Hallo,
ich habe einen Verkäufer bei Kleinanzeigen gefunden, der einen Störsender zum Verkauf anbietet. Wenn ich diesen über PayPal kaufe, tritt dann der Käuferschutz dafür ein? Fakt ist dass der Besitz solcher legal ist, aber mit Störsendern nicht bei eBay handeln darf. Dann habe ich gehört, dass der Käuferschutz ausnahmsweise nicht für Sachen eintritt, mit denen bei eBay nicht gehandelt werden darf. Das gelte auch für gewisse Emulatoren oder diebstahlsbezogene Öffnungswerkzeuge etc. Stimmt das? Und kann man sich das Geld zurückbuchen lassen, wenn man über eine Kreditkarte bezahlt?
Viele Grüße
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Kauf eines Störsenders über PayPal
6. Januar 2015
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Frage vom 6. Januar 2015 | 15:40
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 24x hilfreich)
Kauf eines Störsenders über PayPal
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#1
Antwort vom 6. Januar 2015 | 22:05
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo,
nimmt den der VK überhaupt Zahlungen über das weltschlechteste Zahlungssystem PAYPAL an? Wieso muss es überhaupt PP sein, gibt doch genügend andere Treuhanddienste, die sich dann auch noch im gegensatz zu PP an die deutschen Gesetze halten.
quote:Und damit dann evtl auch noch eine Straftat begehen? Vorsicht ist da geboten!
Und kann man sich das Geld zurückbuchen lassen, wenn man über eine Kreditkarte bezahlt?
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#2
Antwort vom 7. Januar 2015 | 02:21
Von
Status: Unbeschreiblich (120259 Beiträge, 39860x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>tritt dann der Käuferschutz dafür ein? <hr size=1 noshade>
Wie wäre es mit selber lesen?
Für was der Käuferschutz theoretisch eintreten sollte, wird von Paypal ja öffentlich bekannt gegeben.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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#3
Antwort vom 7. Januar 2015 | 12:21
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
Was soll denn das für ein Störsender sein? Jammer? Link?
Was dem einen ein Störsender ist, kann dem anderen ein legaler Export-Artikel sein.
Nicht zu vergessen - Ebay, E-Kleinanzeigen und Paypal haben alle andere Regeln
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