PayPal Käuferschutz - Wertminderung etc.

26. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Fussi86
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 47x hilfreich)
PayPal Käuferschutz - Wertminderung etc.

Hallo Leute,

folgender Fall liegt vor.

Person A verkauft über eBay Kleinanzeigen ein Smartphone mit Gebrauchsspuren, gibt diese in der Beschreibung an und ladet 4 Fotos hoch, die diese Gebrauchsspuren auch zeigen.

Person B kauft das Smartphone für 75€ inkl. Versand.

Person A sagt von sich aus, dass die Zahlung per Paypal übermittelt werden soll. Passiert auch so.

Person B beantragt nach Erhalt der Ware Käuferschutz, da seiner Meinung nach das Handy erhebliche Gebrauchsspuren hat, die so nicht angegeben waren.

Paypal "friert" Konto von Person A ein und belastet es mit 75€ bis der Fall geklärt ist.

Nach einer Weile erhält Person B recht und soll das Smartphone an Person A zurück schichken.

Person A ruft bei PayPal an und fragt, weshalb zugunsten der Person B entschieden worden ist, da alle Beweise hochgeladen worden sind (Bilder des Smartphones wie in der Anzeige). Kundenservice sagt unter anderem aus, dass nun auch in Deutschland der Käufer nicht wirklich Beweise etc. liefern müsse um Recht zu bekommen.

Nach VIER langen Wochen (Konfliktlösung dauert etwas) erhält Person A verkauftes Smartphone wieder und PayPal möchte die 75€ eingezahlt haben.

Person A weigert sich aber, da keine arglistige Täuschung vorlag (anderer Grund für eine Rücknahme wäre ja nicht möglich), das Geld einzuzahlen bzw. nicht den vollen Beitrag, da das Smartphone in der Zeit eine Wertminderung erlitten hat.

Was kann man machen? Widerruf kann erst jetzt gestellt werden.

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35 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39710x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kundenservice sagt unter anderem aus, dass nun auch in Deutschland der Käufer nicht wirklich Beweise etc. liefern müsse um Recht zu bekommen. <hr size=1 noshade>

Beweise sind nicht notwendig, Painpal hat mehrere ausgefeilte Methoden zur Entscheidungsfindung entwickelt:
1. Würfel oder Münze
Würfel oder Münze wird geworfen. Gerade Zahl/Kopf = Käufer bekommt recht, ungerade Zahl/Zahl = Verkäufer bekommt recht

2. Dart-Wurf
Modifizierete Dartscheibe, statt zahlen stehen dort die Käufer und Verkäufer.

3. Kalender
Gerader Tag = Verkäufer bekommt recht, ungerader Tag = Käufer bekommt recht



quote:<hr size=1 noshade>Was kann man machen? <hr size=1 noshade>

Stimmen die Vorwürfe denn? Falls nicht: Painpal ignorieren, genauso wie die nachfolgendne Inkasso Briefe



quote:<hr size=1 noshade>Nach VIER langen Wochen (Konfliktlösung dauert etwas) erhält Person A verkauftes Smartphone wieder <hr size=1 noshade>

Was hat den Käufer dazu veranlasst? Eine Bemerkung des Verkäufers?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fussi86
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 47x hilfreich)

Nein, die Vorwürfe stimmen nicht. In der Beschreibung waren die Gebrauchsspuren genannt und wie gesagt, dazu waren Bilder auf denen sie deutlich zu sehen waren abgebildet.

