Wenn eine Privatperson online an eine Privatperson ein gebrauchtes Gerät verkauft und nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass keine Gewährleistung gegeben wird, gilt was?!
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Online Verkauf Privat an Privat Gewährleistung?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Wenn eine Privatperosn z.B. bei eBay Dinge verkauft sollten Gewährleistungen ausdrücklich ausgeschlossen werden, indem eine rechtskräftige AGB-Klausel formuliert wird wie:
quote:
Der Verkauf dieser gebrauchten Sache erfolgt von privat und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei Vorsatz oder grobem Verschulden bleibt hiervon unberührt.
Ist so eine Klausel nicht vorhanden wird die gesetzliche Gewährleistungspflicht eingreifen. Auch bei Privatpersonen.
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...also 2 Jahre?!
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Bei gebrauchten Gegenständen ist es 1 Jahr nach §475 Abs. 2 BGB
.
Tatsächlich wie bereits in meinem ersten Beitrag wäre es notwenig gewesen einen Haftungsausschluss bezüglich Gewährleistung anzubringen. Dann hätte keine Gewährleistung auf die Ware bestanden (nur bei Privatverkäufer möglich, nicht für §14 BGB
).
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quote:<hr size=1 noshade>Bei gebrauchten Gegenständen ist es 1 Jahr nach §475 Abs. 2 BGB . <hr size=1 noshade>
475 gilt hier nicht, da kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt.
Es gilt § 438 BGB , 2 Jahre.
Aber viel wichtiger:
"Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat." §§ 434 , 447 BGB .
D.h. der K muss jetzt beweisen, dass bereits bei Gefahrübergang ein Mangel vorgelegen hat. Oft kaum möglich.
Wenn sich erst später ein Mangel zeigt, müsste der sich "fortgefressen" haben. Entsteht ein Mangel erst später, hat der K Pech gehabt.
Ist VK ein Gewerblicher hilft § 476 BGB :
"Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, ..."
Gegenüber privaten VK ist der Nachweis kaum zu führen.
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d.h. bei einem TV-Gerät ist es egal, ob der VK die Gewährleistung ausschließt oder nicht, da ich eh keine Chance habe?
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quote:
d.h. bei einem TV-Gerät ist es egal, ob der VK die Gewährleistung ausschließt oder nicht, da ich eh keine Chance habe?
Im Prinzip schon, wenn der Mangel nicht gleich nach dem Auspacken offensichtlich ist, hat man meist schlechte Karten.
Deshalb wurde ja der 476 "erfunden", das gilt aber wie gesagt nur bei Gewerblichen VK. Die können die Gewährleistung auch nicht ausschliessen.
Bei Privaten hat man regelmässig nur eine Chance, wenn Mängel arglistig verschwiegen wurden, auch das muss man aber beweisen können.
Bleibt a.E. die VK-unabhängige Herstellergarantie, solange die nicht abgelaufen und nicht auf den Ersterwerber beschränkt ist.
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quote:<hr size=1 noshade>Bei gebrauchten Gegenständen ist es 1 Jahr nach §475 Abs. 2 BGB . <hr size=1 noshade>
Mal abgesehen davon, daß der zwischen Privatpersonen nicht einschlägig ist, s.o., gilt das mit dem "1 Jahr" nur dann, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. Ohne Vereinbarungen gilt auch bei gebrauchtem Verbrauchsgüterkauf eine Gewährleistung von 2 Jahren.
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...bringt ja nur nichts, wenn man beweisen muss, dass der mangel schon bei übergabe vorlag.
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