Nicht genehmigte Transaktionen bei PayPal, Support hilft nicht.

17. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Deylo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht genehmigte Transaktionen bei PayPal, Support hilft nicht.

Hallo, ich bin Opfer von Internetkriminalität auf PayPal geworden und möchte mir auf diesem Wege ein paar Meinungen dazu einholen, ich werde den Vorfall mal in der dritten Person beschreiben:

Person A hat ein PayPal Konto, welches nur ca. 2x im Jahr benutzt wird bzw. wurde. Nun hatte Person A anscheinend einen Virus/Keylogger oder ähnliches, welcher nicht von der Antivirensoftware erkannt wurde. Person A kümmert sich nicht um das PayPal Konto und die dazugehörige Emailadresse und checkt seine Auszüge nur einmal monatlich, da bis jetzt immer alles seine Richtigkeit hatte.

Diesen Monat jedoch fand Person A 4-5 unbekannte und nicht genehmigte Zahlungen über PayPal vor. Daraufhin hat Person A direkt einen Antrag auf Käuferschutz (da unberechtigt) gestellt. Dafür gibt es ja diese zweite Option im Käuferschutz.

Dieser Antrag wurde jedoch sofortig abgelehnt. Auf Email Kontakt reagiert PayPal nur 1x per Woche und sehr verwirrt. Immer nur mit dem Verweis auf deren AGB, da es sich um Zahlungen für Freunde und Familie handelt.

Nun wusste Person A nicht mehr weiter und wies nach langem hin und her Lastschriftrückgaben bei der Bank für eben diese Transaktionen an, antwortete PayPal dementsprechend und kündigte das PayPal Konto.

----- -----

So viel zu dem Vorfall, nun bin ich mir nicht sicher, ob ich gleich einen Anwalt mit ins Boot holen, oder erstmal abwarten soll.

Der Schaden (Betrag aller Transaktionen zusammen) beläuft sich auf ca. ~460€.

----- -----

- Findet Ihr ich habe falsch reagiert und gehandelt?

- Wie hättet ihr gehandelt? Bzw. wie wäre euer Vorgehen, wenn euch dies passiert wäre?

- Wie wird es jetzt weitergehen? Ich meine, wird es vor Gericht enden? Hat hier evtl. schonmal jemand so handeln müssen wie ich?

----- -----

Ein paar Fakten:

- Der PC wurde nach dem Vorfall komplett geleert und neu aufgesetzt, sowas sollte nicht mehr passieren. (Besseres Virenprogramm und das PayPal Konto wurde von mir gelöscht).
- Kennwörter wurden alle geändert.
- Rechtschutzversicherung besteht.
- Emailverkehr wurde gesichert.

----- -----

Ich freue mich über jede Hilfe, sowas ist mir noch nie passiert, vielen Dank im Vorraus!
Und bitte entschuldigt meine Unsicherheit, so ein Problem habe ich zum ersten mal...

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Deylo):
- Der PC wurde nach dem Vorfall komplett geleert und neu aufgesetzt, sowas sollte nicht mehr passieren.


und wie willst Du jetzt beweisen, dass es sich um einen ungerechtfertigten Zugriff auf Deinen PC und über diesen auf Dein Paypal Konto handelt? ich denke, Du hast den einzigen Trumpf den Du in der Hand hattest, selbst leichtfertig vernichtet.

Das es keinen Käuferschutz für Transaktionen an Freunde oder Familie gibt, wurd hier schon mehrfach erwähnt.

Du wurdest betrogen (schreibst Du). Hast Du Dich dazu schon an die Polizei gewand?

Zitat (von Deylo):
Nun wusste Person A nicht mehr weiter und wies nach langem hin und her Lastschriftrückgaben bei der Bank für eben diese Transaktionen an,
Echt? Du wurdest betrogen, Dein PC wurde gehackt, aber den Schaden der dabei entstand willst Du auf paypal abschieben. Nicht wirklich klug, zumal Du durch die Rückgabe bereits Verzug eingetreten ist.

Aus sicht von paypal: es gab autorisierte Transaktionsanweisungen, der vertraglich geschuldete Kontoausgleich wurde verweigert.

Zitat (von Deylo):
Wie hättet ihr gehandelt? Bzw. wie wäre euer Vorgehen, wenn euch dies passiert wäre?


