Online Gewinnspiel-Abo

3. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
miezmaz
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Online Gewinnspiel-Abo

Hi,
ich bräuchte mal einen Rat bzgl. einer weiteren Vorgehensweise. März 2008 wurde ich angerufen und mir wurde die Teilnahme an einem Gewinnspiel angeboten. (Winkontor24).39,90 € für ein Jahr. Hatte zwar telefonisch die Daten gegeben, Unterlagen wurden zugeschickt, der Betrag wurde im März 2008 auch abgebucht.
nach Abbuchung hatte ich den Anbieter telefonisch kontakiert, um wieder zu kündigen, dies hatte ich auch schriftlich getätigt.

2009 kam keine Abbuchung mehr. Die Unterlagen hatte ich folglich Anfang 2010 vernichtet, da ich davon ausging, dass nun alles vorbei ist.

02.08.2010, also gestern erfolgt eine Abbuchung über 59,98 € ohne Angabe dieses Anbieters für welches Jahr der Betrag sein sollte.
Auf der Homepage von diesem Anbieter war keine Support-Email angegeben.
Die Preise stimmen auch nicht mit dem Abbuchungsbetrag überein.

Ich rief sodann an und teilte der Mitarbeiterin mit, dass ich eine Lastschriftvorgabe vornehmen werde und ich bereits 2008 gekündigt hatte.

Die MA sagte, dass der Betrag i.H.v. 39,80 € für 2 Jahre gelte, also 2008 und 2009.Laut Homepage beträgt ein 2 Jahresabo jedoch 204 €.
Weiterhin sagte sie, dass es damals eine Pro 7-Aktion war.

Ein paar Sätze später sagte sie, dass für 2009 wohl eine Betrag abgebucht, dieser wieder zurückging. Der gestrige Betrag soll nun für ein Jahr gelten (Für 2010). Ein Jahr kostet jedoch laut Homepage 63€.

Im System konnte sie erkennen, dass ich 2008 auch mit einem MA sprach. Klar, dass war mein Telefonat von 2008 bevor ich die Kündigung schrieb.Sie behauptete, dass damals keine Kündigung einging.

Als ich jeden Kontoauszug von 2009 gestern Abend noch überprüfte, fand ich jedoch weder eine Abbuchung, noch eine Rücklastschrift. Ergo wurde auch nichts wie die MA sagte in 2009 abgebucht.

Ich habe seit März 2008 keine Schreiben, Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen erhalten. Nur Plötzlich gestern nach 2 Jahren und 4 Monaten diese Abbuchung.

WAS SOLL ICH JETZT MACHEN?




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-- Editiert am 03.08.2010 11:26

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TrueBlood
Status:
Praktikant
(924 Beiträge, 349x hilfreich)

quote:
Sie behauptete, dass damals keine Kündigung einging.


Hast du denn damals per Einschreiben/Rückschein gekündigt? Eine Kündigung ohne Zugangsbeweis ist wertlos. Daß 2009 nicht abgebucht wurde, ist nicht mal ein schwacher Anscheinsbeweis dafür, daß damals gekündigt wurde.

Wenn das aber offenbar eine Abzockfirma ist, sollte man davon ausgehen, daß die niemals vor Gericht gehen, dann kann man das einfach aussitzen (und nur einem gerichtlichen (!) Mahnbescheid widersprechen).

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
miezmaz
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Deine Antwort.
Nein, Hast Recht. Ich hatte kein Einschreiben mitgeschickt. Hatte zwar ein Rückschreiben erhalten, dass ich gekündigt habe, aber wie gesagt, die Unterlagen hatte ich Anfang 2010 vernichtet.

Ich weiß von anderen Betroffenen, bei denen derselbe Dienstleister das gleiche Spiel treiben bzw. getrieben habe.
Der DL hatte den Betroffenen mit Mahnbescheiden gedroht, alle hatten unterschiedliche Beiträgssätze.

Aber reicht es denn, falls ich einen gerichtlichen Mahnbescheid bekomme, einfach zu widersprechen?
Erhalte ich für einen Mahnbescheid dann nicht einen Schufa-Eintrag?


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-- Editiert am 04.08.2010 21:20

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Aber reicht es denn, falls ich einen gerichtlichen Mahnbescheid bekomme, einfach zu widersprechen?


Ja einfach Kreuz an der richtigen Stell und FRISTGERECHT zurück senden. Dann KANN (eher unwahrscheinlich) sein, dass der "Gewinnspieldienst" klagt.
Da dieser aber damit rechnen muss, dass die Kündigungsbestätigung noch existiert, es sich dazu scheinbar sowieso um ein dubioses Geschäftsmodell handelt und dazu vermutlich niemals ein regulärer, bzw. vermutlich zumindest nicht nachweisbarer Vertragsabschluss zu Stande kam, wird sich dieser "Dienst" wohl hüten zu klagen und hofft nur auf Dumme, die erneut deren Nutzlosdienstleistung zahlen.

quote:
Erhalte ich für einen Mahnbescheid dann nicht einen Schufa-Eintrag?


Nein, das eine hat mit dem anderen erstmal nichts zu tun.
Für einen Schufa-Eintrag müsste der angebliche Gläubiger erstmal Mitglied der Schufa sein. Dass solch ein dubioser "Gewinnspieldienst" dort Mitglied ist, ist wohl stark zu bezweifeln.
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man aber der Forderung mit o.g. Sachverhalt widersprechen, denn strittige Forderungen dürfen nicht bei der Schufa vermerkt werden.
Sollte nach Widerspruch der Dienst dennoch mit einem solchen Eintrag drohen, könnte man übrigens gegen diese Drohungen gerichtlich vorgehen.

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