Opendownload Schaltet Rechtsanwalt Ein!

28. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
knautschbaerli
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 8x hilfreich)
Opendownload Schaltet Rechtsanwalt Ein!

Hallo Leute! :)

Habe heute ein Schreiben von einem Rechtsanwalt bekommen, der von mir
138,- € haben möchte.
Angeblich habe ich mich auf dieser Seite (opendownload.de) angemeldet, was aber sicher nicht stimmen kann, da ich Grundsätzlich keine Daten bei irgentwelchen downloadportalen von mir Preisgebe.
Und anmelden ist schon gar nicht drin.
Bin gerade mal bei:

ebay
dr.windows
PCFreunde
123recht
google

angemeldet!
Wenn ich etwas aus dem Netz herunterlade dann nur Freeware,
darauf achte ich explizit.

Das Schreiben ist noch nicht einmal selbst Unterschrieben, daher gehe ich davon aus daß diese Massenweise verschickt werden.
Es steht auch keine Nummer, welche den "Rechtsanwalt" Ausweist drauf.
Desweiteren frage ich mich ob bei einem seriösem Anwalt der zahlschein mit auf dem Brief ist!?

Würde ja gerne dises Schreiben als Klopapier nutzen, ist aber nicht 3-lagig

Wie sollte ich mich Verhalten?

-- Editiert am 28.02.2009 01:49

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
knautschbaerli
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 8x hilfreich)

@mirk

Ich habe gerade etwas gefunden indem ich "Olaf Tank" (der Anwalt!) bei Google eingegeben habe, da gibt es ausreichend Informationen.

Würde gerne eine Kopie des Schreibens einfügen, geht aber nicht!




-- Editiert am 28.02.2009 03:36

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
knautschbaerli
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 8x hilfreich)

Nun es steht:

In Sachen Content Services Limited Mundenheimer Str. 70 D 68219 Mannheim ./. (mein Name) Forderung aus Dienstleistungsvertrag v 10.01.2009 gem. Rechnung RE0109212XXX vom 11.01.2009 opendownload.de

Sehr geehrter Herr XXXXX

trotz fälligkeit und Mahnung haben Sie die oben genannte Forderung bisher nicht ausgeglichen. Namens und in Vollmacht der Content Services Limited habe ich sie darüber aufzufordern den nachstehend bezifferten Gesamtbetrag bis zum

08.03.2009 (hier eingehend)


auszugleichen. Als Verwendungszweck geben sie bitte unbedingt Ihr Aktenzeichen XXXXXXXXXXXX an.

Für mich ist das reine Abzocke!

MfG Knautschbaerli

-- Editiert am 28.02.2009 04:16

0x Hilfreiche Antwort

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