Musiknotentausch übers Internet

4. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
o0Pascal0o
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 12x hilfreich)
Musiknotentausch übers Internet

Hallo,

darf man folgendes:

Ein Forum betreiben, wo die User untereinander per E-Mail(nicht so in öffentlichen posts) anfragen können, ob Jemand ihnen die Noten Xy schicken kann per E-Mail.

Und die Nutzer dieses dann halt dann auch tun.

Oder ist sowas nicht erlaubt?

Vielen Dank

Pascal

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wickie1
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 86x hilfreich)

Ein gewisser Herr Dörr (http://de.wikipedia.org/wiki/Günter_Freiherr_von_Gravenreuth, Gott möge seiner Seele gnädig sein) erlangte in der 80-er Jahren Berühmtheit dadurch, dass er in der 64-er (Zeitschrift für Commodore 64) als junges Mädchen inserierte und den Austausch von C64-Spielen per Post anbot. Ist jemand darauf eingegangen, kam danach relativ schnell die Anklage.

Was du machen willst, ist der Aufbau eine P2P-Netzwerkes, was als Übertragungsprotokoll E-Mail verwendet. In Sachen Illegalität und Anonymität unterscheidet es sich nicht von den bestehenden Netzwerken. Das Betreiben des Forums dürfte vermutlich nicht gegen geltendes Recht verstoßen (keine Garantie). Ab einer bestimmten Erfolgs- und Gewinnaussicht dürften sich aber die üblichen Abmahnanwälte auf die Nutzer dieses Forums stürzen.

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#2
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

So kompliziert muss man es nicht machen, da ein Verschenken von Kopien von Noten (im Gegensatz zu den Originalen)

nunmal überhaupt nicht gedeckt ist durch
§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch:

quote:
(4) Die Vervielfältigung
a)
graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,
b)
eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt,
ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.


Da das Kopieren mittels Maschine (Kopiergerät, scanner, Fotoapparat usw.) schon per se untersagt ist,

warum sollte dann eine Verbreitung aus erkennbar illegalen Quellen erlaubt sein - ob nun per e-mail oder per P2P-Tauschbörse?

Vgl. dazu Absatz 1 ebenda: "(...) soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird (...)"

Gruß aus Berlin, Gerd

PS. Für den erfahrenen Musiker sind Notenblätter wann "offensichtlich rechtswidrig hergestellt"? Ich tippe mal dann, wenn sie nicht den Einband des Verlages haben, der die Rechte zur Veröffentlichung besitzt! :-)

Ausnahme: Sie sind von Hand kopiert!

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"I got two reasons why I cry away each lonely night,
(Mein Lieblingslied ist zu lang!)"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Null Plan
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 12x hilfreich)


Hallo,

was wäre der Fall, wenn die Forumsmitglieder ihre Notenblätter zur Ansicht im Forum platzieren ohne den Quellenhinweis und/oder das Copyright daruaf zu hinterlassen?-
Auf unbestimmt Zeit und im jpg / pdf oder was auch immer leserlichen Format?-

Soviel ich weiss gibt es Programme, welche das schreiben von Noten/ Musikstücken sehr umgänglich ermöglichen...


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.12.2010 11:34:28
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 19x hilfreich)

quote:
was wäre der Fall, wenn die Forumsmitglieder ihre Notenblätter zur Ansicht im Forum platzieren ohne den Quellenhinweis und/oder das Copyright daruaf zu hinterlassen?


Das wäre noch schlimmer.
Nicht nur, dass in diesem Falle das Urheberrecht mit Füßen getreten wird (wie sonst auch), nein, in einem Zivilverfahren könnte der Rechte-Inhaber auch noch zusätzlich (neben Unterlassungsansprüchen die auch mit Copyright-Hinweise bestehen würden) entgangenen Gewinn geltend machen, da er sonst (wenn erkennbar gewesen wäre, woher die Noten stammen) noch Lizenzen hätte verkaufen können.


Ach ja, und wenn das ganze ins Forum gepostet wird haftet auch der Betreiber des Forums dann, wenn er die Sachen nicht sofort löscht nachdem er sie sieht.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
o0Pascal0o
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 12x hilfreich)

Und wenn der Forenbetreiber es nicht sieht? Liegt die Beweislast bei ihm? Es kann ja sien, dass jeden Tag 100 Posts geschrieben werden & er nur 20 davon liest.

