Modelfotos, Urheberrecht, Internet

2. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
akhh
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Modelfotos, Urheberrecht, Internet

Hallo an die hier Versammelten.

Meine kleine Schwester (trotzdem schon volljährig) hat wohl ein wenig Blödsinn angestellt. Sie hat sich bei einer Onlinecommunity angemeldet (mit richtigen Angaben zu ihrer Person, ihrem Alter etc.) - jedoch nicht mit Fotos von sich selbst, sondern von einer jungen Frau, deren Fotos diese wiederum auf der eigenen Homepage veröffentlicht hatte.

Weiß der Teufel, was sie da geritten hat. Dass das weder "moralisch" noch im Hinblick auf das Urheberrecht in Ordnung war, ist ja klar. Nun ist diese junge Frau wohl nebenberuflich Model, d.h. das Urheberrecht für die betreffenden Fotos liegt noch nicht einmal bei ihr, sondern bei den jeweiligen Fotografen.

Meine Schwester hat jetzt gerade eine Mail von einer Freundin des besagten Models bekommen, in dem diese sehr wirr etwas davon schrieb, dass dieses Model der Veröffentlichung nicht zugestimmt hätte und jetzt sicherlich rechtliche Schritte einleiten würde. Meine Schwester hat daraufhin sämtliche Fotos (war ca. eine Handvoll) sofort gelöscht und war reichlich erschrocken.

Was könnte da jetzt noch kommen? Die Fotos wurden unrechtmäßig verwendet, das ist ja klar (ich könnte sie...), aber es wurden weder persönliche Daten des Models verwendet noch wurde mit der ganzen Geschichten irgendein finanzieller Gewinn gemacht.

Kann das jemand hier mal urheber-/strafrechtlich einordnen?

Schöne Grüße aus dem hohen Norden und dankeschön für´s Antworten. :)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Strafrechtlich sehe ich keine Schwierigkeiten.

Zivilrechtlich stellt es, wie es aussieht, eine Urheberrechtsverletzung dar. Der jeweilge Rechteinhaber (Model/Fotograf) könnte Schadenerstzforderungen stellen. Trotzdem würde ich erstmal abwarten, ob davon noch was kommt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
akhh
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke erstmal für diese erste Antwort. Also erstmal sehen, ob da etwas kommt, die Fotos sind ja gelöscht.

Was die Schadenersatzforderung angeht: in welcher Höhe könnte sich das belaufen in diesem Fall? Ich weiß, dass das immer sehr individuell zu sehen ist und es außerdem auf viele weitere Faktoren ankommt. Aber gibt es da einen groben Rahmen?

Ich habe hier gelesen, dass es Tabellen für sog. angemessene Vergütung für Fotografen gibt, aber ich hab bisher noch nichts finden können was auf diesen Fall zutrifft. Es war ja keine journalistische Verwendung des Fotos... in mir kommt gerade ganz akut die große Schwester durch, das merkt man, was?

Würd mich wirklich freuen, wenn mir da jemand Beträge nennen bzw. Links vorschlagen könnte. Dankeschön im Voraus.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-784
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 28x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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