Paypal Konto sofort einfrieren, sofort Anzeige gegen unbekannt, Paypal mit Az sofort informieren, bei RS und größerem Schaden die RS auch in anspruch nehmen.
Und auf keinen Fall hätte ich die Beweise vernichtet.

Zitat (von Deylo):
Wie wird es jetzt weitergehen? Ich meine, wird es vor Gericht enden?


Einige hier meinen Paypal klagt nicht. Ich denke, dass es sich dabei allerdings um Käuferschutzentscheidungen die gegen den Kunden getroffen wurden handelt, denn ich kenne aus beruflichem Umfeld Fälle (die allerdings ein Kollege bearbeitet hat), in denen auch Paypal die Forderung eingeklagt hat

Wenn Du es bewertest, darfst Du nicht nur Deine Sicht sehen, Du solltest es auch mal aus der Sicht Deines Vertragspartners sehen.
Bisher gibt es objektiv außer Deiner Behauptung absolut nichts.

Zitat (von Deylo):
nun bin ich mir nicht sicher, ob ich gleich einen Anwalt mit ins Boot holen, oder erstmal abwarten soll.
Schwer zu sagen. Wenn Paypal Dich zufrieden lässt, kannst Du weiter untätig bleiben. Wenn sie aber irgendwann mal zum Kontoausgleich auffordern, sind Deine Chancen Deine Version der Geschichte glaubwürdig rüber zu bringen vermutlich noch geringer als jetzt.

Daher kein Rat dazu von mir. Hat Deine RS keine kostenlose telefonische Erstberatung/Einschätzung eines Anwalts der RS? Falls doch, mindestens diesen fragen wie Du Dich verhalten sollst.

Berry

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Paypal müsste nachweisen, dass Sie die Transaktionen autorisiert haben.
Mit dem schwachen Sicherheitssystem wird das Paypal nicht gelingen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(933 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Paypal müsste nachweisen, dass Sie die Transaktionen autorisiert haben.
Mit dem schwachen Sicherheitssystem wird das Paypal nicht gelingen.


Ich bin mir nicht sicher, ob das noch zieht. Paypal hat nämlich vor geraumer Zeit eine Zwei-Faktor Authentifizierung eingeführt. Damit dürfte Paypal zumindest einen Teil des Verschuldens bzw. der Fahrlässigkeit auf den Nutzer abwälzen können.

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#4
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

In der Tat müsste PayPal das, wie jeder andere Zahlungsdienstleister auch, nachweisen. Es ist lediglich umgekehrt so, dass der Mangel einer starken Kundenauthentifizierung dem Zahlungsdienstleister ua dazu führt, dass Kunden danach nicht einmal dann haften, wenn ihnen möglich gewesen wäre, einen Diebstahl oder Verlust oder ähnliches in Bezug auf das Zahlungsinstrument zu bemerken. Verlangt dagegen der Zahlungsdienstleister doch eine starke Kundenauthentifizierung, kann ein Kunde zwar haften (und das außerdem grundsätzlich in sehr begrenzter Höhe, 50 Euro); im Streitfall hätte der Zahlungsdienstleister jedoch weiterhin eine Menge nachzuweisen (erst recht, wenn die Haftung über die 50 Euro hinausgehen soll, aber auch ohnehin).

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Deylo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Deylo):
- Der PC wurde nach dem Vorfall komplett geleert und neu aufgesetzt, sowas sollte nicht mehr passieren.


und wie willst Du jetzt beweisen, dass es sich um einen ungerechtfertigten Zugriff auf Deinen PC und über diesen auf Dein Paypal Konto handelt? ich denke, Du hast den einzigen Trumpf den Du in der Hand hattest, selbst leichtfertig vernichtet.


Hm, auf der einen Seite ist dies richtig, aber ich habe leider nur diesen PC und eben diesen brauch ich täglich...
Natürlich hätte ich ein BackUp des Systems machen können und für die weitere Verfolgung aufheben können. ABER 1.) Sehe ich selbst als Laie (hinsichtlich Polizeiarbeit etc.) keine nennenswerten Erfolgsaussichten was die Verfolgung zu dem Täter oder zu den Tätern angeht. Diese Fakten bekommt man ja leider überall um die Ohren geworfen. 2.) Sind Cyberkriminelle eben leider mindestens auf der selben Wellenlänge mit der Polizei, wenn nicht sogar darüber. 3.) Jemand der einen Virus/Keylogger oder ähnliches erstellt, der nur von einem Antivirenprogramm aus sechs getesteten Programmen gefunden wird, macht dies meiner Meinung nach nicht aus Spaß an der Freude mal so nebenbei.

