Nötigung/Erpressung per Webcam

30. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
tml
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Nötigung/Erpressung per Webcam

Hallo zusammen,

ich habe mich hier im Forum registriert, da ich möglichst wissen will, wie ich bei folgender Situation rechtlich dran bin!

Vorgeschichte:

Meine Freundin wurde vor einigen Tagen von einer Person im ICQ angeschrieben, die vorgab, eine Klassenkameradin von ihr zu sein! Im Gespräch schickte diese Person meiner Freundin einen als Bild getarnten Virus! Als meine Freundin diesen öffnete gab die Person sich zu erkennen, bzw. sagte, dass sie nicht die Klassenkameradin sei, sondern nunmal irgendjemand anders!

Diese Person drohte meiner Freundin nun, ihre kompletten privaten Daten, Bilder, usw. zu löschen, sollte sie nicht das tun, was er will! Er verlanget von ihr erst, Nacktbilder zu schicken - was sie zum Glück nicht tat! Danach zwang er sie, sich vor der Webcam auszuziehen - Was sie da genau gemacht hat weiß ich nicht, aber sie war wohl noch angezogen!

Einen Tag später war ich bei ihr und diese Person meldete sich erneut und zwang meine Freundin, sich erneut vor der Kamera auszuziehen! Ich stellte mich also ausserhalb der Sichtweite der Cam (War also direkter Zeuge!). Als es mir zu bunt wurde ("Zieh deine Hose runter / Massier deine Brüste") bin ich dazwischen gegangen und habe dem Kerl mit Konsequenzen für sein Handeln gedroht!

Meiner Freundin gehts entsprechend schlecht, sie fühlt sich "virtuell vergewaltigt" und hat mich darum gebeten, sie in der Sache zu unterstützen!

Kurz gesagt: Er hat sie dazu genötigt und erpresst, das zu tun was er will, ansonsten würde er ihre kompletten Privaten Daten löschen!


Mir wurde mehrfach angeraten zur Polizei zu gehen - was ich auch tun werde - nur möchte ich vorher gerne wissen, wie es rechtlich in dieser Situation ausschaut!

Gruß

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

... oder der Virus möchte hier Rechtsberatung :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

schnellstens ab zur polizei, um anzeige zu erstatten. je länger man zuwartet, desto größer ist die wahrscheinlichkeit, dass die internet adressdaten des gegenübers gelöscht wurden. auch ist es ratsam den computer gar nicht mehr in betrieb zu nehmen, um spuren darauf nicht versehentlich zu löschen.
ich denke die chancen sind recht gut ihn zu erwischen, da wahrschelinlich kein proxy/anonymizer zwischengeschaltet wurde, da der webcam datenstrom zuviel bandbreite benötigt.
natürlich könnte dieser typ ungeschütze wlans nutzen, oder sich in andere rechner einhacken, aber das ganze sieht eher nach einem sogenannten scriptkiddie aus, die meist wenig ahnung von der materie haben.
schon im hinblick darauf, dass diese person wohl des öfteren so vorgeht, wäre es ratsam anzeige zu erstatten, um ihm das handwerk zu legen.



mfg
chronoton

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tml
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen!

Also erstmal danke an Chrono - ich werde mich wegen diesem Fall bestimmt an die Polizei wenden (Ich denke am Freitag, wenn meine Freundin bei mir ist!)

Diese Person sagt nun, dass es kein Virus war, sondern nur eine Datei, die den PC herunterfahren lässt - Keine Ahnung, ob das stimmt!

Trotzdem hat er sie bedroht und damit erpresst, er würde ihre Dateien löschen!

Falls jemand noch Ratschläge zu dem Fall hat - Immer her damit :)

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dä Patrick
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo tml!!!

Das ist ja wirklich übel, was dir da passiert ist.

Ich studiere im 6. Semester Jura und stelle fest, dass die Gewalt im Internet immer mehr zunimmt.

