Mahnung da PayPal Konto im Minus ist

13. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
kvsh
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung da PayPal Konto im Minus ist

Hallo zusammen,
mein Paypal konto ist mit 66€ im Minus habe jedoch heute Geld eingezahlt um es auszugleichen.
Die einzahlung dauert jedoch meistens 2-3 Tage, jedoch habe ich genau heute eine Mahnung der KSP bekommen und muss nun 130 €zahlen..
Was soll ich nun machen?

Ich würde mich über schnelle Hilfe freuen.

LG ***********

-- Editiert von Moderator am 13.04.2018 14:44

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10 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

1) Warten bis das Geld deinem Konto Gutgeschrieben wurde
2) Erzähl doch mal einfach was die KSP von dir möchte, wem schuldest du denn die 130€ und warum?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von kvsh):
jedoch habe ich genau heute eine Mahnung der KSP bekommen


Das dürfte allerdings nicht das erste Schreiben mit der Aufforderung zum Ausgleich des Kontos sein - ist bei paypal so nicht üblich.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kvsh
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Das steht in der e-mail, ich habe bis zur dritten Mahnung gewartet da ich Student bin und immer knapp bei kasse,
Ausschnitt aus der e-mail:

wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., vertreten.

PayPal hat uns mitgeteilt, dass Ihr Nutzerkonto einen Negativsaldo von EUR 66,03 aufweist und Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.

Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Negativsaldo PayPal Konto EUR 66,03
zzgl. Verzugsschadenspositionen (§§ 280 Abs. 1 , 2 i.V.m. 286 , 288 BGB )
Zinsen seit dem 23.03.2018 i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz EUR 0,15
Kaufmännische Mahnkosten1 EUR 3,00
Anwaltsgebühr2 in Höhe von EUR 58,50
Auslagenpauschale3

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kvsh
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie schreiben mir im Auftrag von PayPal, hier die Rechnung:

wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., vertreten.

PayPal hat uns mitgeteilt, dass Ihr Nutzerkonto einen Negativsaldo von EUR 66,03 aufweist und Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.

Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Negativsaldo PayPal Konto EUR 66,03
zzgl. Verzugsschadenspositionen (§§ 280 Abs. 1 , 2 i.V.m. 286 , 288 BGB )
Zinsen seit dem 23.03.2018 i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz EUR 0,15
Kaufmännische Mahnkosten1 EUR 3,00
Anwaltsgebühr2 in Höhe von EUR 58,50
Auslagenpauschale3

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

KSP klagt die Gebühren in der Regel nicht ein. Würde ich ignorieren, solange nichts vom Gericht kommt

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kvsh
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fm89):
KSP klagt die Gebühren in der Regel nicht ein. Würde ich ignorieren, solange nichts vom Gericht kommt

Die haben auch geschrieben:
Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen.

Sollten wir keinen fristgerechten Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir unserer Mandantin empfehlen, Weiterungen und auch gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Hierdurch würden erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, welche bei erfolgreicher Geltendmachung von Ihnen zu tragen wären.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Für die Zukunft : Es müssen keine 3 Mahnungen geschickt werden, bevor ein Rechtsanwalt oder Inkasso eingeschaltet wird! Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
kvsh
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Für die Zukunft : Es müssen keine 3 Mahnungen geschickt werden, bevor ein Rechtsanwalt oder Inkasso eingeschaltet wird! Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube.

Danke für die Antwort, also sollte ich am besten den Betrag nun zahlen?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von kvsh):
Danke für die Antwort, also sollte ich am besten den Betrag nun zahlen?
Keine Ahnung, denn du erzählst ja gar nicht warum du überhaupt im Minus bist. Wenn du mal die wichtigen Dinge erzählst, dann kann man bestimmt besser darüber diskutieren.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Zitat (von kvsh):
Sollten wir keinen fristgerechten Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir unserer Mandantin empfehlen, Weiterungen und auch gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.


?

KSP ist da wohl etwas verpeilt, denn deren Mandantin (Paypal) hat nach Ausgleich der 66,03€ gar keine Forderung mehr an dich.
Oder empfiehlt KSP sich selbst dann die Inkassogebühren einzuklagen? :crazy:

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