Hallo, ein freund von mir hat folgendes Problem:
Er hat in einem Internetforum eine Gruppe aufgemacht. In dieser Gruppe benutzt er das markenlogo einer brauerei. Die Gruppe hat folgenden Namen: XXXX(name des Biers) schmeckt nicht. Des Weiteren äußert er in der Gruppe das er von dem Bier immer Kopfschmerzen bekommt. Soweit zur Vorgeschichte.
Nun hat er vom Anwalt der besagten Brauerei einen Brief erhalten mit der Forderung die Gruppe sofort zu löschen, einen Abschlag von ca. 570€ aus der Geschäftsgebühr von 5001€ zu zahlen und eine Unterlassungserklärung in der er bestätigen soll nie wieder im Internet das Produkt ihrer Mandatschaft zu verunglimpfen. Ihm wurde eine Frist von 7 Tagen gesetzt.
Das größte Problem ist denke ich, das er das Markenlogo verwendet hat. Kann man da noch irgendetwas machen oder wird er den Betrag auf jeden fall zahlen müssen?
Markenrecht/ Rufmord?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
das er von dem Bier immer Kopfschmerzen bekommt
Ist das sowas aus der Kategorie 'Das schmeckt so furchtbar, ich trinke das täglich dreimal und jedes mal wird mir schlecht, selbst dann, wenn ich es sechsmal täglich trinke'?
Grundsätzlich ist eine Meinungsäußerung per se nicht unzulässig und auch die Verwendung eines Logos geschah ja vermutlich nicht markenmäßig (also nicht zur Kennzeichnung einer Ware oder Dienstleistung im geschäftlichen Verkehr).
Bliebe zu klären, ob hier noch eine erlaubte Meinungsäußerung ('schmeckt mir nicht') oder schon bewußt geschäftsschädigende Schmähkritik ('kauft bloß nicht deren Mist') vorliegt.
Da bin ich mir auch nicht so ganz sicher. Auf jeden Fall ist er ein Auszubildener und ist garnicht in der Lage diese Summe auf einen Schlag zu bezahlen.
Aber er will morgen zum
Anwalt und das prüfen lassen.Aber es lag ihm auch nicht daran der Firma zu schaden oder deren Image zu ruinieren. Er war sich dessen schlicht nicht bewusst und hatte auch nicht geglaubt das sich ein so großer Konzern über solche ``Kleinigkeiten´´ aufregen würde.
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