Ganz davon abgesehen trifft ein Mensch in einer Art "Schock" bei so einem Vorfall sehr, sehr oft falsche Entscheidungen.

Zitat (von Sir Berry):
Das es keinen Käuferschutz für Transaktionen an Freunde oder Familie gibt, wurd hier schon mehrfach erwähnt. Du wurdest betrogen (schreibst Du). Hast Du Dich dazu schon an die Polizei gewand?


Betrogen? Evtl. sehe ich das falsch als Laie, aber Betrug ist in meinen Augen etwas anderes. Ich würde es eher als Einbruch/Diebstahl bezeichnen, oder? Polizei? - Naja, Anzeige gegen unbekannt und darauf hoffen das genau die eine Person (die in jedem Land leben könnte, wirklich jedes) gefasst wird? - Auch hier habe ich starke Zweifel auf einen Erfolg.

Achja @ Sir Berry : Ich habe mich bemüht, mein Posting hier "freundlich" und Vorfallbezogen aufzusetzen. Ihre Antwort jedoch kam ein wenig unfreundlich und zweifelnd rüber. Vielen Dank trotzdem, für die Hilfe!

Zitat (von Tehlak):
Paypal hat nämlich vor geraumer Zeit eine Zwei-Faktor Authentifizierung eingeführt.


Davon habe ich aber nie etwas mitbekommen, weder Benachrichtigung, noch auf der Seite ersichtlich. Sonst hätte ich dies natürlich aktiviert. Was jedoch komisch ist, ist die Tatsache, dass ich normalerweise bei verdächtigen Zahlungen wie diesen (Russische Namen, Emailadressen und in Dollar) eine SMS auf's Handy bekomme die ich dann bestätigen muss, so kannte ich das von einer Ebay Auslandsbestellung von vor einem Jahr. Dies war bei diesen Transaktionen nicht der Fall, bestimmt auch nachweislich (Provider Logs).


Vielen Dank für eure Antworten bis jetzt, hat mir schon etwas geholfen und mich etwas beruhigt.

-- Editiert von Deylo am 17.10.2018 18:13

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#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Dennoch bleibt die Tatsache, daß Ihre fehlende Anzeige bei der Polizei - egal was Sie für Gründe deswegen anbringen - einen nachhaltig negativen Eindruck macht. wenn man Opfer von Kriminalität wird und dazu gehört natürlich auch Internetkriminalität, ist der Weg zur Polizei doch der allererste, den man einschlägt.

Nun denn, Sie haben keine Anzeige gemacht, Sie haben alle Beweise vernichtet, die Sie hatten... Ich persönlich würde den Kampf gegen PayPal, wenn die das Geld nachdrücklich haben wollen, in dieser Situation ehrlich gesagt nicht führen. Ich glaube nicht, dass Sie aus dieser Schlacht erfolgreich hervorgehen würden. Nicht so, wie sich das derzeit darstellt. Russische Namen und eine russische Mail-Adresse sind fix selbst geschaffen und jeder kann quasi in jeder Währung überweisen, die ihm einfällt...das sind also keine Argumente für ein Hacking.

Lassen Sie gerne mal hören, wie es weiter geht.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Paypal hat nämlich vor geraumer Zeit eine Zwei-Faktor Authentifizierung eingeführt

Muss man das aktiv anschalten. Man wird nicht mal darauf hingewiesen oder hineingezwungen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ich bin mir nicht sicher, ob das noch zieht. Paypal hat nämlich vor geraumer Zeit eine Zwei-Faktor Authentifizierung eingeführt. Damit dürfte Paypal zumindest einen Teil des Verschuldens bzw. der Fahrlässigkeit auf den Nutzer abwälzen können.


Auch ich nutze Paypal. Eine Zwei-Faktor-Authentifizierung ist mir nicht aufgefallen.
Es ist immer noch möglich, sich als Mickey Mouse in Entenhausen anzumelden - und dann Zahlungen (mit nur einem Passwort) auszulösen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Dennoch bleibt die Tatsache, daß Ihre fehlende Anzeige bei der Polizei - egal was Sie für Gründe deswegen anbringen - einen nachhaltig negativen Eindruck macht. wenn man Opfer von Kriminalität wird und dazu gehört natürlich auch Internetkriminalität, ist der Weg zur Polizei doch der allererste, den man einschlägt.


