Hallo liebes Forum,
ich hätte da mal eine Frage bezüglich dem Paypal-Käuferschutz: Ich habe diese Woche bei einem Online-Händler eine Playstation 4 bestellt und via Paypal bezahlt. Aus bestimmten Gründen möchte ich die Playstation 4 jedoch nicht mehr und bin heute vom Kauf zurückgetreten (was an sich aufgrund des Widerrufsrechtes kein Problem sein kann). Die Ware habe ich natürlich noch nicht erhalten, da diese erst Ende November auf den Markt kommt.
Nun die Frage: Sollte der Verkäufer nicht zahlen bzw. es sich um einen Betrug handeln, haftet Paypal für den Betrag? Wie komme ich wieder zu meinem Geld?
Herzlichen Dank für eine Antwort und liebe Grüße
Chris
Käuferschutz bei Paypal
15. November 2013
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Frage vom 15. November 2013 | 11:29
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Käuferschutz bei Paypal
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#1
Antwort vom 15. November 2013 | 11:54
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 691x hilfreich)
quote:
Sollte der Verkäufer nicht zahlen bzw. es sich um einen Betrug handeln, haftet Paypal für den Betrag?
Sofern es sich nicht um ein besonderes Käuferschutzprogramm (eBay) handelt, nein. So wie deine Bank auch nicht dafür haftet, wenn der Empfänger einer Überweisung dir deine Ware nicht liefert.
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#2
Antwort vom 15. November 2013 | 11:55
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Na super ...
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#3
Antwort vom 15. November 2013 | 12:13
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich habe mich gerade im Internet erkundigt, das stimmt so nicht ... der Paypal-Käuferschutz gilt auch für Käufe AUSSERHALB von Ebay.
Mal abwarten ...
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#4
Antwort vom 15. November 2013 | 12:28
Von
Status: Bachelor (3393 Beiträge, 2075x hilfreich)
quote:
Nun die Frage: Sollte der Verkäufer nicht zahlen bzw. es sich um einen Betrug handeln, haftet Paypal für den Betrag? Wie komme ich wieder zu meinem Geld?
Ganz einfach bei PP einen Fall mit dem Hinweis auf den Widerruf eröffnen.
Dann wird sich eine Korrespondenz mit dem Verkäufer entwickeln und er wird das Geld zügig frei geben.
Ich hatte gerade den Fall, da war der Verkäufer nach Widerruf "privat" völlig unerreichbar. Auf den PP-Vorstoß wurde dann umgehend (etwas säuerlich) geantwortet, das Geld umgehend frei gegeben.
Man muss es sich dann bloß noch selber vom PP-account auf das eigene Konto überweisen.
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#5
Antwort vom 15. November 2013 | 12:31
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
super, das beruhigt mich, vielen dank!!!
und es ist doch egal, wenn es sich um keinen "ebay-kauf" handelte, oder? ich habe im Internet gelesen, dass für alle zahlungen über PayPal der käuferschutz gilt (ich habe über die Funktion "Geld senden" bezahlt).
lg
-- Editiert zestfully am 15.11.2013 12:34
#6
Antwort vom 15. November 2013 | 13:44
Von
Status: Bachelor (3393 Beiträge, 2075x hilfreich)
quote:
und es ist doch egal, wenn es sich um keinen "ebay-kauf" handelte, oder? ich habe im Internet gelesen, ...
Das macht kein Mensch, Niemand liest vorher die AGB, "Ich habe die AGB z.K. genommen" markiert man und klickt es weg.
Da steht es aber ganz klar:
https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?cmd=_render-content&content_ID=ua/BuyerProtection_full
Anspruchsberechtigung.
Um den PayPal-Käuferschutz in Anspruch nehmen zu können, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein.
3.1 Der Käufer hat einen Artikel gekauft und mit PayPal bezahlt.
Das Wichtigere ist aber, daß deine Zahlung eingefroren wird, so bald du einen Konflikt bei PP eröffnest. Viele getgoods.de Kunden wären dafür froh.
Der Verkäufer will seinen account so schnell wie möglich wieder "enteisen" und wird den Betrag frei geben.
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