Was wäre denn, wenn die User die Noten sich merken würden und dann in ein Notenprogramm eingeben würden & dann zur Verfügung stellen würden(also z.B. auf Forenanfrage eine E-Mail versenden zu dem Anfrager) - wäre das o.k.?



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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Was wäre denn, wenn die User die Noten sich merken würden und dann in ein Notenprogramm eingeben würden


Dann wäre das Problem nicht mehr das Urheberrecht an der Transkription, aber immer noch das Urheberrecht am zugrundeliegenden Song.



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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.12.2010 11:34:28
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 19x hilfreich)

lol, was wäre wenn wenn wenn.

Laut TMG/TDG haftet zum Beispiel ein Forenbetreiber für die Inhalte in seinem Forum, auch für die, die User schreiben, aber bei denen nicht sofort, sondern erst sobald er "illegale", besser gesagt rechtswidrige Inhalte sieht und nicht entfernt.

Es bringt einem Forenbetreiber und Co überhaupt nichts, die Augen vor den Inhalten der eigenen Webseite zu verschließen. Gleichwohl muss ein Forenbetreiber nicht ständig alle Inhalte seiner Seite lesen.

Ein Webseiten-Betreiber, auf dem User Dinge posten können ist per Gesetz verpflichtet, die von Usern geposteten Inhalte IN ZUMUTBAREN ZEITABSTÄNDEN zu überprüfen.

Wie oft das genau ist steht nicht geschrieben, es wird von Fall zu Fall entschieden. ;)

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

1.) Wenn ein Forenbetreiber gewärtigen muss, dass es zu Rechtsverstößen kommt, dann darf er nicht warten, bis er auf Rechtsverstöße aufmerksam gemacht wird (sonst schon), sondern muss selbst regelmäßig "Kontrollgänge" machen,

urteilte mal ein Gericht gegen einen Forenbetreiber, der höchst provokanntes Material posten ließ und dann in Ruhe zu Bett ging, wohl wissend (so das Gericht), dass es in der Nacht von Rechtsverstößen nur so hageln würde, weil das zuvor auch schon vorgekommen war in solchen Fällen.

Wenn nun regelmäßig nachts Noten gepostet werden, genügt es wohl sicher nicht, die am nächsten nach einer Meldung durch User diese Rechtsverstöße zu entfernen. Falls diese überhaupt nicht anders verhindert werden können, dann muss wohl vorsortiert werden vor einer Veröffentlichung.

2.) Mechanisch kopieren darf man Noten zum eigenen Gebrauch, wenn die mehr als zwei Jahre vergriffen sind. Mechanisch heißt auch Knipsen und Scannen. Ob auch mittels eines Notenprogramms? Ich tippe: Nein! Denn das ist ein ganz eigener Satz, denn urheberrechtlich geschützt ist (neben der Musik an sich) ja die Setzkunst, die in den gedruckten Notenblättern steckt.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I got two reasons why I cry away each lonely night,
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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Bevor ich es vergesse: Das Weglassen des Urheberhinweises kann die Verletzung des Urheberrechtsgesetzes doppelt so teuer machen - oder war es das Fünffache, was die Richter so draufschlagen auf den normalen Schadensersatz [color=green][/color] nach § 97 UrHG ?

quote:
§ 63 Quellenangabe
(1) Wenn ein Werk oder ein Teil eines Werkes in den Fällen des § 45 Abs. 1, der §§ 45a bis 48, 50, 51, 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 sowie der §§ 58 und 59 vervielfältigt wird, ist stets die Quelle [color=red]deutlich[/color] anzugeben. Bei der Vervielfältigung ganzer Sprachwerke oder ganzer Werke der Musik ist neben dem Urheber auch der Verlag anzugeben, in dem das Werk erschienen ist, und außerdem kenntlich zu machen, ob an dem Werk Kürzungen oder andere Änderungen vorgenommen worden sind. Die Verpflichtung zur Quellenangabe entfällt, wenn die Quelle weder auf dem benutzten Werkstück oder bei der benutzten Werkwiedergabe genannt noch dem zur Vervielfältigung Befugten anderweit bekannt ist.