Der Rückversand vom Smartphone erfolgte auf Verlangen PayPals, da Käufer B ja Recht bekam und somit sein Geld zurückbekommt und somit Verkäufer A das Gerät zurücksenden muss

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""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Harry van Sell am 26.11.2014 21:05

Painpal hat mehrere ausgefeilte Methoden zur Entscheidungsfindung entwickelt:

Ergänzend dazu:
4.) Auf- und absteigende Mondphasen
5.) Wetter (Der Käufer bekommt wohl erst recht wenn "Der Winter naht")


quote:
von Fussi86 am 27.11.2014 01:31

Der Rückversand vom Smartphone erfolgte auf Verlangen PayPals, da Käufer B ja Recht bekam und somit sein Geld zurückbekommt und somit Verkäufer A das Gerät zurücksenden muss


Zusammenfassend kann man sagen.
a.) Das Paypalkonto ist mit Betrag X im Minus. (Wen juckt es?)
b.) Deinem Girokonto wurde irgendwann der Betrag X gutgeschrieben. (Somit hast du das "Geld".)
c.) Der Käufer hat von Paypal Geld bekommen.
d.) Du hast die Ware bekommen. (oder etwa noch nicht? Ist aber egal)

Käufer: Befindet sich in einer zufriedenstellenden Situation, denn K hat "sein" "Geld"
Verkäufer: "Befindet sich in zufriedenstellender Situation, denn hat "sein" "Geld" und die Ware
Paypal: Befindet sich in einer schlechten Situation, denn es möchte das Geld von VK, dass er K versprochen hat.

quote:
von Fussi86 am 26.11.2014 19:55

Was kann man machen?

a.) Entweder Paket annehmen und einlagern; oder Annahme verweigern.
b.) Paypalkonto nicht mehr nutzen

quote:
von Harry van Sell am 26.11.2014 21:05

Painpal ignorieren, genauso wie die nachfolgendne Inkasso Briefe

Sollte sich eine Inkassobude melden, würde ich nachweislich (Einschreiben Rückschein) die Forderung bestreiten und die Weitergabe nach BDSG untersagen. Mahnbescheid widersprechen.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
Person A weigert sich aber, da keine arglistige Täuschung vorlag (anderer Grund für eine Rücknahme wäre ja nicht möglich)


Nicht ganz. Das Problem ist, daß man sich als PayPal-Nutzer den Regelungen des Käuferschutzes unterwirft, die eine vom BGB abweichende Regelung enthalten können und auch dürfen.

Wenn also dort etwa festgelegt ist, daß der VK für den Versand haftet, dann ist das auch dann so, wenn das BGB eigentlich beim Privat-VK das Transportrisiko dem K auferlegt. Denn diese BGB-Regelungen sind vertraglich abdingbar und sind quasi nur die Standardregelung für den Fall, daß die Parteien nichts anderweitiges vereinbart haben.

Leider geht bei all dem (berechtigten) PayPal-Bashing sowas immer unter und wird von Laien gerne fälschlich als "PayPal verstößt gegen das BGB" paraphrasiert.

-- Editiert NinaONina am 27.11.2014 11:10

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 998x hilfreich)

quote:
a.) Entweder Paket annehmen und einlagern; oder Annahme verweigern.
b.) Paypalkonto nicht mehr nutzen


Dem Käufer und PayPal würde ich aber die Abholung des Gerätes nachweisbar anbieten, oder gegen Überweisung des Portos einen erneuten Versand.
Einlagern mindestens bis 31.12.2017.

-----------------
"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Fussi86
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 47x hilfreich)

Ok, danke für die Antworten.

Also Ware ist nun beim Käufer.
Paket geöffnet, um Ware zu überprüfen.
Was meint ihr genau mit Einlagern?

PayPal wird sicherlich auf die 75€ bestehen.
Ist es sicher, dass ein Inkassobüro oder Paypal rechtlich das ganze nicht gewinnt?
Paypal Konto nicht mehr nutzen ist eine Option, mit der Käufer leben könnte.

Das ganze dann ohne Widerspruch?


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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39710x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Also Ware ist nun beim Käufer. <hr size=1 noshade>

Warum hat man es denn wieder zurückgesendet?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Fussi86
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 47x hilfreich)

Sorry, mein Fehler.
Ware liegt beim Verkäufer, da der Käufer nach der Entscheidung PayPals die Ware zurückschicken sollte.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Fussi86
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 47x hilfreich)

*push*

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Fussi86 am 03.12.2014 13:54

*push*

Was ist der Sinn deines push?
Ist noch irgendwas unklar? Dann solltest du fragen...

