Legal?

23. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
a661
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Legal?

Hallo,
hatte Teile letztes Jahr zurückgeschickt und die in den AGB stehenden 20Euro Wiedereinlagerungskosten Aufgrund des Fernabsatzgesetzes nicht bezahlt. Darf die Firma Aufgrund ihres eigenen Verstoßes gegen das Fernabsatzgesetztes Kunden nicht mehr beliefern? Bei meiner neuen Bestellung bekam ich diese Antwort- ist das Verhalten der Firma mit dieser Begründung Legal? Wenn nicht, an welche Institution ist für die Einhaltung dieser Gesetze zuständig?

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider können wir Ihren Auftrag nicht ausführen, da Sie letztes Jahr die Wiedereinlagerungsgebühr für ein Rücklieferung nicht übernommen haben.

Wir sehen deshalb von einer weiteren Belieferung ab.

Grüße a661



-- Editiert von a661 am 23.06.2005 15:28:22

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-204
Status:
Praktikant
(656 Beiträge, 113x hilfreich)

Darf die Firma Aufgrund ihres eigenen Verstoßes gegen das Fernabsatzgesetztes Kunden nicht mehr beliefern?

Die Firma darf nicht liefern, ohne Angabe von Grunden.

ist das Verhalten der Firma mit dieser Begründung Legal?

100%!

MfG

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