Paypal verhindert Käuferschutz

11. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sakko
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)
Paypal verhindert Käuferschutz

Hallo zusammen,
ich habe einen Artikel über Paypal bezahlt und versuche seit einer Woche den Paypal-Käuferschutz zu stellen, weil Artikel nicht geliefert wurde. Leider gelingt das nicht, weil der Button Konfliktlösungen ständig folgende Fehlermeldung zeigt: "Wir können für diese Transaktion keinen Fall eröffen - Versuchen Sie es später noch einmal".
Habe 5 emails an Paypal geschrieben und bekomme keine Antwort und weiß auch nicht mehr was ich noch machen könnte. Weiß jemand ob der Käuferschutz von Paypal eine freiwillige Leistung ist oder hat man Rechtsanspruch darauf? Hab nach der Erfahrung Zweifel, ob es diesen überhaupt gibt und das ganze mehr ein Marketingtrick ist.

Gruß

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Wann gekauft (bzw. bezahlt?)

Edit: ob bei eBay oder woanders gekauft ist auch noch wichtig.


-- Editiert von hiphappy am 11.01.2018 16:43

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16918 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Sakko):
"Wir können für diese Transaktion keinen Fall eröffen....
Wie wurde denn bezahlt? Evtl. mit der Option "Geld an Freunde senden"? Was wurde denn gekauft? Über welche Plattform wurde gekauft? Wurde evtl. in irgendeiner Form bereits ein Antrag auf Rückgabe gestartet?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

viele offene Fragen:

1) Gekauft von privat oder gewerblich?
2) Wenn privat, was für eine Versandart war ausgemacht?
3) Um was für eine Art von Artikel handelt es sich überhaupt

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sakko
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

viele offene Fragen:

1) Gekauft von privat oder gewerblich?
von gewerblich gekauft, sollte über DHL geliefert werden.
2) Wenn privat, was für eine Versandart war ausgemacht?
3) Um was für eine Art von Artikel handelt es sich überhaupt
Es war ein Weihnachtsartikel, am 08.12. gekauft, am 29.12. vom Kauf zurückgetreten, weil das Paket nicht geliefert wurde. Händler hat Rücktritt akzeptiert, erstattet den Kaufpreis aber nicht, weil er zunächst den Verbleib des Artikels klären will und hat angeblich schon zwei Nachforschungsaufträge bei DHL gestellt. Bisher ohne Ergebnis. Das kann mir aber für Käuferschutz egal sein, weil mir die Erstattung des Kaufpreises zusteht wg. Rücktritt.

Mich stört hier mehr das Verhalten von Paypal, weil Sie auf emails nicht antworten und die Ausübung viel beworbenen Käuferrecht über ihre Website durch die Fehlermeldung verhindern. Weitere Sauerei ist, dass man für die Stellung einer Frage unter Kontakt/Hilfte auf der Paypal-Website den Antwortenden den Zugriff auf die Daten des Paypal-Kontos gewähren muss, was für mich nicht in Frage kommt. Man braucht diese Daten nicht um die o.g. Fehlermeldung zu klären.

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sakko
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Wie wurde denn bezahlt? Evtl. mit der Option "Geld an Freunde senden"? Was wurde denn gekauft? Über welche Plattform wurde gekauft? Wurde evtl. in irgendeiner Form bereits ein Antrag auf Rückgabe gestartet?
--
Es wurde über ebay gekauft beim Händler technik-guenstiger und eben mit Paypal bezahlt. Es wurde kein Antrag auf Rückgabe erstellt, es gibt bei Paypal nur die Möglichkeit über den Button Konfliktlösungen wo großspurig darunter steht "Wir sind immer für Sie da" was in meinem Fall wie ein schlechter Scherz klingt, das ständig die Fehlemeldung mich an der Ausübung des Käuferschutzes hindert und Paypal auch nicht auf emails antwortet.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8509 Beiträge, 4059x hilfreich)

Wieso eigentlich 2 Threads zum eigentlichen gleichen Thema?

H-v-s hat dir in deinem anderen Thread ja schon einiges erklärt.

Das PP hier nicht einschreitet ist momentan erstmal absolut korrekt. Eher anderst, hätte PP eingegriffen, hätte das evtl teuer für Dich enden können...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sakko
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Wieso eigentlich 2 Threads zum eigentlichen gleichen Thema?
--
Bei dem anderen Thread geht es um eine Frist bei einem Kaufvertrag, hier um den angeblichen Käuferschutz von Paypal. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge. Außerdem ist es besser nicht zu viele Fragen in einem Post zu stellen, da leider viele Schreiber auf alles antworten nur nicht auf das was gefragt wurde und so Durcheinander erzeugen.

H-v-s hat dir in deinem anderen Thread ja schon einiges erklärt.
--
nicht in Bezug auf die Frist. Hier geht es um was anderes.

Das PP hier nicht einschreitet ist momentan erstmal absolut korrekt. Eher anderst, hätte PP eingegriffen, hätte das evtl teuer für Dich enden können...
--
Was schreibst Du da für einen Unsinn?? Paypal nennt (und wirbt) besonders zwei Gründe bei denen man Käuferschutz beantragen kann: 1) Ware nicht erhalten 2) Ware entspricht nicht der Beschreibung. Hier im Fall geht es nicht um den milderen 2. Fall, sondern der Kunde hat bezahlt und überhaupt keine Waren bekommen und ist damit der Geschädigte. Es ist hier relativ klar, dass dem Kunden der Kaufpreis zurückerstattet werden muss.

Merkwürdig ist hier nur das Verhalten von Paypal. Wenn man bißchen im Netz recherchiert findet man noch andere Artikle, die darüber berichten, dass viel beworbener Käuferschutz von Paypal nicht gewährt wird. Blamabel ist auch, dass ein Weltkonzern nicht in der Lage emails zu beantworten, trotz inzwischen 5 Nachfragen. Es kam nur einmal so was wie eine Standardantwort von einer "Susan". Vermutlich kommt die von jemandem aus China, der für 1,50 € arbeitet und überhaupt keinen deutschen Text versteht. Eigentlich zum totlachen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.609 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen