Hallo,
ich habe auf meiner Mobilfunkrechnung Kosten entdeckt (24,95€ / Monat), die von dem Internetanbieter Legion GmbH ausgehen.
Ich hab zu keinem Zeitpunkt einen Vertrag
wissentlich abgeschlossen, habe aber über's Internet erfahren, dass wohl bereits durch das Anklicken von Werbebannern in App's ein Vertrag mit der Firma abgeschlossen werden soll.
Ich habe die 24,95€ nie bei meinem Netzbetreiber beglichen, weshalb nun mein Anschluss gesperrt wurde.
Ein Widerruf bei der Firma Legion GmbH ist nicht möglich, sondern lediglich eine Kündigung wird mir angeboten.
Das hieße, dass ich diese Leistungen von denen ich noch nichtmal weiß welche es sein sollen für zwei Monate begleichen soll.
Ich habe meinem Netzbetreiber eine Frist gesetzt bis wann der Anschluss entsperrt sein soll und andernfalls mit einer außerordentlichen Kündigung gedroht.
Allerdings weiß ich nicht, ob ich mich dabei zu weit aus dem Fenster gelehnt habe und der vorliegende Sachverhalt überhaupt ein Kündigungsgrund ist.
Ich wäre über Eure Meinungen / Hilfe sehr dankbar.
-- Editier von stnils am 05.01.2016 19:12
Netzbetreiber stellt Kosten von Drittanbietern in Rechnung
5. Januar 2016
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Frage vom 5. Januar 2016 | 19:07
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
Netzbetreiber stellt Kosten von Drittanbietern in Rechnung
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#1
Antwort vom 5. Januar 2016 | 19:51
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Zitat:Allerdings weiß ich nicht, ob ich mich dabei zu weit aus dem Fenster gelehnt habe und der vorliegende Sachverhalt überhaupt ein Kündigungsgrund ist.
Doch, das passt.
Gemäß TKG darf dir der Anbieter nicht sperren, wen du die Drittanbieter-Teile beanstandest. Du musst halt deutlich beim Anbieter reklamieren, was du aber offenbar getan hast. Und du musst halt die übrigen Teile (Grundgebühr) bezahlen.
Die außerordentliche/ fristlose Kündigung wäre begründet mit einer Leistungsverweigerung (siehe BGB).
Im übrigen: Wenn du genau weißt, dass du keinen Vertrag geschlossen hast, würde ich den Anbieter wegen gewerblichen Betrugs anzeigen und den Telefonanbieter wegen Nötigung. Mittels Sperre Geld für einen nicht abgeschlossenen Vertrag zu erpressen, ist nicht in Ordnung. :-)
-- Editiert von mepeisen am 05.01.2016 19:51
#2
Antwort vom 5. Januar 2016 | 20:42
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
Ich gehe davon aus, dass nicht beide Parteien der außerordentlichen Kündigung zustimmen.
Wie ist das Vorgehen in so einem Fall - Ich setze ein Kündigungsschreiben auf und stelle anschließend einfach die Bezahlung der Rechnungen ein?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 5. Januar 2016 | 21:24
Von
Status: Philosoph (13742 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Da eine Kündigung ausdrücklich eine einseitige Willenserklärung ist braucht es gar keine Zustimmung.Zitat:Ich gehe davon aus, dass nicht beide Parteien der außerordentlichen Kündigung zustimmen.
Du musst ggf. nur die Kündigung beweisen können (daher per Einschreiben).
Wenn du dir sicher bist, dass die Kündigung gerechtfertigt ist, dann JA.Zitat:Wie ist das Vorgehen in so einem Fall - Ich setze ein Kündigungsschreiben auf und stelle anschließend einfach die Bezahlung der Rechnungen ein?
