Lovebuy.de

22. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
McLovin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Lovebuy.de

Hallo!

leider hat es mich jetzt auch mit der oben genannten Seite erwischt.

Habe vor ca. 2 Wochen eine Mahnung von der Rechtsanwaltskanzlei Hübner bekommen. Habe diese sofort gelöscht da ich an Spam dachte. Eine Woche später die 2te Mahnung. Daraufhin habe ich mich im Internet erkundigt und per Email Widersprochen.
Zu meinem Fall:

Habe mich vor schätzungsweise 3 Jahren auf dieser Seite angemeldet (mit der damals aktuellen Adresse). Damals kostete die Registrierung 10EUR, die ich wohl auch bezahlt habe. Kann mich so genau auch nicht mehr erinnern, da es schon so lange her ist.
Irgendwann kam dann wohl die bekannte AGB Änderung von lovebuy über die ich nie informiert wurde. Habe mich auf der Seite so gut wie nie eingeloggt, reine Neugierde und schnell gemerkt, dass es nicht das ist wonach ich suche und nie wieder benutzt.

Nun meinte der Anwalt auf meine Zeilen...
"Ich war zu keiner Zeit Willens auf der Auktionsplattform Lovebuy.de eine kostenpflichtige Mitgliedschaft einzugehen."
...
dass ich "anstandslos" den Jahresbeitrag für 08/09 bezahlt hätte und nun weiter zahlen sollte plus Mahngebühr, Anwalt etc.
Kann es mir nur so erklären, dass die Firma das Geld damals einfach abgebucht hat und ich es übersehen habe. Kann mich nicht daran erinnern und kann es leider auch nicht mehr nachvollziehen (im Onlinebanking kann ich nicht mehr in den Abrechnungszeitraum springen)

Nun meine Frage was ich tun soll.. wie ist die Rechtslage?
Muss ich zahlen, da die Firma wohl schoneinmal das Geld abgebucht hat?

Oder einfach auf den gerichtlichen Mahnbescheid warten, widersprechen und Anwalt suchen?

Danke schonmal für euren Rat!

Gruß



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Edit: Nochmals zum Verständnis falls manchen der Fall nicht mehr bekannt ist (glaube "die große Abmahn-Welle" war mitte 2008)
Anfangs war die Nutzung der Seite kostenlos, nur 10EUR Anmeldegebühr. Dann kam von den Betreibern die AGB Änderung mit einem Jahresbeitrag von 99EUR von dem die User nicht informiert wurden


-- Editiert am 22.09.2009 17:54

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

A. eine einseitige AGB-Änderung, die für Bestandskunden aus einem kostenlosen, ein kostenpflichtiges Angebot macht oder ähnliches, sind unzulässig, selbst dann, wenn du informiert worden wärest.
Ähnliches versuchte jüngst die connect2connect mit fabriken,de. Dort wurde die Kripo aber schnell tätig und sperrte die Konten...

B. Lovebuy ist ja nun zur genüge im Netz als Abzocke, wenn nicht gar als Betrtug bekannt.
Sollten Beträge ungerechtfertigter Weise abgebucht worden sein, würde ich diese von lovebuy zurückfordern. Wenn keine Einzugsermächtigung vorlag, kann man diese i.d.R. über die Bank zurückholen.
Zahlen würde ich nicht.

Auch scheinen Gerichte die Verträge mit Lovebuy als sittenwidrig einzustufen, da sexuelle Dienstleistungen vermittelt werden.

Im Zweifel, wende dich an einen Anwalt, der sich mit sowas auskennt.

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