Internetbetrug bei Reklamation im onlineshop

26. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
felix2808
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)
Internetbetrug bei Reklamation im onlineshop

Hallo,
ich habe mir eine Grafikkarte bei www.clickversand.de bestellt und musste mehrere Wochen darauf warten.
Diese war dann fehlerhaft und musste storniert werden. Ich habe sie zurückgeschickt und warte nun seit mehreren Wochen auf die Rückzahlung von knapp 170€.

Der Verkäufer hat nie auf Emails geantwortet, doch seit 3 Tagen ist telefonisch auch niemand zu erreichen und die Website ist seit gestern down.

Aus anderen Foren habe ich schon von fast einer Dutzend Personen gehört, dass Ihnen dass selbe widerfahren ist.

Wie soll ich/wir jetzt vorgehen, um an mein Geld zu kommen?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Wie soll ich/wir jetzt vorgehen, um an mein Geld zu kommen?


Frist setzten, mit Drohung von gerichtlichen Schritten und einer Strafanzeige.
Sobald gesetzte Frist verstrichen, die Drohung wahr machen.

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#2
 Von 
felix2808
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

Frist ist gesetzt und endet morgen.
Der Typ liest seine Mails ja schon seit Wochen nichtmehr.

Wie soll ich jetzt genau vorgehen? Rechtsschutz habe ich nicht.
Ein Kollge(Jurastudent) hat mir erklärt, dass ich ihn bei der Polizei anzeigen kann(Strafrechtlich), wobei da nichtmal klar ist ob der Staatsanwalt der Sache nachgeht wg. 170€, aber davon bekomm ich mein Geld nicht wieder.
Der Kollege meint dass muss Zivilrechtlich getan werden, und dafür brauche ich einen Anwalt. Und der wird mich vllt mehr kosten wie 170€
Und wie gehe ich vor wenn ich eine Sammelklage mit den anderen Geschädigten tun möchte?
Kann man sich dann einen Anwalt teilen?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Ein Kollge(Jurastudent) hat mir erklärt, dass ich ihn bei der Polizei anzeigen kann(Strafrechtlich), wobei da nichtmal klar ist ob der Staatsanwalt der Sache nachgeht wg. 170€, aber davon bekomm ich mein Geld nicht wieder.


Soweit richtig Dennoch ist es ratsam, eine Strafanzeige zu erstatten.
Dieses kann zB den Vorteil haben, dass die Behörden Vermögenswerte einfrieren, damit die Opfer später entschädigt werden können.
Um so mehr Geschädigte eine Strafanzeige erstatten, um so besser.



quote:

Und wie gehe ich vor wenn ich eine Sammelklage mit den anderen Geschädigten tun möchte?


Eine Sammelklage gibt es in dieser Form in Deutschland nicht. Es muss schon jeder seine eigenen Ansprüche geltend machen.


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#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Mir ist noch nicht ganz klar, welcher Straftatbestand hier erfüllt sein soll?!

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#5
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Mir auch nicht. (Vorsätzlicher) Betrug scheidet aus, da ja nach Zahlungseingang Ware (wenn auch defekte) versandt wurde. Und ein anderer Straftatbestand kommt hier meiner Meinung nach nicht in Frage.
Ist wohl einfach nen klassischer Fall von Insolvenz.

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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#6
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Wahrscheinlich war wirklich Betrug gemeint. Aber der scheidet in der Tat aus. Hier wird ja schon nirgends ein Irrtum erregt.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
felix2808
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Nochmal zur Frage welcher Tatbestand besteht:
Ja das kann ich euch nicht erklären. Ich habe eine Ware reklamiert und nach dem Fernabsatzgeschäft 2 Wochen Rückgaberecht ohne Angaben von gründen, und mir muss der Kaufpreis so wie die Portokosten für die Rücksendung tragen.

Mir wird mein Geld vorenthalten, keine Ahnung was dass nun genau ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Jedenfalls nix strafrechtlich relevantes, sondern ein zivilrechtliches Problem.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hennesy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

ich habe auch bei dem Versand bestellt und warte nunmehr seit 2 Wochen auf die Ware. Es handelt sich dabei um keinen geringen Betrag ~ 300 euro.

Ich habe dem Inhaber schon mehrmals versucht zu kontaktieren - vergeblich. Ich habe Ihm auch schon eine Frist gesetzt das er meinen Vorderungen der Lieferung nachkommen oder mir das Geld erstatten soll ,ansonsten werde ich von meinem Recht gebrauch machen und Anzeige erstatten.

Nach BGB 433 hat er als Verkäufer seine Pflcht der Übereignung der Ware ganz klar verletzt. Diese Verletztung macht mich als Käufer berechtigt nach BGB 323 berechtigt vom Vertrag zurück zutreten. Wenn er innerhalb der von mir gesetzten Frist nicht die Fällige Leistung erfüllt.

An einer Sammelklage bin ich durchaus interssiert.

mfg

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
An einer Sammelklage bin ich durchaus interssiert.


Wenn du auch am Lesen interessiert wärst, hättest du die Antwort von seba79 gelesen: "Eine Sammelklage gibt es in dieser Form in Deutschland nicht. "

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hennesy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Na denn. vielen dank für die Beratung, mir gings darum jemanden zu finden der das selbe Problem hat und um einen Austausch

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