Vorsicht. Keinesfalls sollte man das B-Wort benutzen. Wenn dann dürfte eine Verdachtsmeldung an die Bundesnetzagentur auch mehr bringen, für Polizei und Staatsanwaltschaft sind das eher lästige Dinge, die nur Zeit kosten.Zitat:Wenn du genau weißt, dass du keinen Vertrag geschlossen hast, würde ich den Anbieter wegen gewerblichen Betrugs anzeigen
Das die Forderung unberechtigt ist kann der Netzbetreiber aber nicht wissen - womit einen Nötigung schon wieder ausfällt.Zitat:und den Telefonanbieter wegen Nötigung. Mittels Sperre Geld für einen nicht abgeschlossenen Vertrag zu erpressen, ist nicht in Ordnung. :-)
Stefan
#4
Antwort vom 5. Januar 2016 | 22:54
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Zitat:Keinesfalls sollte man das B-Wort benutzen
Ich meinte mit dem B-Wort nicht den Telekommunikationsanbieter, sondern den Drittanbieter. Bitte nicht falsch verstehen :-)
Zitat:Das die Forderung unberechtigt ist kann der Netzbetreiber aber nicht wissen - womit einen Nötigung schon wieder ausfällt.
Deswegen gibt es ja die entsprechenden Sätze im TKG. Der Telekommunikationsanbieter hat sich und seine "Marktmacht" oder "Vertragsmacht" aus dem Konflikt herauszuhalten. Der Telekommunikationsanbieter hat exakt gar keine Stellung zu beziehen. Er darf nicht Inkassobüro spielen und er darf nicht via Sperre Drittanbieterkosten, die man beanstandet, eintreiben.
Natürlich machen die Telekommunikationsanbieter so etwas trotzdem. Warum? Üblicherweise ist der Drittanbieter längst ausbezahlt und das Geld in dunklen Kanälen verschwunden. Der Telekommunikationsanbieter muss es in einer risikoreichen und teuren Klage zurückholen und vielleicht ist dann längst nichts mehr da. Deswegen geht man den Weg über den vermeintlich kleineren Widerstand und erpresst den Kunden via Sperre. Denn zu viele Kunden bezahlen zähneknirschend, da sie dem Druck nachgeben und es einfach nicht besser wissen.
In Zeiten, wo der BGH durchaus das Handy mittlerweile zur Telekommunikations-Grundversorgung und gleichrangig zum Festnetz zählt. dürfte eine Sperre unter ein erhebliches Übel fallen und damit sind wir in der Argumentationsschiene einer Nötigung ;-) Ob eine Staatsanwaltschaft dem folgt, sei dahin gestellt. Kann ich nicht sagen.
-- Editiert von mepeisen am 05.01.2016 22:55
#5
Antwort vom 5. Januar 2016 | 23:38
Von
Status: Philosoph (13742 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Klar, das hatte ich schon verstanden, bei dem Netzbetreiber hattest du ja nur Nötigung geschrieben. Man sollte sich imho aber auch bei ziemlich klaren Fällen mit einem Betrugsvorwurf zurückhalten.Zitat:Ich meinte mit dem B-Wort nicht den Telekommunikationsanbieter, sondern den Drittanbieter. Bitte nicht falsch verstehen :-)
Niemand weiß wie das nun genau war. Vielleicht war es ja gar nicht der vermutete Banner, sondern beispielsweise ein Familienangehöriger, der wissentlich diesen Vertrag geschlossen, wer weiß?
Im Punkt Nötigung stimme ich dir aber zu, ich hatte zu kurz gedacht. Ich würde übrigens insbesondere das anzeigen (natürlich nur wenn ich den Anbieter eh' nicht mehr will;-).
Weil, für mich ist das die viel schlimmere Tat. Der Betrug alleine wäre doch ziemlich leicht abzuwehren (soll er doch klagen). Erst durch das Inkasso des Netzbetreibers und dem Druckmittel der Anschlußsperrung wird es richtig unangenehm für den Betroffenen.
Stefan
#6
Antwort vom 6. Januar 2016 | 08:09
Von
Status: Beginner (60 Beiträge, 9x hilfreich)
Auf jeden Fall würde ich zunächst eine Drittanbietersperre einrichten. Alle Netzanbieter sind dazu rechtlich verpflichtet.
VG,
thormarcon
#7
Antwort vom 6. Januar 2016 | 09:35
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Zitat:Ich habe meinem Netzbetreiber eine Frist gesetzt bis wann der Anschluss entsperrt sein soll und andernfalls mit einer außerordentlichen Kündigung gedroht.
Wurde schriftlich und nachweisbar mit dem Telekommunikationsanbieter kommunizert?
Und jetzt?
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