Kostenloser Server

26. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Dextiantor
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenloser Server

Guten Abend,
da ich über einen Server mit überschüssigen Ressourcen verfüge, habe ich mir überlegt diese anderen im Internet zur Verfügung zu stellen. Es gibt natürlich immer Personen die so ein Angebot ausnützen um damit Unfug zu treiben. Da ich das ganze auf einer Website zugänglich machen würde, habe ich die Möglichkeit Nutzungsbedingungen hinzuzufügen, die vor Nutzung erst akzeptiert werden müssen. Wenn ich in diesen klar deutlich mache, dass jegliche illegale Nutzung strengstens Untersagt ist, wäre ich dann immer noch dafür Verantwortlich wenn jemand doch Unfug treibt? Oder gibt es eine andere Möglichkeit mich vor der Konsequenz zu schützen?
Vielen Dank,
Mfg

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Dextiantor):
Wenn ich in diesen klar deutlich mache, dass jegliche illegale Nutzung strengstens Untersagt ist,

Ob man da nun "strengstens", "milde" oder andere sinnlose Wörter davor setzt ist egal. Illegales ist verboten, das liegt nämlich in der Natur von Ilegalem.

Und illegales ist nicht nur strengstens Untersagt, sondern sogar gesetzlich verboten. Und der Gesetzgeber hat - im Gegensatz zu Dir - die Möglichkeit die Leute nötigenfalls sogar in den Knast zu stecken.
Wer das also dennoch machen will, der interessiert sich natorgemäß nicht die Bohne für Deine Nutzungsbedingungen in denen was "strengstens Untersagt ist".



Und ja, man kann durchaus dafür haften, wenn dort illegales passiert, da helfen dann auch keine Nutzungsbedingungen. Kommt halt darauf an,was dort passiert, wodurch es passieren konnte und was Du bei Entdekung unternommen hast.



Und je nach dem was da so alles passiert, rate mal wer beim SEK ziemlich weit oben auf der Liste steht wenn sie überlegen wem sie morgens um 6 Uhr die Türe eintreten?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Dextiantor
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie machen es dann die ganzen Hoster?
Die vermieten ja auch ihre Server. Und wenn dort etwas passiert haften sie ja auch nicht dafür? Wie sichern die sich ab?
Aber danke schon mal für die Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Dextiantor):
Und wenn dort etwas passiert haften sie ja auch nicht dafür?

Doch tun sie.
Allerdings mit kleinem Vorteil: die haben eine Firma mit beschränkter Haftung, die fängt haftungsrechtlich schon mal einiges ab.



Zitat (von Dextiantor):
Wie sichern die sich ab?

Nehmen wir mal einen größeren Hoster der orgendwo im Hunsrück sitzt.

Da gibt es eine eigene Abteilung für sowas, mit einigen duzend Mitarbeitern und einigen Hundert Servern. Einzige Aufgabe: suchen, finden, kontrollieren der tausenden von Servern wo die Kunden was drauf haben, notfalls entsprechend einschreiten.

Da tritt auch kein SEK die Türe ein, die haben extra Kontaktleute für die Ermittler.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Dextiantor):
Und wenn dort etwas passiert haften sie ja auch nicht dafür?

Doch tun sie.
Allerdings mit kleinem Vorteil: die haben eine Firma mit beschränkter Haftung, die fängt haftungsrechtlich schon mal einiges ab.

Die fängt da gar nichts ab. "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" bedeutet, daß die Gesellschafter der GmbH für Verbindlichkeiten der GmbH maximal mit ihrem Anteil am Stammkapital haften (oder jeweils bis zur Höhe des Stammkapitals, wenn das Stammkapital nicht voll eingezahlt ist).
Die GmbH haftet unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen.

Webhoster sind Telemediendienstleister, sie haften straf-, zivil- und medienrechtlich usw. für fremde Inhalte auf ihren Servern

- unbegrenzt, wenn sie sich die fremden Inhalte zu eigen machen
- wenn sie sich rechswidrige Inhalte nicht zu eigen machen, immer dann, wenn sie sie nicht unverzüglich entfernen, sobald sie davon Kenntnis bekommen haben

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dextiantor
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich merke schon das das mit meiner Idee nichts wird. Aber vielen Dank für die Antworten.
Mfg

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Dextiantor
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist ein sehr Leistungsstarker Server - ich könnte mehrere kleine Linux Server drauf laufen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Statt sich an eine unbekannte Anzahl Unbekannter im Internet zu wenden, warum nicht eine kleinere Agentur suchen oder ein paar Freelancer?
Da wäre das Risiko überschaubarer und auf Unternehmer kann man auch mehr Haftung abwälzen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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