Internetkauf (nicht Ebay) über paypal

16. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Richard23
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 14x hilfreich)
Internetkauf (nicht Ebay) über paypal

Hallo zusammen,
ich habe vor ca. einem Monat über das Internet in China ein Antennenmessgerät gekauft. Ich habe über Paypal (nicht in Ebay) bezahlt, da ich mich diesbezüglich am besten abgesichert fühlte. Gestern kam das Teil. Beim Auspacken stellte ich zu meiner Überraschung fest, dass ich ein mangelhaft repariertes, gebrauchtes Gerät geliefert bekommen habe. Durch Recherche bei Paypal stellte ich fest, dass "erheblich von der Artikelbeschreibung abweichende" Artikel, welche nicht bei Ebay gekauft wurden, nicht unter den Paypal-Käuferschutz fallen. Welche Möglichkeiten habe ich nun?

Richard



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1 Antwort
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#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

quote:
Welche Möglichkeiten habe ich nun?


Praktisch keine. Ein Auslandskauf ist immer mit einem erheblichen Risiko verbunden, insbesondere wenn der Verkäufer weitab in einem fernen Kontinent sitzt. Also kommt der Rechtsweg nicht in Frage.

Was PayPal betrifft:

Richtig ist, dass der ohnehin stark eingeschränkte Käuferschutz für Artikel, die nicht über eBay gekauft wurden, nur greift, wenn ein Verkäufer den Versand nicht nachweisen kann.

quote:
13.2 Sonstige Online-Käufe. Auch wenn Sie einen Artikel auf einer anderen Website als eBay mit PayPal bezahlt und Sie den Artikel nicht erhalten haben, können Sie uns dies über die Seite "Konfliktlösungen" melden. Es gelten dieselben Fristen wie in der Käuferschutzrichtlinie. PayPal wird aber keine Entscheidung in Fällen treffen, wenn der Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht oder es sich um eine persönliche Zahlung handelt.

Sollte PayPal den Antrag des Käufers für berechtigt halten, buchen wir den Zahlungsbetrag zurück auf das PayPal-Konto des Käufers, dies kann davon abhängen, ob das PayPal-Konto des Verkäufers zu diesem Zeitpunkt ein Guthaben aufweist. Sollte kein Guthaben vorhanden sein, kann PayPal die Verfügung des Verkäufers über sein PayPal-Konto beschränken. Der Käufer hat auf diese Leistung von PayPal aber keinen Anspruch. Die Haftung des Verkäufers gemäß Ziffer 10.1 wird hierdurch nicht begrenzt.


https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cmd=_render-content&content_ID=ua/UserAgreement_full&locale.x=de_DE#13.%20PayPal%20Buyer%20Protection

Dieser Passus ist praktisch nur der Freifahrtschein, den sich PayPal selbst ausgestellt hat, um auf Kosten des Kunden den Verkäufer abzuzocken, ohne dem Kunden Käuferschutz zu gewähren.

Das führt zu grotesken Folgen. Angenommen, ein Käufer hat außerhalb eBays einen Artikel von EUR 1.000,00 erworben und dieser Artikel kommt nicht an.

Der Käufer beantragt Käuferschutz. Der Verkäufer wird aufgefordert, den Versand nachzuweisen, was er nicht kann, sagen wir mal, er hat den Artikel gar nicht versendet.

Mit Einreichung des Konflikts hat PayPal schon EUR 1.000,00 auf dem Konto des Verkäufers eingefroren. Das Konto wies zu dem Zeitpunkt aber nur ein Guthaben von EUR 50,00 auf. Diese Euro 50,00 erhält nun der Käufer, es ist das, was greifbar war.

Und nun kommt die wundersame PayPal-Philosophie zum Tragen:

Der Fall wird geschlossen, der Käufer hat das bekommen, was ihm nach den AGB zustand. Das Konto des Verkäufers jedoch ist mit EUR 950,00 in den Miesen, Geld was ja eigentlich dem Käufer zusteht.

Nein, dieses Geld steht jetzt PayPal zu. Sobald der Verkäufer eine Zahlung erhält, wird diese zum Ausgleich des Kontos verwendet, solange, bis das Konto ausgeglichen ist, bei Powersellern vielleicht schon am nächsten Tag.

Die Lösung ist einfach:

Der Käuferschutz ist begrenzt, die Haftung des Verkäufers eben nicht.

Die Haftung des Verkäufers gemäß Ziffer 10.1 wird hierdurch nicht begrenzt.
quote:



quote:
10.1 Ihre Haftung.

1. Sie haften für:
* Rücklastschriften
* Kreditkartenrückbuchungen
* Gebühren, Vertragsstrafen und Bußgelder
* Sonstigen Schaden, der PayPal, einem Nutzer von PayPal oder einem Dritten durch Ihre Nutzung von PayPal und/oder einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen entsteht.

Sie sind verpflichtet, den Schaden in den oben genannten Fällen zu ersetzen.
2. Sie haften für berechtigte Anträge auf Käuferschutz und Käuferbeschwerden. Wenn PayPal aufgrund eines Antrags auf Käuferschutz oder einer Käuferbeschwerde zugunsten des Käufers entscheidet, sind sie verpflichtet, PayPal den Kaufpreis sowie die ursprünglichen Versandkosten (auch wenn Sie in manchen Fällen den Artikel nicht zurückerhalten) zu ersetzen.
3. Ausgleich Ihrer Verbindlichkeiten. Ihre Verbindlichkeiten gegenüber PayPal, die aus einer der oben beschriebenen Haftungsgründe entstehen, können wir unmittelbar durch Einzug von einem etwaigen Guthaben auf Ihrem PayPal-Konto ausgleichen. Wenn Sie kein Guthaben auf Ihrem PayPal-Konto haben, können wir eingehende Zahlungen zum Ausgleich nutzen oder mit Ihnen einen anderen Weg der Bezahlung vereinbaren. PayPal kann dazu auch den Rechtsweg beschreiten und gegebenenfalls ein Inkassounternehmen einschalten.
4. Vorübergehende Zugriffsbeschränkung bei angefochtenen Zahlungen. Wenn ein Käufer einen Käuferschutzantrag stellt, eine Kreditkartenrückbuchung oder eine Rücklastschrift einreicht, behält PayPal vorübergehend auf Ihrem PayPal-Konto einen Betrag in Höhe des Gesamtbetrages der angefochtenen Zahlung ein. Diese Beschränkung betrifft keine weiteren Zahlungen, sondern nur den angefochtenen bzw. aufgrund eines Käuferschutzantrags, einer Kreditkartenrückbuchung oder einer Rücklastschrift gefährdeten Betrag, sofern kein anderweitiger Grund für eine Beschränkung vorliegt. Wenn Sie in dem Streit gewinnen oder die Voraussetzungen für den Verkäuferschutz gemäß der PayPal Verkäuferschutzrichtlinie erfüllt sind, heben wir die Beschränkung auf und Sie können über den Betrag wieder verfügen. Sollten Sie verlieren, wird PayPal den Betrag von Ihrem PayPal-Konto




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-- Editiert am 16.06.2010 10:05

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