Iphone im Internet gekauft, aber Plagiat erhalten

25. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
tomekk90
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Iphone im Internet gekauft, aber Plagiat erhalten

Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich habe über die Seite www.gebrauchteshandy.de ein Iphone gekauft.
Der Verkäufer hatte das Inserat unter folgendem Link geschaltet.
http://www.gebrauchteshandy.de/frameset.php?Link=/cgi-bin/Handy/gebrauchtes-handy.cgi&search_and_display_db_button=on&db_id=126426&exact_match=on&query=retrieval

Ich habe mit ihm dann vereinbart, dass er mir ein Iphone 3gs 32gb verkauft und ich ihm dafür 400€ bezahle.
Bezahlt werden sollte per Nachnahme, was ich als recht sicher empfand, da ich davon ausging, wenn sich nichts in dem Paket befünde, könnte ich die Annahme verweigern.
Ich habe bei der Post das Paket ausgepackt und anstelle eines Apple Iphone 3gs 32gb, befand sich ein Plagiat in dem Paket.
Jedoch sagte mir dann die Dame von der Post, dass die nichts machen könnten.

Ich habe den Verkäufer angeschrieben aber noch keine Antwort erhalten.

Jedoch hat er als Namen auf dem Paket nur den Nachnahmen "Wagner" angegeben.

Was habe ich für Möglichkeiten mein Geld wieder zu bekommen, wenn sich der Verkäufer nicht mehr meldet.


Ich danke schonmal für euere Antworten


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-- Editiert am 25.06.2010 18:21

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Eine Nachnahme ist eine Zahlungsmethode, Geld gegen Paket, was in dem Paket sich befindet, interessiert die Post nicht, ihre Aufgabe besteht darin, das Paket so dem Empfänger zu übergeben, wie sie es vom Absender erhalten hat und dafür zu kassieren.

Man bezahlt sozusagen für die Katze im Sack, das Geheimnis lüftet sich erst, wenn es zu spät ist. Das Versandunternehmen ist verpflichtet, dem Absender den Nachnahmebetrag auszuzahlen, da kann nichts eingefroren werden.


quote:<hr size=1 noshade>Lieferung per Nachnahme

Sie ist gut, aber nicht 100%-ig sicher. Häufig werden statt der Waren nur Milchtüten, Sand oder Steine versandt.
Achtung: Die Post darf die kassierten Beträge nicht zurückgeben!!! <hr size=1 noshade>

http://www.polizei.hessen.de/interne...b-28e46ce02000

Auf dieser Seite der Polizei Hessen sind weitere Hinweise, insbesondere was man vorlegen muss, wenn man eine Anzeige erstattet, es gibt auch ein Faltblatt, was man herunter laden kann.

Eine Strafanzeige bringt das Geld nicht auf direktem Weg wieder, das sollte klar sein, sie kann höchstens dazu beitragen, dass es sich ein vermeintlicher Betrüger noch anders überlegt. Nicht wenige betrachten das Internet eher als rechtsfreien Raum, sind ganz erstaunt, wenn eine Vorladung von der Polizei eintrudelt. Oft wird ein Ermittlungsverfahren eingestellt, wenn der Schaden wieder gut gemacht wurde. Hier geht es aber erst einmal darum festzustellen, mit wem man es überhaupt zu tun hat. Das geht möglicherweise nur über die Post, die rückt aber die Kontodaten nicht heraus, höchstens der Ermittlungsbehörde.

Ohne Namen geht praktisch kaum was, es kann ohnehin noch sein, dass das Geld sofort abgehoben wird oder auf ein ausländisches Konto überwiesen wird, wenn die Post es auf das Bankkonto des Verkäufers überweist, was einige Zeit dauert.

Hat man einen Namen und eine Adresse:

Wenn jemand etwas anderes liefert als vereinbart war, müsste man normalerweise Nacherfüllung verlangen, der Verkäufer müsste nun das "richtige" Modell liefern, mit dem Zubehör, so wie es vereinbart war.

Hier dürfte es sich aber um eine arglistige Täuschung handeln, es ist nicht zu erkennen, dass es sich um eine Verwechslung handeln könnte, der Verkäufer ist zufrieden und hat die Rollläden herunter gelassen. Spielt jetzt toter Mann.

Ein arglistig Handelnder verdient keine 2. Chance - ständige BGH Rechtsprechung.

Immer wenn eine arglistige Täuschung im Spiel ist, eröffnen sich eine Reihe von Möglichkeiten.

Es beginnt bei Gewährleistungsansprüchen, führt über die Anfechtung nach §§ 123 , 142 BGB und Ansprüchen aus culpa in contrahendo zu Ansprüchen aus unerlaubter Handlung § 823 Abs. 1 BGB , §§ 823 Abs. 2 BGB iVm 263 StGB, § 826 BGB . Nicht zu vergessen die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung selbst.

Man könnte als Käufer demnach sofort vom Vertrag zurücktreten, per Einwurfeinschreiben den Rücktritt vom Vertrag erklären, das Einwurfeinschreiben ist deshalb wichtig, weil der Zugang beweisen werden muss.

Dabei zeigt es sich dann auch, ob die vom Verkäufer angegebene Adresse stimmt. Ansonsten besteht nur die Möglichkeit, es über das beim Versandunternehmen hinterlegte Konto zu versuchen, das müsste aber erst einmal ermittelt werden. Das wäre aber Sache der Ermittlungsbehörde.

Kaufpreis einfordern, Frist setzen, 10 Tage nach Datum bestimmt, Zug um Zug gegen Rückgewähr des iPhone. Beim Rückgewährschuldverhältnis ist der Leistungsort der Ort, an dem sich die Kaufsache vertragsgemäß befindet, beim Käufer also.

Demnach hat der Verkäufer es sich beim Käufer gegen Erstattung des Kaufpreises abzuholen, alternativ kann man es ihm auf verzugsbegründende Weise anbieten, indem man es ihm per Nachnahme schickt (vorher abklären, nur wenn er einverstanden ist), etwas, was er ja selbst so vortrefflich vorexerziert hat.

Bleibt die Frist ohne Wirkung, kann man einen Anwalt einschalten. Der Verkäufer befindet sich in Verzug, die Anwaltskosten hätte er als Verzugsschaden zu tragen.

Nicht ohne Risiko, anders geht es wohl kaum.

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#2
 Von 
tomekk90
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ist einwurfeinschreiben die beste alternative?
nach meiner recherche beweißt dies ja nur, dass der Rücktritt in den Briefkasten eingeworfen wurde.
Wäre nicht Einschreiben mit Rückschein besser?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
nach meiner recherche beweißt dies ja nur, dass der Rücktritt in den Briefkasten eingeworfen wurde.
Wäre nicht Einschreiben mit Rückschein besser?


Ideal ist keine Zustellungsart. Beim Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein werfen die Briefträger dann eine Benachrichtigungskarte in den Briefkasten, wenn keiner aufmacht. Auch beim Postfach dasselbe Spiel.

Die Sendung wird aber nicht abgeholt, kommt zurück, dann ist man so weit wie vorher.

Hier gibt es einen Überblick:

http://www.answer24.de/article/Die_sichere_Zustellung_von_Willenserklaerungen-40.htm

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