In meinen Augen ist der TE aber kein Opfer, da ihm selbst kein finanzieller Schaden entstanden ist.
Nur weil Paypal da was fordert, wird man doch nicht automatisch ein Opfer.

Außerdem erkennt auch nicht Jeder die Polizei an.


-- Editiert von vundaal76 am 18.10.2018 10:56

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Es gibt keine rechtliche Verpflichtung, Anzeige zu erstatten. Ja, es macht die Argumentation u.U. leichter. Aber einen Nachteil darf sich aus der fehlenden Anzeige nicht ergeben.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Deylo):
Ihre Antwort jedoch kam ein wenig unfreundlich und zweifelnd rüber.


Zweifelnd durchaus, aber unfreundlich? War so jedenfalls nicht gemeint.

Sie behaupten dass es einen Fremdzugriff auf ihrem PC gab. Lassen wir mal so im Raum stehen.

Fremdzugriffe lassen sich mit entsprechender Technik aber in fast allen Fällen im Nachhinein feststellen.
Diese Feststellung haben sie durch bewusste Eigenaktivität erschwert, möglicherweise sogar unmöglich gemacht.
Der bisher nur behauptete Fremdzugriff wird also nicht zu einem bestätigten Fremdzugriff.

Zitat (von Deylo):
Ganz davon abgesehen trifft ein Mensch in einer Art "Schock" bei so einem Vorfall sehr, sehr oft falsche Entscheidungen.
Absolut verständlich, solange er die falschen Entscheidungen dann auch selbst ausbadet. Aber sie sollten nicht alles als Vorwurf sehen; eine falsche entscheidung ist stets auch imemr eine Tatsache.

Zitat (von Deylo):
ABER 1.) Sehe ich selbst als Laie (hinsichtlich Polizeiarbeit etc.) keine nennenswerten Erfolgsaussichten was die Verfolgung zu dem Täter oder zu den Tätern angeht.
Dass ist hier aus Paypal Sicht auch nicht das primäre Ziel.

Zitat (von vundaal76):
Es ist immer noch möglich, sich als Mickey Mouse in Entenhausen anzumelden - und dann Zahlungen (mit nur einem Passwort) auszulösen.
Richtig, es ist noch immer möglich und die Nutzung des deutlich sicheren Weges ist optional.
Gleichwohl wird sich derjenige, der den sicheren Weg nicht nutz, dies als Mitverschulden vorhalten lassen müssen.

Zitat (von Deylo):
Was jedoch komisch ist, ist die Tatsache, dass ich normalerweise bei verdächtigen Zahlungen wie diesen (Russische Namen, Emailadressen und in Dollar) eine SMS auf's Handy bekomme die ich dann bestätigen muss, so kannte ich das von einer Ebay Auslandsbestellung von vor einem Jahr.
Genau das ist die Zwei-Faktor Geschichte; klingt jedenfalls so.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

"Gleichwohl wird sich derjenige, der den sicheren Weg nicht nutz, dies als Mitverschulden vorhalten lassen müssen."

Derjenige, der den sicheren Weg nicht genutz hat: das war PayPal. Es kommt in jedem Einzelfall darauf an, ob der Zahlungsdienstleister die starke Kundenauthentifizierung verlangt hat. Wenn er eine Zahlung ausführt, ohne eine solche zu verlangen, kann er nicht die positiven Rechtsfolgen für sich in Anspruch nehmen, die eine starke Kundenauthentifizierung mit sich gebracht hätte.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Deylo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Derjenige, der den sicheren Weg nicht genutz hat: das war PayPal.


Eben, dies ist auch meine Meinung, denn selbst wenn man diese SMS Funktion in Betracht zieht, diese wurde bei diesen Transaktionen nicht aktiv genutzt seitens PayPal, obwohl diese Transaktionen EXTREM auffälig waren (meiner Meinung nach)... Dies lässt sich sicher durch den Provider auch beweisen. Denn wenn ich diese SMS'en bekommen hätte, hätte ich sofort reagieren können und hätte diese Transaktionen nicht auf meinen Kontoauszügen vorfinden müssen.

Selbst dieser 2-Faktor SMS Kram ist also, wie man sieht, auch keine sichere Option... Wenn man sich nun andere Zahlungsdienstleister anschaut, oder auch Banken, dann sieht man so etwas nicht. Da gibt's so ein 2-Faktor Glücksspiel nicht, denn da funktioniert es immer.