An deiner Stelle würde ich aber nicht zur Polizei gehen, denn die Erfahrung zeigt, dass die Polizei zu beschäftigt ist, um bei solchen "kleinen" Sachen zu recherchieren. Tut mir echt leid, dass ich das sagen muss, aber es ist wirklich so: täglich beklagen sich Leute über genau diese Sachen und in den Polizeirevieren stapeln sich die Aussagen über Internetverbrechen.
Sei mir nicht böse, wenn ich eine lange Antwort schreibe, aber du sagtest ja selbst, dass du Tipps willst.
Also es handelt sich in dem Fall nicht um ein Verbrechen, sondern um ein Vergehen! Die Polizei beschäftigt sich aber hauptsächlich mit Verbrechen (Drogen- Waffen und Menschenhandel, Raub, Entführung, Betrug usw.), weshalb für Vergehen (Nachbarschaftsstreit und kleinere Delikte) wenig Zeit bleibt oder Verfahren schnell eingestellt werden.
Dabei steht bereits vor den Ermittlungen die Frage im Vordergrund, wie sehr sich eine Strafverfolgung lohnt und ob öffentliches Interesse vorliegt. Nicht traurig sein, aber unser Recht ist halt manchmal schizophren: Natürlich liegt eine Nötigung vor, aber es liegt doch auch an deiner Freundin, wenn sie direkt an einen Virus glaubt. Es gibt auch Virenscanner etc... Du schreibst ja auch, dass diese Person vorgab, eine Klassenkameradin zu sein. Liegt es da nicht auch an deiner Freundin, dass sie mal prüft, ob das tatsächlich zutrifft, oder ein ein Fremder sie anspricht? Deine Freundin hätte ja auch einfach offline gehen können, nachdem sie von dem angeblichen Virus wusste! Gerade dann, wenn es sich nicht um einen Virus handelt, sondern um eine Scherzdatei, dann handelt es sich auch nicht um Sachbeschädigung. Bitte sei nicht enttäuscht, wenn ich dir sagen muss, dass auch solche Fragen bei einer Anzeigeerstattung deiner Antwort (bzw. deiner Freundin) bedürfen!
Außerdem solltest du dir im Klaren darüber sein, was du dieser Person gesagt hast, denn wenn du sie beleidigt hast, kann die Person auch Anzeige erstatten, denn nur wenn einem Unrecht geschieht, rechtfertigt das nicht, dass man selbst gegen das Gesetz verstößt, denn Anzeige erstatten bedeutet, dass der Anzeigeersteller dem Beschuldigten (in diesem Falle Unbekannt) die Schuld erst einmal nachweisen muss, damit das eine Strafverfolgung rechtfertigt. Hättest du ihn beleidigt, dann liegt dieser Unbekannte sogar im Vorteil, denn wenn du Anzeige erstattest, weiß man wer du bist!
Also muss die Polizei erst einmal die Verbindungsdaten finden und auch Chat-Protokolle, die beim ICQ, Skype usw... gespeichert werden bedürfen einer Auswertung.
das heißt, du musst erst einmal mit "offenen Karten" spielen und dem Anderen die Schuld nachweisen, damit die Polizei rausfinden kann, wer dahinter steckt. Aber ganz wichtig ist dabei, dass du eine reine Weste hast und in allen Chats sachlich geblieben bist und nicht beleidigt hast!

Alles in Allem: Sei froh, dass deine Freundin so vernünftig war und sich nicht ausgezogen hat!

Mein Rat:
Solche Leute haben eine gewisse "Angstschwelle", das heißt, dass sie oftmals schon in Panik geraten und z.B. ihren eigenen PC löschen, wenn du ihnen drohst zur Polizei zu gehen. Sag am besten, du hättest ihn angezeigt und belass es dabei. Sag ihm einige Tage später, wie es auf der Wache war usw... damit derjenige das auch glaubt und sag, dass die Polizei dir sagte, ihn zu finden und eine Hausdurchsuchung bei ihm zu machen!
Das macht ihm ein schlechtes Gewissen und bringt mehr als ein Verfahren, dass eingestellt wird und dich unnütz Kraft, Zeit und Geld kostet.

Gleichzeitig kannst du ja noch herauszufinden, wer sich tatsächlich dahinter verbirgt. Sprech ihn doch auch mit falschem Namen an. Am effektivsten ist, du gibst dich dabei als Admin aus und sagst, dass dir da was zu Ohren gekommen ist... ;)

Halt uns auf dem Laufenden!
dä Patrick

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

quote:
Dabei steht bereits vor den Ermittlungen die Frage im Vordergrund, wie sehr sich eine Strafverfolgung lohnt und ob öffentliches Interesse vorliegt.

bei sexualstraftaten sind die behörden meist sehr hellhörig. ein öffentliches interesse würde ich in dem geschilderten fall auf jeden fall bejahren. besonders unter dem aspekt, dass es nahe liegt, dass diese person ein wiederholungstäter ist/wird.

