Paket.ag - Bearbeitungsgebühr trotz sofortigen Widerrufs

9. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Sil_el_mot
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Paket.ag - Bearbeitungsgebühr trotz sofortigen Widerrufs

Hallo.
Ich wollte heute etwas Eiliges mit dem Service von Paket.ag versenden, nachdem nach 3 Stunden immernoch nicht das angekündigte Label und die Abholzeit bei mir waren, habe ich den Vertrag widerrufen und mir einen anderen Dienst gesucht.

Jetzt kam die Kündigungsbestätigung mit dem Hinweis, dass 5€ Bearbeitungsgebühr einbehalten werden.

Sehe ich das falsch, dass das laut Fernabsatzgesetz unrechtens ist?

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Sil_el_mot):
habe ich den Vertrag widerrufen (...) Jetzt kam die Kündigungsbestätigung

Wenn der Paketdienstleister mit einer Kündigungsbestätigung auf einen Widerruf reagiert, dann gehe ich davon aus, dass der Paketdienstleister hier keinen Widerruf anerkennt.

Zitat (von Sil_el_mot):
Sehe ich das falsch, dass das laut Fernabsatzgesetz unrechtens ist?

Gegenfrage: Sehe ich das falsch, oder sieht das Gesetz keinen Widerruf bei Warenbeförderungen gem. § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB vor?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sil_el_mot
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok. Das kann natürlich sein.
Naja ,das Wort Kündigung kam in der Mail von packet.ag gar nicht vor.
Die Stornierung wurde mir bestätigt.

Unabhängig vom Fernabsatzgesetz, ist eine Stornogebühr legitim, wenn in den AGB und auf der Seite dazu nirgends ein Hinweis zu finden ist?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Sil_el_mot):
Unabhängig vom Fernabsatzgesetz, ist eine Stornogebühr legitim, wenn in den AGB und auf der Seite dazu nirgends ein Hinweis zu finden ist?
Verträge sind einzuhalten. Da es keine rechtliche Grundlage zur Stornierung gibt, bist du schadensersatzpflichtig. Der Schadensersatz beläuft sich auf Kaufpreis abzgl. vergebliche Aufwendungen. Ob das 5€ entspricht, kann ich dir nicht sagen..

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sil_el_mot
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hier war in der Bestellmail.
Damit ist das legitim mit der Gebühr?

Zitat:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß Â§ 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB . Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:
Paket.ag
Eugen Hofert
Mühlweg 3 A
67105 Schifferstadt
Email.: support@paket.ag
Fax.: 06235-9159955

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Ist das eigentlich wettbewerbsrechtlich mittlerweile unproblematisch, sich "xy.ag" zu nennen, ohne eine AG zu sein?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sil_el_mot
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von Sil_el_mot):
Unabhängig vom Fernabsatzgesetz, ist eine Stornogebühr legitim, wenn in den AGB und auf der Seite dazu nirgends ein Hinweis zu finden ist?
Verträge sind einzuhalten. Da es keine rechtliche Grundlage zur Stornierung gibt, bist du schadensersatzpflichtig. Der Schadensersatz beläuft sich auf Kaufpreis abzgl. vergebliche Aufwendungen. Ob das 5€ entspricht, kann ich dir nicht sagen..


Auf dieser Basis habe ich natürlich noch einen völlig anderen Ansatzpunkt. Der Versandschein hätte laut Bestätigungsmail innerhalb 15-20min kommen sollen, war aber nach 6h nicht da, was bei dringlichem Versand tatsächlich ins Gewicht fällt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Sehe ich das falsch, oder sieht das Gesetz keinen Widerruf bei Warenbeförderungen gem. § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB
vor?


Hier dürfte es sich nur um eine Vermittlung handeln.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Ist das eigentlich wettbewerbsrechtlich mittlerweile unproblematisch, sich "xy.ag" zu nennen, ohne eine AG zu sein?

Nö, da gibt es immer noch die Meinung das das rechtswidrig ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
telmchen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich kann man Widerrufen, selbst wenn man zugestimmt hat das 'Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.'

Solange das Paket also nicht Abgeholt und zugestellt ist, kann man Widerrufen. Klar ist man nach Abholung Schadensersatzpflichtig, weil ja Kosten entstanden sind. Vor Abholung oder Abgabe in einem Shop, im besonderen am selben Tag oder einigen Std, ist der Widerruf voll gültig und Kosten dürfen für den Kunden nicht entstehen
( Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten.)

, ganz speziell keine Stornokosten, denn es heist ja nur das man mit einer eindeutigen Willenserklärung den Widerruf zum Ausdruck bringen muss. D.h. ob man Storno, Widerruf oder sonstiges dazu sagt ist erst mal egal.
Da keine Leistung erbracht wurde, gibt es auch nichts zu Zahlen.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.151 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen