüllt sind. Das kann auch vorher schon der Fall sein.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32864 Beiträge, 17260x hilfreich)

Falls ich diesen überschreite ein Gewerbe anmelden muss und Umsatzsteuerpflichtig werde? Ein Gewerbe kann durchaus umsatzsteuerfrei sein...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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