quote:
Natürlich liegt eine Nötigung vor, aber es liegt doch auch an deiner Freundin, wenn sie direkt an einen Virus glaubt

einer fachunkundigen person, kann man dies wohl nicht vorwerfen, besonders unter dem aspekt, dass sie unter druck gesetzt wurde.

quote:
Gerade dann, wenn es sich nicht um einen Virus handelt, sondern um eine Scherzdatei, dann handelt es sich auch nicht um Sachbeschädigung

ich denke hier wäre neben der nötigung auch noch §303b stgb (computersabotage) relevant.


quote:
Hättest du ihn beleidigt, dann liegt dieser Unbekannte sogar im Vorteil, denn wenn du Anzeige erstattest, weiß man wer du bist!

sorry, aber das ist humbug. die beleidigung im affekt, wird wohl gegenüber nötigung und computersabotage 'untergehen'.

quote:
das heißt, du musst erst einmal mit offenen Karten spielen und dem Anderen die Schuld nachweisen, damit die Polizei rausfinden kann, wer dahinter steckt.

sorry, aber ich kann kaum glauben, dass du im 6ten semester jura studierst.
der anzeigenerstatter hat GAR NICHTS zu beweisen. er macht seine aussage, übergibt eventuell beweismaterial und ist damit fertig.

quote:
und bringt mehr als ein Verfahren, dass eingestellt wird und dich unnütz Kraft, Zeit und Geld kostet.

geld kostet das nichts. auch bezweifle ich dass das verfahren ohne auflage eingestellt wird. kann man imm die tat nachweisen, dann ist er auf jeden fall seine hardware los und ein strafbefehl wird mindestens auch dabei rauskommen.


@tml
warte nicht bis freitag. denn die speicherdauer der verbindungsdaten ist oft kurz.ruf auf jeden fall mal an und erkundige dich.
quote:
Diese Person sagt nun, dass es kein Virus war, sondern nur eine Datei, die den PC herunterfahren lässt - Keine Ahnung, ob das stimmt!

hast du nach dem vorfall mit ihm noch kontakt gehabt?

mfg
chronoton

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
tml
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@Chronoton: Ja, ich habe Kontakt zu ihm gehabt - aber in der Weise, das ich ihn darauf hingewiesen habe, rechtliche Schritte gegen ihn in Erwägung zu ziehen!

@Patrick: Natürlich ist eine Anzeige dieser Art für die Polizei von keiner hohen Priorität!

Aber:

1) Ist es für mich nur ein geringer Aufwand die Person anzuzeigen
2) Habe ich davon keinen Nachteil
3) Häufen sich vielleicht die Fälle bei dieser Person
4) Kann es trotz deiner Zweifel zu einer Anklage o.ä kommen


Wenn mir jetzt noch jemand Gründe nennt, warum ich mir nicht die kleine Mühe mit der Anzeige machen sollte, so möge er/sie sprechen ;)


Tipps in der Hinsicht sind natürlich immer Willkommen :)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
dä Patrick
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo tml,

das ist ein sehr interessanter Fall, der mich auch nachdenklich macht, aber nochmal zusammengefasst:

Ja, es handelt sich um eine Nötigung, da hast du Recht! Wenn dich jemand auf der Autobahn drängelt und Lichthupe macht, dann nötigt er dich auch und solch ein Verfahren wird zu 99 % eingestellt, wenn es bei der "reinen Nötigung" bleibt, obwohl es da um die Gefahr eines Verkehrsunfalls geht! Unsere Gerichte und die Polizei sind mehr noch als überlastet.

Zwei Sachen sind daher wichtig:

1: Nötigung kann nur in einem begrenzten Rahmen angesehen werden. Hätte derjenige deiner Freeundin gesagt, dass sie sich umbringen soll und sie hätte das getan, dann hätte es an deiner Freundin gelegen, ob sie das tut oder nicht. Oder? Denn nur weil einem gedroht wird den PC zu löschen (was er wahrscheinlich noch nicht einmal konnte, Scriptkiddie!), ist man für sein eigenes Handeln trotzdem verantwortlich.

2: Du darfst die Person nicht beleidigt oder bedroht haben, dann sieht es auch für dich schlecht aus. Die Polizei prüft erst, ob die Anschuldigungen rechtens sind und lässt sich Verbindungsdaten und die komplette ICQ-History zukommen. Darin stehen auch die Worte deiner Freundin und von dir.

Genau das meine ich, wenn man sagt, dass man die Schuld des Anderen beweisen muss.

