Nachnahmelieferung wer trägt jetzt(2005) die Kosten?

3. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
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Status:
Beginner
(111 Beiträge, 12x hilfreich)
Nachnahmelieferung wer trägt jetzt(2005) die Kosten?

Wenn der Kunde die Ware einfach zurückgehen läst also die Annahme verweigert? Hat der Händer nun einen Anspruch auf Ersatz dieser Kosten? Das wären eventuell dann ja die Nachnahmkosten an sich(Hinsendekosten) + die Gebühr für die Rücksendung.

Probleme mit dem Gewerbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Nein - auch 2005 nicht .

Ausnahmen :

-Warenwert der nicht angenommenen Sendung unter 40 Euro .

und

-Widerrufsrecht mit Kostentragungsregel wirksam vereinbart

oder


-Warenwert über 40 Euro und der Versand erfolgte ohne das der Kunde bereits mindestens eine Teilzahlung geleistet hat - also auf Rechnung erfolgter Versand .


Mögliche Folgen :

Die Kosten des Strafportos können einbehalten werden m.E. - gibt es diese überhaupt bei nicht angenommener Nachnahme ?

Die reinen Nachnahmekosten - also Versand zum Kunden + Nachnahmegebühr sind allerdings auch in diesem Jahr durch den Händler zu tragen - leider ...

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