Logo und Link

1. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
tigaco
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Logo und Link

Moin moin,

ich betreibe unter norderstedt-handball.de ein Handballportal für den Handball in Norderstedt, nun habe ich eine Logoabwandlung von einem der Vereine in meine Homepage eingebaut. Gestern erhielt ich von diesem Verein ein Schreiben in welchem Sie mir untersagt haben "jegliche Abwandlung vom dem Logo zu verwenden" zusätzlich wollen sie mir verbieten Links auf deren Seite zu setzen.

Wie muss ich hier verfahren ? Kann ich die Logoabwandlung benutzen ? Darf ich auf die Seite und deren News verlinken ?

Mit der Bitte um Rückinfo

Danke und Gruß

Timm

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Kann ich die Logoabwandlung benutzen ?

Denkbar, daß hier Kennzeichenrechte verletzt werden. Dies dann, wenn das Logo entweder markenrechtlich (Bildmarke) oder durch Verkehrsgeltung einen Schutz beanspruchen kann.
Dieser Schutz erstreckt sich auch auf zum Verwechseln ähnliche Abwandlungen.

Darf ich auf die Seite und deren News verlinken ?

Auf die Seite grundsätzlich ja.
Problematisch könnte es werden, wenn Sie deren News-Übersicht kopieren und so auf die einzelnen Artikel verlinken.
Ein generelles Verbot des direkten Verlinkens auf einzelne News-Artikel (erst recht nicht für die News-Übersichtsseite) gibt es jedoch nicht.
=> Paperball-Urteil.

Nur nicht die Inhalte per Frame als Bestandteil der eigenen Seite erscheinen lassen.

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#2
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 437x hilfreich)

"=> Paperball-Urteil."

PaperBOY, oder? Damit habe ich mich die letzten Tage gerade intensiv beschäftigen müssen...

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Terr Roger
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 11x hilfreich)

es gibt beides ...boy und ...ball

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 437x hilfreich)

Das es beides - also PaperBOY und PaperBALL - gibt, war mir klar - das in Rede stehende BGH-Urteil ist doch aber in Sachen Holtzbrink ./. Paperboy ergangen.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

0x Hilfreiche Antwort

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