Maxdome Minderjährig

5. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
go427516-39
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Maxdome Minderjährig

Hallo,
ich hab mir vor 3 Monaten 3 verschiedene maxdome Konten mit fake Daten erstellt die es auf der ganzen Welt nicht gibt. Maxdome hat auch als Iban Buchstaben und Sonderzeichen zugelassen daher stimmen die Daten auch nicht. Auf zwei Konten habe ich ein paar Filme gekauft und das eine stand einfach nur so da. Die E-Mail Adressen auf die die Konten laufen gibt es eigentlich nicht mehr und daher weiß ich nicht wie es mit Mahnungen aussieht. Meine Frage daher ist ob da noch was auf mich zukommen könnte. Bin erst 15 und habe die Konten manchmal mit einem VPN betreten aber ich mal ohne.



-- Editier von go427516-39 am 05.11.2015 15:48

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nun, sofern man dich anhand der IP-Adressen ermitteln kann, kommen Probleme auf dich zu. Was du getan hast, ist am Ende des Tages Betrug.
Das Anmelden mit Fake-Daten oder geschwindeltem Geburtsdatum als solches ist zwar noch kein Betrug, aber spätestens als du im vollem Bewusstsein Filme gekauft hast ohne die jemals bezahlen zu wollen, hast du Straftaten begangen. Da hilft dein Alter auch nicht sonderlich viel am Ende.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7236 Beiträge, 1525x hilfreich)

Mit 15 ist man strafmündig. Wenn man anhand der IP Adressen oder sonstigen Spuren verfolgen kann, wer du bist kann das was kommen - sonst nicht.

Läuft Maxdome über den Flashplayer? Nun ja - der übermittelt trotz VPN die echte IP Adresse an den Server der den Stream ausliefert.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Wie lange war denn das letzte Filmeschauen her?

Zitat:
Nun, sofern man dich anhand der IP-Adressen ermitteln kann, kommen Probleme auf dich zu.


Die Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber wird von den Providern schnell gelöscht, demnach ist da nichts zu befürchten.

Auch muss der Staat beweisen, wer genau den Betrug begangen hat. Der Minderjährige ist ja nicht der Anschlussinhaber.

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#4
 Von 
go427516-39
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ungefähr Ende Juli einmal Mitte August und Anfang september. Öfters eigentlich nicht.

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