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Fussi86
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 47x hilfreich)

quote:
a.) Entweder Paket annehmen und einlagern; oder Annahme verweigern.
b.) Paypalkonto nicht mehr nutzen

----
Dem Käufer und PayPal würde ich aber die Abholung des Gerätes nachweisbar anbieten, oder gegen Überweisung des Portos einen erneuten Versand.
Einlagern mindestens bis 31.12.2017.


Was ist mit Einlagern gemeint?
Und inwiefern nachweisbar anbieten?


quote:
von Harry van Sell am 26.11.2014 21:05

Painpal ignorieren, genauso wie die nachfolgendne Inkasso Briefe


Sollte sich eine Inkassobude melden, würde ich nachweislich (Einschreiben Rückschein) die Forderung bestreiten und die Weitergabe nach BDSG untersagen. Mahnbescheid widersprechen.


Ich hab momentan die Ware und das Geld (da ich mein PayPal Konto noch nicht ausgeglichen habe). Also auf welcher Grundlage kann ich dem Inkassobüro widersprechen und die Forderung bestreiten?



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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Fussi86 am 04.12.2014 00:15

Was ist mit Einlagern gemeint?

Aus dem Duden:
ein/la/gern; zur Aufbewahrung, Lagerung in einen dafür geeigneten Raum bringen


quote:
von Fussi86 am 04.12.2014 00:15

Und inwiefern nachweisbar anbieten?

mind. Einschreiben


quote:
von Fussi86 am 04.12.2014 00:15

Also auf welcher Grundlage kann ich dem Inkassobüro widersprechen und die Forderung bestreiten?

Auf der Grundlage, dass die Gegenseite selbst keine rechtliche Grundlage hat.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10631 Beiträge, 4199x hilfreich)

Wenn sich die Inkassobude meldet:

Deine Bankverbindung mitteilen, mit der Bitte Dir erneut die Versandkosten zu überweisen.
Mitteilen das Du, sobald Du den Zahlungseingang verbuchen kannst, wahlweise an die Adresse der Inkassobude (nach Abtretungserklärung von Paypal) oder an die Paypaladresse versenden wirst(dezent darauf hinweisen, dass der Versand nach Luxemburg teurer ist).



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""

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Fussi86
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 47x hilfreich)

Status Update:

Habe am 30.12 folgende Mail von PayPal erhalten:

quote:
Wir haben Sie schon mehrfach auf Ihr Kontominus aufmerksam gemacht. Ihr PayPal-Konto weist ein Minus in Höhe von 75.00 € auf und dieses seit 36 Tagen.

Damit Sie Ihr PayPal-Konto weiterhin in vollem Umfang nutzen können, bitten wir Sie das Minus so rasch wie möglich auszugleichen. Bei einer weiteren Verzögerung sind wir gezwungen, Ihr PayPal-Konto einzuschränken und die Forderung an ein externes Inkassounternehmen weiterzuleiten, welches mit weiteren Kosten verbunden ist.


Und am 9.1 folgende Mail vom Inkassounternehmen Bfs

quote:
Sehr geehrter Herr XXX,

wir hatten Ihnen bereits in unserem letzten Schreiben mitgeteilt, dass unsere
Auftraggeberin, die PayPal (Europe) SARL & Cie S.C.A., eine Forderung gegen Sie geltend macht.

Die Forderung resultiert aus einem Negativsaldo Ihres PayPal-Mitgliedkontos.

Wir möchten Sie nochmals daran erinnern, die Forderung zu begleichen oder
sich mit uns unter nachstehender Rufnummer in Verbindung zu setzen,
um weitergehende Maßnahmen zu verhindern.

Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag in Höhe von EUR 150,25 unter Angabe
des Aktenzeichens auf das folgende Konto:


Finde es ja bemerkenswert, dass sie nun mehr als die doppelte Summe verlangen.

Werde denen nun schreiben, dass ich Ihnen gerne das Smartphone etc. zusenden werde.

Vielleicht wäre ich auch gewillt, das Konto auszugleichen, aber Inkassogebühren werde ich definitiv nicht zahlen!