Außerdem gschreibst du, lieber tml, dass du beim zweiten Mal dabei warst. Solltest du diese Person provoziert haben oder nur im entferntesten "gelockt" haben, damit er das nochmal sagt, dann wirst du die allerwenigsten Chancen bei der Strafverfolgung haben, denn das steht ja auch in der History.
Wenn es einer ist, der das öfters macht, hat er mindestens einen Anonymizer, vielleicht sogar einen Proxy.

Du sagst, dass die Anzeige nur ein geringer Aufwand für dich ist - das stimmt nicht ganz, denn zuerst wird dein PC (bzw. der deiner Freundin) von der Polizei analysiert. Das sagte ja chronoton in seinem ersten Posting bereits. Die Analyse kann Wochen dauern und kommt heraus, dass die Nötigung mit einer simplen Scherzdatei zu begründen ist, wirst du auch den Gutachter bezahlen müssen.

Versteh bitte, dass mir all das auch nicht gefällt und juristische Dinge oft im Gegensatz zur Moral stehen. Natürlich habe ich die selbe Meinung wie du und chronoton!
Am liebsten wäre mir auch, dass derjenige "eine aufn Sack" kriegt, aber mach ihm besser ein schlechtes Gewissen. Das spart Geld und ist effektiver! Verarsch ihn und erzähl ihm einfach von einer Anzeige.

Vielleicht noch ein anderer Tipp: falls du die IP-Adresse desjenigen hast, schreib doch mal seinen Provider an, dann macht der Provider eine Anzeige und forscht nach und kündigt ihm erstmal den Anschluss! Und du bist fein raus!

Viele Grüße
dä Patrick

-----------------
"Fragen kostet nichts! Antworten auch nicht!"

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#9
 Von 
guest123-1700
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 169x hilfreich)

...dann nötigt er dich auch und solch ein Verfahren wird zu 99 % eingestellt...

falsch

...und kommt heraus, dass die Nötigung mit einer simplen Scherzdatei zu begründen ist, wirst du auch den Gutachter bezahlen müssen...

Unsinn

...dann macht der Provider eine Anzeige und forscht nach und kündigt ihm erstmal den Anschluss!...

Na ganz bestimmt :(

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
tml
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey Patrick...

Du erzählst dauernd, ich hätte nur Nachteile, wenn ich auf mein Recht pochen würde!

Entschuldige die Frage - aber versuchst du solche Personen etwa zu schützen?

Ich habe zwar wenig Ahnung in dem Bereich, aber scheint mir vieles, von dem was du schreibst, einfach nur falsch zu sein!

Außerdem sind ICQ logs o.ä. kein Beweismittel soweit ich weiß!

Irgendwie verwirren mich die Aussagen hier allesamt...

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

ich persönlich kann kaum glauben, dass dass patrick im 6ten semester jura studiert.
seine argumente sind zum teil völlig falsch.

tml, ruf einfach mal an und laß dir von einem beamten die vorgehensweise schilden.
dann kannst du selbst mit deiner freundin entscheiden was zu tun ist.

mfg
chronoton

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Also wenn der Fall stimmen sollte, dann gibt es nur einen Weg -ab zur Polizei. Dabei sollte man versuchen direkt mit dem Fachdezernat des LKA in Kontakt zu treten. Polizeidienststellen wimmeln gerne ab und haben keine Ahnung.
Alles andere ist Blödsinn und wenn keine Anzeige erfolgt schenke ich den Schilderungen hier auch keinen Glauben!



-----------------
"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
tml
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Dein letzter Satz klingt interessant - als würde es auf jeden Fall zu einer Anklageerhebung kommen ;)

Ich bin gespannt - morgen gehts zur Polizei!

Was muss ich denn da als Material mitbringen? Email? Icq Nummer? Laptop? Oo

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ostseeschwabe
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch wenn es hier einige Moralapostel gibt, erstatte Anzeige, lass dir die einstellung des Berfahrens mitteilen, zum einen bekommst du damit im Zweifelsfall, die Adresse des Affenhinterns, und zum zweiten, sollte das Verfahren von den Polizeibeamten nicht mit der nötigen Sorgfalt bearbeutet werden, wiel sie überarbeitet sind, sofort Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, sie sind die Exekutive udn haben zu funktionieren, ob und wie ermittelt wird hat die Judikative zu entscheiden.

Und zur Not hilft wenn du die Adresse hast ja auch der § baseballschläger.

0x Hilfreiche Antwort

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