Mein Sohn hat Vertrag mit Ratenzahlung abgeschlossen

3. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
tdiddi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Mein Sohn hat Vertrag mit Ratenzahlung abgeschlossen

Hallo,

ich weiss nicht mehr weiter.

Mein Sohn hat sich bei einem Root Server Anbieter einen Server für 35 € monatlich gemietet, ohne das ich davon etwas wusste. Nun konnte mein Sohn das Geld nicht bezahlen und hat mir alles erzählt. Ich habe dem Anbieter gesagt das mein Sohn nicht volljährig ist, dieser meinte das fällt dann unter den Taschengeldparagraph. Aber laut des Taschengeldparagraphes darf mein Sohn keine Abo's (Ratenzahlung) abschliessen.

Wer ist nun im Recht ?

MFG tdiddi

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Aran
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 19x hilfreich)

Also, m. E. ist der minderjährige Sohn nicht geschäftsfähig und somit kein wirksamer Vertrag zustandegekommen.

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#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Dauerschuldverhältnisse fallen nicht unter den Taschengeldparagraph. Insofern bedarf es für das abgeschlossene Geschäft der Zutimmung/Genehmigung der Erziehungsberechtigten. Wird diese verweigert, ist der Vertrag unwirksam.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#3
 Von 
tdiddi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Das heisst ich kann ihm schreiben das der Vertrag unwirksam gemacht werden soll ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Aran
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 19x hilfreich)

Nein, nicht schreiben, dass der Vertrag unwirksam gemacht werden soll, denn das würde ja einen bestehenden Vertrag voraussetzen.

Schreiben Sie, dass gar nie ein gültiger Vertrag existiert hat, da Sie als Erziehungsberechtigter nicht Ihre Zustimmung gegeben haben.

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