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Fussi86
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 47x hilfreich)

Hallo Leute,

die haben mein Angebot abgelehnt, dass ich Ihnen das Smartphone zuschicken würde. Das war telefonisch... Ich hab denen am Schluss gesagt, dass ich keine Gebühren etc. begleichen werde und aufgelegt. Seitdem versuchen sie es einmal pro Tag mich zu erreichen.


Das die Inkassogebühren nicht durchsetzungsfähig sind ist mir nun klar, aber wie schaut es mit der Hauptforderung aus? Mein PayPal-Konto befindet sich ja noch im Minus. Ist der Betrag durchsetzungsfähig? Sprich, sollte ich den Betrag ausgleichen um etwas mehr Ruhe zu haben, da ich dann jegliche Inkassobriefe- Anrufe etc bis auf den Mahnbescheid ignorieren kann?

Oder was könnte ich dem Inkassobüro nun noch schreiben?


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""

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Mein PayPal-Konto befindet sich ja noch im Minus. Ist der Betrag durchsetzungsfähig? Sprich, sollte ich den Betrag ausgleichen um etwas mehr Ruhe zu haben, da ich dann jegliche Inkassobriefe- Anrufe etc bis auf den Mahnbescheid ignorieren kann?


Ich würde dem Käufer nachweislich eine Frist zur Zahlung des Betrages plus Porto auffordern (Einzahlung auf dein Paypalkonto), damit du ihm sein Handy zuschicken kannst, da du weiterhin an dem Kaufvertrag festhällst.
Alle emails, Briefe und Telefonanrufe seitens Paypal sollte man ignorieren.
Falls ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, diesen natürlich innerhalb der Frist widersprechen.

Zitat:
Oder was könnte ich dem Inkassobüro nun noch schreiben?


Suchst du denn neue Brieffreundschaften?
Wenn ja, kannst du denen schreiben was du willst, die werden auf keine deiner Briefe oder emails eingehen.

-- Editiert Scappler am 16.01.2015 15:51

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Fussi86
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 47x hilfreich)

Ist es nicht zu spät bzw. zu lange her um den Käufer noch einmal auf den Kaufvertrag hinzuweisen? Rücksendung Ende November. Kein weiterer Kontakt seit wir den Kauf abgeschlossen hatten, alles weitere lief über PayPal?

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""

Oder wie gehe ich mit der Hauptforderung um, sollte der Käufer sich weigern, wovon ich mal ausgehe.



-- Editiert Fussi86 am 16.01.2015 17:38

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

Solange du dem Käufer nicht mitgeteil hast, dass du mit der Auflösung des Kaufvertrages einverstanden bist, besteht dieser immer noch.


-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Fussi86
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 47x hilfreich)

Hallo Leute,

neue Details im Fall:
Ich war zwei Wochen nicht Zuhause und habe dann gestern einen Brief vom BFS risk erhalten, nachdem sie mich jeden tag mindestens einmal telefonisch belästigt haben, obwohl ich denen beim ersten Gespräch die Sachlage schon erklärt habe und keine weiteren Anrufe erhalten wollte.

Titulierungsankündigung:
gerichtlicher Mahnbescheid wird bis spätestens 30.03.2015 gegen mich beantragt.

Dem widerspreche ich dann einfach vollumfänglich, oder wie soll ich fortfahren?

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39710x hilfreich)

Zitat:
Dem widerspreche ich dann einfach vollumfänglich

Das würde auch meiner Sicht heraus Sinn machen. Man will Paypal ja nichts schenken ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Fussi86
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 47x hilfreich)

Ok, habe nun einen Mahnbescheid vom Amtsgericht Wedding erhalten mit einer Gesamtforderung von 209,40€
Antragsteller ist Paypal, Prozessbevollmächtigter ist BFS Inkasso.
Als Information steht zusätzlich: "Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei."

Da dies mein erster Mahnbescheid ist will ich sichergehen, alles richtig zu machen.
Ich kreuze also das Feld mit dem Anspruch insgesamt an? Unterschreibe und schicke es wahrscheinlich per Einschreiben los?

