Nachnahme nicht abgeholt - Wer trägt die Kosten?

14. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
gustavus
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachnahme nicht abgeholt - Wer trägt die Kosten?

Hallo,

ich betreibe einen Online - Shop in dem ich auch Nachnahme als Zahlungsart anbiete. In letzter Zeit kommt es vermehrt vor, daß Ware per Nachnahme bestellt wird und von den Käufern trotz Benachrichtigung nicht abgeholt wird.
Wer trägt in diesem Fall die Kosten? Kann ich diese dem Käufer in Rechnung stellen?

Vielen Dank


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

nöö, da die kunden ja sowieso ein 14tägiges rückgaberecht haben und sich problemlos auf dieses berufen könnten ...

obwohl du unter umständen erstmal deine unkosten ersetzt bekommen würdest um sie dann wieder zu erstatten ...

m.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tomPA
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 57x hilfreich)

Hallo Gustavus,

ich arbeite in einer Firma wo das auch häufig vorkommt. Das manche Kunden die Pakete zurückgehen lassen ist zwar ärgerlich aber immer noch besser als wenn sie die Ware später zurücksenden würden und man ihnen nicht nur das Rückporto erstatten muss, sondern auch noch den ganzen Aufwand mit der Rücküberweisung hat. Für die Firma hier ist jedenfalls eine "Annahmeverweigerung" oder "Nichtabholung" die klar beste und billigste Lösung.

Tom

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