Lieferschaden bei Onlinebestellung

8. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kin123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Lieferschaden bei Onlinebestellung

Hallo,

Ich habe online einen E-Roller gekauft. Zustellung per Spedition 99€ Versandkosten. Nach der Zustellung habe ich die folgende Transportschäden festgestellt:
1. Angebrochenes und zerkratztes Verkleidungsteil
2. Eingedrückte Fußbank (Kunststoff) dazu die aus Kunststoff bestehende in Chromoptik auflage auf der Fußbank ist auch eingedrückt.

Beide Schäden liegen direkt über ein andere und haben vermutlich die gleiche Ursache. Die Kratzer sind etwa 1 cm x 3 cm. Der Bruch in der Verkleidung ist zwar nur ein paar mm aber aus Erfahrung weiß ich das solche Schäden "Wachsen" und im Winter auch "platzen" können. Die Druckstellen an der Fußbank sind ebenfalls etwa 1 cm breit und wenige cm lang.

Natürlich habe ich als erstes den Händler kontaktiert und den Schaden gemeldet. Nach der ersten Kontaktaufnahme sollte ich Bilder einschicken was ich auch gemacht habe. Als Lösung meines Problems wurde mir ein Lackstifft angeboten und auch direkt heute zugestellt.

Ich habe darauf hin noch mal den Händler kontaktiert und ihm mitgeteilt das der Lackstift für mich keine zufriedenstellende Lösung ist. Den schaden nochmals beschrieben und im Bild markiert.

Ich würde mich aber jetzt gerne erst einmal vorab informieren wie weit hier genau meine Rechte gehen auf was ich bestehen kann und welche Lösung ich evtl. akzeptieren muss.

Frage 1
Bei einem Transportschaden handelt es sich um einen Sachmangel und ich habe das recht darauf das der behoben wird, ist das Richtig? Ist mein Fall eine Ausnahme?

Frage 2
Nachbesserung, kann ich hier darauf bestehen das die Beschädigten Teile ausgetauscht werden ? Oder reicht das nach Lackieren und evtl. kleben?

Frage 3
Sollte die beschädigten Teile nicht ausreichend ausgebessert werden können, wie schaut es mit ersatz Lieferung aus ? Wenn ich ein Anrecht auf eine Ersatzlieferung habe darf ich dann den E-Roller wie erhalten vol umfänglich benutzen? Um z.B. ein Kennzeichen anzubringen müsste ich kleine Löcher "bohren". Sollte ich einen ersatz Roller bekommen habe ich Anrecht auf die gleiche Farbe ? Was ich mit extra kosten die mir entstehen. Ersten Roller wieder abmelden und zweiten Roller neu Anmelden?

Frage 4
Alternativ käme eine Teilerstattung in Frage? Wie würde man hier eine angemessene Summe berechnen ?

Frage 5
Kommt es zu keiner Lösung wie würde die Rückgabe funktionieren? Gerade bei den Lieferkosten und die Organisation der Rückgabe?

Hoffe mir kann da wer weiter helfen.
Lieben Dank und viele Grüße

Probleme mit dem Gewerbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Nachbesserung erfolgt nach Wahl des Kunden entweder durch Reparatur oder durch Austausch gegen Neugerät.

Den Händler das nochmal deutlich mitteilen und Frist nach Datum setzen, das ganze ambesten per Zustellnachweis.


Wenn der Händler herum zickt, kann man in der Regel auch noch den Vertrag wiederrufen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kin123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die Antwort. Ich habe jetzt extra noch einige Tage abgewartet aber leider erhalte ich keine Antwort vom Verkäufer auf Emails. Wie muss ich jetzt genau vorgehen?

Übergabe einschreiben mit Aufforderung zur Nachbesserung? Austausch der Beschädigten Teile und neu Lieferungen kämen für mich in frage. Welche Frisst müsste ich hier setzen ?
Ich habe die Bezahlung mit PayPal getätigt. Kann ich hier den Käuferschutz nutzen? Vielleicht reicht das um noch einmal etwas vom Verkäufer zu hören.

0x Hilfreiche Antwort

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