Bisher hieß es ja immer, dass es wohl nicht vor Gericht kommt?! Das würde ich eigentlich auch gerne vermeiden, auf einer anderen Seite (verbraucherschutz.tv) zu einem ähnlichen Fall habe ich gelesen, dass man nur einen Teilwiderspruch erwirken soll?

Beste Grüße

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Hier ist der Fall wohl etwas anders. Warum etwas indirekt anerkennen?
Also Widerspruch insgesamt. Der Antwortumschlag ist auch ohne Einschreiben versendbar und solche Briefe kommen extrem selten weg.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Fussi86
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 47x hilfreich)

War mir halt nicht ganz sicher, wegen der 75€ Hauptforderung von PayPal, ob die nun berechtigt ist, oder nicht.
Mittlerweile ist aber auch mein PayPal Konto gesperrt.

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Die Hauptforderung ist doch nicht berechtigt, da Du nur ein Gerät lagerst, welches Dir nicht gehört. Kannst Du was für die Zusendung? :grins:
So lange keine Rückgabe vereinbart wurde und du keinen Grund nach BGB für Rückabwicklung gegeben hast, bleibt der Kaufvertrag bestehen. PP ist KEIN Gericht, welches Recht sprechen kann. Einzig der K. kann bei Mängel über den Rechtsweg vorgehen. Hat er aber nicht, sondern PP hängt sich hier unberechtigt rein. Die Grundlagen der Einmischung bzw. der "Urteilsfindung" sind auch keineswegs in den AGB beschrieben und PP ist auch kein Schiedgericht.

-- Editiert von Mr.Cool am 14.04.2015 16:34

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

2x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Fussi86
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 47x hilfreich)

Ok, Widerspruch ist abgeschickt.
Mal schauen was da nun noch kommt.

2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Fussi86
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 47x hilfreich)

Habe erneut einen Brief von BFS erhalten mit der Aufforderung und insgesamt 5!!! Vordrucken um meinen Widerspruch wieder zurückzunehmen, ansonsten sehen sie sich gezwungen ihren Rechtsanwalt einzuschalten und ein Klageverfahren einzuleiten.

Frist dürfte Samstag vorbei sein :)

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Lochen, abheften, abwarten
Klar kommt jetzt ein Schreiben vom Anwalt aus dem Untergeschoß von Infoscore/BFS, da der Briefkopf imposanter aussieht. :augenroll: Trotzdem ändert es nichts an der Sache, das PP keine Grundlage für eine "Rechtsprechung" hat.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

2x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Fussi86
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 47x hilfreich)

So, hab jetzt einen Brief von Infoscore forderungsmanagement erhalten.

Zur Vermeidung des Gerichtsverfahrens wird mir angeboten, dass ich statt der Summe in Höhe von 209,69€
MINDESTENS einen Beitrag in Höhe von 75€ begleichen soll.
Zeit bis zum 21.05 :)

Hier wird ja nicht davon ausgegangen, dass es zur einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, aber was passiert, wenn ein Brief für einen Gerichtstermin kommt und ich nicht in Deutschland bin?

Werde demnächst ein Voluntariat außerhalb Deutschlands absolvieren für 2 Monate.

2x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Gutes Zeichen wenn die einknicken.
Soll das jetzt ein Teilzahlungsangebot sein? Wenn die "nur" die 75€ für das Smartphone wollen, wäre es zu überlegen einzulenken, damit der Zirkus zu Ende ist und man das Gerät neu verkaufen kann. Das würde ich mir aber als Rückabwicklung schriftlich bestätigen lassen. Vorsicht! Nicht das die 75€ als Kosten verbuchen und dann Nachschlag wollen!

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

2x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Fussi86
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 47x hilfreich)

Jedoch ist das Smartphone jetzt um einiges weniger Wert als die 75€, wenn ich es wieder verkaufen wollte.
Und ab Ende des Monats bin ich erstmal weg.

-- Editiert von Fussi86 am 14.05.2015 22:55

2x Hilfreiche Antwort

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