Onlineshop stellt keine Rechnung aus

5. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
kaikiste
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Onlineshop stellt keine Rechnung aus

Hallo,

ich habe in einem Onlineshop etwas bestellt.
anschließend bekam ich woe üblich eine Zusammenfassung der Bestelltung per mail.
die waren wurden auch bereits gelifert.

was ich bisher nicht habe ist irgend eine Rechnung.
Den Shopbetreiber habe ich bereits mehrfach per Email und telefonisch aufgefordert mir eine Rechnug zuzusenden.
alles ohne erfolge...

Wie komme ich nun an die Rechnung?
Wie kann ich es durchsetzen das mir eine Rechnugn ausgestellt wird?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Den Shopbetreiber habe ich bereits mehrfach per Email und telefonisch aufgefordert mir eine Rechnug zuzusenden.
Das Alles hast du nie gemacht, wenn doch, bitte beweisen ;)

Zitat:
Wie komme ich nun an die Rechnung?
Ein Einschreiben senden mit der Aufforderung und Fristsetzung dazu...

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kaikiste
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Der Onlineshop hat auf meine Emails bereits automatisch mit einer Eingangsbestätigung geantwortet.
Diese enthielt auch meine Anfrage.

Meine Frage zielt aktuell nicht auf die Beweisbarkeit meiner seits ab, sondern wie setzte ich das erhalten einer Rechnung durch?

Soweit ich weiß miß doch jeder Verkauf mit einer Quittung, Rechnung oder ähnlichen belegt werden.
Und dieser Beleg fehlt und wird nicht ausgestellt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Du hast keinen Beleg der Zahlung? Hast du bar bezahlt? Hast du einen Lieferschein bekommen?

Signatur:

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#4
 Von 
kaikiste
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

gezahlt per Paypal, Lieferschein war keiner dabei.
Ware ist aber soweit okay..

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
kaikiste
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

nein Paypal dokumentiert nur die Zahlung.
da ist weder der Nettobetrag noch die MwSt nocht der MwSt-Satz ausgewiesen.
Und auch eine qualifizierte Rechnunsnummer fehlt da.

Muss nicht jedes Unternehmen beim Verkauf eine Rechnung/Quittung ausstellen?

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
da ist weder der Nettobetrag noch die MwSt nocht der MwSt-Satz ausgewiesen.
Und auch eine qualifizierte Rechnunsnummer fehlt da.
Und wofür brauchst du das? Bist du gewerblich tätig?

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
kaikiste
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Es handelt sich um Fachbücher. und diese will ich natürlich in der Steiererklärung mit angeben.
Dazu brauch ich aber eine Rechnung.

und Danke für die Tipps, aber mir geht es nciht darum wozu usw. ich die rechnung brauche, sondern habe ich einen rechtsanspruch darauf und wenn ja wie lautet der?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16984 Beiträge, 5892x hilfreich)

Ein Zahlunhsnachweis reicht. Den hast du mit der PP Zahlung.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120174 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von kaikiste):
aber mir geht es nciht darum wozu usw. ich die rechnung brauche,

Dem Gesetzgeber aber.



Zitat (von kaikiste):
sondern habe ich einen rechtsanspruch darauf und wenn ja wie lautet der?

Ein Rechtsanspruch auf eine Rechungn besteht wenn ein Unternehmer
- ein Geschäft mit einem anderen Unternehmer für dessen Unternehmen tätigt
- eine umsatzsteuerpflichtige Werkleistung oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück an einen Nichtunternehmer ausführt.


Möglich wäre hier mit § 242 BGB zu argumentieren.
Wenn es z.B. eine Fachbuchhandlung war und es klar war das man diese Bücher bzw. die Kaufsumme steuerlich geltend machen will (weil die beidiesn Büchern überwiegend üblich ist).
Ob das dann vor Gericht aber standhält, da würde ich nicht drauf wetten.

Dann bliebe nur noch der Eigenbeleg.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Dazu brauch ich aber eine Rechnung.
Nein, brauchst du nicht.
Und auch anders herum: Eine vorgelegte Rechnung führt nicht zwangsläufig zur Anerkennung als Werbungskosten (sonst könnte man ja beispielsweise Bücher auf Rechnung kaufen und dann bei Ebay weiterverkaufen).

Zitat:
aber mir geht es nciht darum wozu usw. ich die rechnung brauche,
Meine Frage war auch ein bisschen rhetorisch. Du brauchst sie nicht, ergo gibt es auch keinen Anspruch darauf.

Wenn du beispielsweise gewerblich tätig wärst, dann könntest du eine Rechnung fordern.

Stefan

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