Hallo,
darf ich als Betreiber die Nutzerdaten von einem User an einen Anwalt aushändigen, da der Nutzer etwas gegen den Mandant des Anwaltes verbrochen hat.
Nutzerdaten an einen Anwalt aushändigen?
26. Dezember 2017
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Frage vom 26. Dezember 2017 | 13:50
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutzerdaten an einen Anwalt aushändigen?
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#1
Antwort vom 26. Dezember 2017 | 14:52
Von
Status: Junior-Partner (5548 Beiträge, 2499x hilfreich)
Nein
#2
Antwort vom 26. Dezember 2017 | 16:11
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
Zitatdarf ich als Betreiber die Nutzerdaten von einem User an einen Anwalt aushändigen, da der Nutzer etwas gegen den Mandant des Anwaltes verbrochen hat. :
Unter Umständen darf man das, siehe § 12 Telemediengesetz.
Ob die hier vorliegen, kann man anhand der Schilderung nicht sagen.
Bei Verbrechen (z. B. Geldfälschung, Raub, Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Brandstiftung, schwerer sexueller Missbrauch, ...) ist aber anzunehmen das sich eh irgendwann ganz offiziell der Staatsanawalt meldet. Und da darf man dann.
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#3
Antwort vom 26. Dezember 2017 | 19:38
Von
Status: Senior-Partner (6277 Beiträge, 1501x hilfreich)
Zitat:
darf ich als Betreiber die Nutzerdaten von einem User an einen Anwalt aushändigen, da der Nutzer etwas gegen den Mandant des Anwaltes verbrochen hat.
Grundsätzlich ja.
Die Übermittlung von dem Datenschutz unterliegenden Personendaten ist zulässig, wenn
"die Übermittlung für die Wahrung eines wichtigen öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen vor Gericht erforderlich ist". §4c BDSG
#4
Antwort vom 26. Dezember 2017 | 20:20
Von
Status: Unbeschreiblich (120361 Beiträge, 39881x hilfreich)
Zitat:§4c BDSG
Warum sollte der hier gelten?
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