Ganz davon abgesehen ein kleines Update:

Die Lastschriftenrückgaben mit entsprechendem Schreiben an den Support sind nun schon eine Weile her (in Arbeitstagen gesehen) und bis jetzt habe ich weder eine Benachrichtigung von PayPal über die Lastschriftrückgaben, noch eine Antwort vom Support erhalten. Dies ist ein wenig beängstigend, aber es könnte natürlich auch sein, dass PayPal es eingesehen hat und dies nun mit den Empfängern löst.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Deylo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen, ich wollte nur mal bescheid geben, wie die Sachlage nun aussieht und wie es weiter ging.

Ich habe mich dazu entschlossen, die Hauptforderung doch zu begleichen, was ich auch sofort getan habe, schon damals (um meine Ruhe zu haben). Nur die 80€ oder mehr Inkassokosten habe ich mit dem Stichwort "Inkassoüberfall" zurückgewiesen und ich werde diese auch nicht bezahlen, dies sehe ich nicht ein. Genau das habe ich dem Inkasso auch geschrieben. Daraufhin bekam ich diverse standart Antworten, wahrscheinlich automatisiert, wie z.B.: "Sie bestreiten die aufgeführten Inkassogebühren, diese sind jedoch rechtens! Bezahlen Sie jetzt in Ihrem Interesse um weitere Kosten und Ärger zu vermeiden.". Nach diesen komischen Antworten habe ich es dann einfach laufen lassen, bis heute. Heute kam eine neue Email, in dieser standen dann nicht mehr nur die Inkassokosten.

Im Vorraus muss ich dazu sagen, heute war der letzte Tag Zeit um die Inkassokosten zu bezahlen. Soweit, so gut. Normal dachte ich, es würden jetzt halt nur die ca. 80€ weiter gemahnt und evtl. kommt ein Mahnbescheid, aber dem war nicht so.

Es kam eine neue Forderung seitens PayPal dazu, Infoscore schrieb mir folgendes:

"Aufgrund von Nachmeldungen durch unsere Auftraggeberin mussten wir die Ihnen gegenüber geltend gemachte Forderung neu errechnen."

Hinzu kam eine neue Forderung seitens PayPal von fast 150€ und 4-5 Posten mit Zinsen, jedoch nur 10-50 Cent Beträge.

Was kann das sein? Versucht das Inkasso jetzt mich zu betrügen, weil ich nur die Hauptforderung beglichen habe?

Sollte ich, wenn ich weder von Infoscore noch PayPal in naher Zukunft mal eine Antwort erhalte, die Polizei einschalten oder einfach nichts machen und dem Mahnbescheid widersprechen? (Ich werde auf keinen Fall PayPal, noch Infoscore anrufen. Wenn ich mit denen in Kontakt trete, dann nur schriftlich, zwecks Beweise!).

Achja und abschließend: Ich weiß, die Hauptforderung zu begleichen war dumm von mir, da es keine berechtigten Transaktionen waren, aber ich wollte einfach meine Ruhe haben und das nicht über den Jahreswechsel noch im Kopf haben.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Vielen Dank für deine Rückmeldung!

Leider hat PayPal wohl das Signal von dir empfangen, dass du bei denen keine Schulden offen haben möchtest. Zwecks Durchsetzung machen sie anscheinend lieber wieder selbst die Inkassokosten geltend und behaupten deren Berechtigung.

Bemerkenswert; es ist lange nicht üblich gewesen, dass die Unternehmen selbst auch die Inkassokosten behaupten, aber zulässig ist es natürlich/sogar eigentlich auch logisch. Zumal, wenn es sich um einen Zahlungsdienstleister handelt, der ohnehin immer wieder auf Geldeingänge deinerseits spekuliert.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Deylo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, das kommt mir alles sehr komisch vor, ich habe mich eben mal aus Neugier bei Infoscore eingeloggt (mit dem Aktenzeichen) und da steht, dass diese Änderung (150€ ca. hinzugefügt) schon am 17.12.2018 getätigt wurde. Dies ist auch der Grund für die Zinsen jede Woche anscheinend, kenne mich da eh nicht aus.

Wieso dann erst heute die Meldung über eine "Neuberechnung"? Infoscore macht ja echt was denen gerade gefällt.

