Paypal Käuferschutz - Darf Paypal kurzfristige Fristen setzen?

19. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.11.2018 17:26:51
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Paypal Käuferschutz - Darf Paypal kurzfristige Fristen setzen?

Guten Tag,

Ich habe am 31.03.18 eine Apple PC Maus von einem Ebay Händler gekauft. Was mir leider zuerst nicht auffiel war, dass der Händler aus Hong Kong stammt.

Gekauft habe ich die Ware per Paypal und war somit mit dem Käuferschutz abgesichert.

Irgendwann kam das Päckchen dann beim Zollamt an und ich erhielt ein Schreiben, dass ich es abholen könne.

So weit, so gut.

Ich bin zum Zollamt gefahren und wollte das Paket abholen. Dort wurde mir gesagt, nachdem ich das Paket geöffnet habe, dass die Maus zu 99% eine Fälschung sei und sie die Maus einsenden müssten zur Prüfung und anschließender Zerstörung. Ich sollte dazu schriftlichen Bescheid bekommen.

Demnach habe ich einen Fall bei Paypal aufgemacht am 25.04. um mit dem Käuferschutz mein Geld zurückzufordern.

Paypal forderte verständlicherweise ein Dokument vom Zollamt, was eine Zerstörung belegen sollte.

Es sollte eigentlich klar sein, dass in Zollämtern nicht gerade schnell gearbeitet wird und sich die Sache hinziehen könnte. Paypal hat mir dennoch immer wieder Druck gemacht und wollte mir den Fall schließen, was sie mir auch 2x getan haben.

Ich musste den Fall dann immer wieder unter Konfliktlösungen mit einem Widersprung reaktivieren.

Nun wurde mir Anfang der Woche der Fall erneut deaktiviert und ich bekomme nur noch die Meldung, dass eine endgültige Entscheidung getroffen wurde, in dem kein Widerspruch mehr eingelegt werden kann.

Per E-Mail wird wurde mir heute mitgeteilt, dass keine weitere Frist mehr eingeräumt werden kann, weil man den Fall "Fair" für beide Seiten behandeln wollen würde.

...Dabei bewirbt doch Paypal sich sogar selbst damit, Geld bis zu 180 Tage zurückzufordern wenn es Probleme geben sollte?!

Seit dem 15.06. habe ich den Bescheid des Zollamtes vor mir liegen über die Vernichtung der Ware. Was mir nun anscheinend nichts mehr bringt.

Wie würde ich bei so einem Fall am besten weiter vorgehen. Paypal schriftlich Fristen setzen? Ich habe leider keine richtige Anschrift gefunden. Anwalt einschalten?

Ich möchte Paypal mit dieser Dreistigkeit nicht davon kommen lassen.

Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von Domehoe):
Dabei bewirbt doch Paypal sich sogar selbst damit, Geld bis zu 180 Tage zurückzufordern wenn es Probleme geben sollte?!

Genauer Wortlaut der vertraglichen Vereinbarung?

Denn nur weil man 180 Tage lang einen Antrag stellen kann, bedeutet das ja noch lange nicht, das der Antrag dann auch 180 Tage lang offen bleiben / bearbeitet werden muss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.11.2018 17:26:51
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

So geht Käuferschutz
Ihr Artikel ist nicht angekommen oder entspricht nicht der Beschreibung? Nehmen Sie einfach über Ihr PayPal-Konto mit dem Verkäufer Kontakt auf. Sie haben bis zu 180 Tage nach der Zahlung Zeit, das Problem zu melden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Sie haben bis zu 180 Tage nach der Zahlung Zeit, das Problem zu melden.
Diese meldung ist doch auch schon lange raus gewesen, deinerseits.

Auch noch ein Fehler von dir, du überbewertest den Käuferschutz von PP! Bedenke immer, PP steht nicht über den Gesetzen!
Was sagen denn die Gesetze aus HongKong bezüglich Plagiaten und deren Versand zu Dir?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9278x hilfreich)

Zitat:
Anwalt einschalten?

Sie bräuchten einen Anwalt mit Zulassung in Luxemburg - denn da ist der Sitz von Paypal.

Sollte die Ware tatsächlich nicht echt sein, sind die Chancen nicht groß. Zumindest ein deutsches Gericht würde ihnen kein Ersatz durch Paypal zusprechen, wenn die Ware rechtmäßig vernichtet wurde. Glaube nicht, dass das in Luxemburg anders wäre.

Vorher sollten Sie aber prüfen, ob der Fall wirklich vom Käuferschutz abgedeckt wäre. Meines Wissens gilt der nur, wenn der Verkäufer die Ware nicht versendet. Fälle, bei denen der Verkäufer die Ware nachweisbar ordnungsgemäß abgesendet hat, die Ware aber auf dem Transportweg verlustig geht, sind (soweit ich weiß) nicht vom Käuferschutz gedeckt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.11.2018 17:26:51
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön drkabo!

Dann werde ich die Anzeige wohl eher stecken lassen. Hätte sich nun für den Warenwert von 40€ auch nicht sonderlich gelohnt. Aber viral machen kann ich das Ding ja in jedem Fall. Das bin ich PP dann doch noch schuldig. :)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Zitat:
Das bin ich PP dann doch noch schuldig. :)
Das diese ausnahmsweise mal korrekte Arbeit geleistet haben und dir kein Geld gegeben haben? Ja das ist doch eher ungewöhnlich, finde ich daher auch gut, dass du das öffentlich machen willst, kommt bei denen ja eher selten vor, dass die mal korrekte Arbeit dort leissten...

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