§ 13 Anerkennung der Urheberschaft
Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.

quote:
§ 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
(...) Der [color=green]Schadensersatzanspruch[/color] kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte.


Gruß aus Berlin, Gerd

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#10
 Von 
o0Pascal0o
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 12x hilfreich)

Also selbst in ein Notenprogramm getippte Noten sind dann erlaubt?

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Bei einem Notenblatt gibt es ja bis zu drei Urheber:

1. Der Komponist
2. Der Texter (evtl.)
3. Der Notensetzer

Nur der 3. fällt weg, wenn man die Noten von Hand kopiert oder die Melodie mit einem Instrument oder Mikrofon in ein Notenschreibprogramm eingibt. sie also selber setzt.

Nr. 1 und Nr. 2 fallen aber erst weg, wenn sie jeweils über 70 Jahre tot sind: "§ 64 Allgemeines
Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers."

Bis dahin gilt:

quote:
§ 2 Geschützte Werke
(1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:
1.
Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
2.
Werke der Musik;


quote:
§ 12 Veröffentlichungsrecht
(1) Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.


Insofern sollte man besser bis zum Tod und dann noch bis zum Jahresende und dann noch 70 Jahre warten, bevor man das Werk des 1. Komponisten und das Werk des 2. Texters verbreitet,

mit Ausnahme eben unter den hier genannten Umständen:

§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
§ 51 Zitate

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I got two reasons why I cry away each lonely night,
(Mein Lieblingslied ist zu lang!)"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Also selbst in ein Notenprogramm getippte Noten sind dann erlaubt?


Wieso stellst du hier eigentlich Fragen, wenn du dann die Antworten nicht liest?

Genau die Frage habe ich dir weiter oben schon beantwortet:


Was wäre denn, wenn die User die Noten sich merken würden und dann in ein Notenprogramm eingeben würden

Dann wäre das Problem nicht mehr das Urheberrecht an der Transkription, aber immer noch das Urheberrecht am zugrundeliegenden Song.


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-- Editiert am 09.12.2010 12:15

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
o0Pascal0o
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 12x hilfreich)

o.k., war schlecht ausgedrückt, hatte was andere im Kopf. Wenn Jemand, Jemand anderem ein Musikstück beibringt. Und die 2. Person schreibt dann diese GELERNTEN Noten auf(gelernt ohne Noten, nur durch mündliche Weitersagen einer anderen Person) - ohne Text. Wäre dass dann o.k., diese in ein Forum einzustellen oder auf Anfrage per E-Mail zu versenden?

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Null Plan
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 12x hilfreich)

Du scheinst das Forum unbedingt zu wollen?-

Wenn Du in unserer BRD keine Grauzone/Gesetzeslücke findest solltest Du es lassen oder dich arrangieren.
Welche Domain(endung) schwebt Dir vor?-


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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Und die 2. Person schreibt dann diese GELERNTEN Noten auf(gelernt ohne Noten, nur durch mündliche Weitersagen einer anderen Person) - ohne Text. Wäre dass dann o.k., diese in ein Forum einzustellen oder auf Anfrage per E-Mail zu versenden?


Du begreifst es nicht. Es ist völlig latte, wie viele Zwischenschritte du einbaust oder woher der Aufschreiber das Aufgeschriebene nun her hat (gelesen, herausgehört etc.). Das zugrundeliegende Werk gehört immer noch dem Komponisten und darf daher nicht ohne dessen Zustimmung verbreitet werden, egal wer das wie aufschreibt.

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
o0Pascal0o
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 12x hilfreich)

Lol, nein ich möchte da Forum nicht.

Aber die Domainendung wäre doch egal. Es käme doch darauf an, in welchem Land ich die Domain als User aufrufe, oder?



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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Es käme doch darauf an, in welchem Land ich die Domain als User aufrufe, oder?


Vor allem kommt es darauf an, in welchem Land du als Betreiber sitzt.

Es wäre wohl schwer, deutsches Recht gegenüber einem Betreiber mit Sitz in Korea und einer .iq-Domain durchzusetzen.

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