Und nein ich denke nicht, das PayPal selbst die Inkassokosten einfordert, denn diese Inkassogebühren stehen gesondert noch dabei. Naja, ich erwarte demnächst eine schriftliche Antwort von denen. Kann ja nicht angehen, dass die Hauptforderung seitens PayPal aufeinmal viel höher ist, als der eigentliche Betrag. (Ohne Gebühren usw.) Oder?

-- Editiert von Deylo am 25.01.2019 12:44

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

PayPal bzw jeder Gläubiger ist doch immer selbst der Auftraggeber der Inkassobüros (wenn nicht abgetreten wird). Das wird oft nur nicht bewusst, weil es so aussieht, als würden die Inkassobüros für sich selbst fordern (was aus anderen Gründen letztlich häufig jedoch auch so ist). Mit dem Inkassobüro verbindet einen aber nichts; letztlich schuldet man (wenn überhaupt) das Geld dem Vertragspartner, der (gegebenenfalls) Aufwendungen machen durfte, weil man nicht rechtzeitig gezahlt hat.

PayPal ist im Prinzip (abgesehen davon, dass wir es ja für unberechtigt halten) die ganze Zeit über der Forderungsinhaber gewesen, daher handelt es sich auch nicht wirklich eine Änderung im materiellen Sinne, die da am 17.12.2018 geschehen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Deylo):
Ich habe mich dazu entschlossen, die Hauptforderung doch zu begleichen, was ich auch sofort getan habe, schon damals (um meine Ruhe zu haben).

Nun, wenn man ungerechtfertigte Forderungen in solchen Konstallationen zahlt, tritt in der Regel das Gegenteil von "Ruhe haben" ein.
Bestennfalls ist man registriert als williges Opfer das zahlt wenn man lange genug nervt.
Schlimmstenfalls war es ein Eingeständnis das die Forderungen berechtigt sind. Womit dann auch die notwendiegen Kosten der Rechteverfolgung zu erstatten wären.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Deylo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Schlimmstenfalls war es ein Eingeständnis das die Forderungen berechtigt sind. Womit dann auch die notwendiegen Kosten der Rechteverfolgung zu erstatten wären.


Gut, das kann ich ja verstehen, aber das wär dann ja schlimmstenfalls 80€. Aber was berechtigt PayPal dazu einfach mal eine neue Hauptforderung von 150€ circa zu erstellen? Hier habe ich erstmal Erklärungen angefordert und bin sehr gespannt, was PayPal sagt.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Das wären dann wohl die behaupteten, von HvS in Bezug genommenen notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung..

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ggf. nachschieben, dass man die Hauptforderung nur bezahlt hat, um seine Ruhe zu haben und ausdrücklich ohne Anerkenntnis irgendeiner Rechtspflicht. Klar machen, dass man die Inkassokosten zurückweist. Mehr nicht.

Warum die das nun doppelt verlangen, dürfte ein einfacher Hütchenspielertrick sein. Wer mag, kann so etwas mal als Beschwerde beim zuständigen Aufsichtsgericht formulieren. Nach dem Motto "Kontrolliert mal deren Sachkenntnis und Fachkenntnis. Offenbar erfinden die Gebühren jenseits des gesetzlich erlaubten (RDG/RVG) oder verdoppelt willkürlich Gebühren, obwohl das gar nicht erlaubt ist. Und wenn sie zum Schluss kommen, dass die Sachkenntnis und Fachkenntnis ungenügend ist, müssen sie die Lizenz entziehen."

Ansonsten habe ich für solche Fälle folgenden Textvorschlag:
---
Wertes Inkasso.
Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich bestreite, dass sie jemals eine Rechtsdienstleistung erbringen. Stattdessen handelt es sich bei Ihrer Tätigkeit um echtes/unechtes Factoring im Sinne des BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 17/17 .
Es steht Ihnen frei, mir durch Vorlage des vollständigen mit Gläubiger geschlossenen Vertragswerkes, eines ausführlichen Tätigkeitsnachweises und eines Kontoauszuges, dass die Inkassokosten in meinem Fall vom Gläubiger bezahlt wurden, das Gegenteil nachzuweisen.
---
Denn PayPal bezahlt nie und nimmer irgendwelche Inkassokosten oder Anwaltskosten. Die sind doch nicht doof. Gemäß BGH führt das aber dann zu echtem/unechtem Factoring, wo also nicht die Rechtsdienstleistung im Vordergrund steht, sondern nur das kaufmännische Abtreten der Forderung. Damit belaufen sich Inkassokosten auf 0,00€.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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