Inkasso / Shortwin

17. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.01.2012 22:50:16
Status:
Schüler
(205 Beiträge, 82x hilfreich)
Inkasso / Shortwin

Hallo,

ich habe heute überraschend eine eMail eines Inkassodienstes erhalten. Diese wurden angeblich von der Firma Shortwin beauftragt. Die Forderungen belaufen sich inkl. Mahngebühren auf über 53 EUR für ein angebliches Mitspiel auf Shortwin.de über 12 Monate. Ich habe aber bemerkt, dass, wenn ich dem Link in dem eMail folge, auf eine Seite komme auf der ich meine Daten vervollständigen soll. Dort fehlt z.B. mein Geburtsdatum, das aber bei einer Neuanmeldung Pflicht ist. Ebenfalls ist keine Bankverbindung zum Lastschriftverfahren angegeben.

Ich habe mich dort nie angemeldet, nie eine Rechnung bzw. Mahnung erhalten. Dem Inkasso-Dienst habe ich jetzt eine eMail geschrieben und warte auf eine Antwort.

Kann es sein, dass Shortwin meine Daten von einem anderen Dienst (bei dem ich meine Daten abgegeben habe) bekommen hat und jetzt so Leute abzockt. Oder handelt es sich gar um eine berügerischen Inkasso-Dienst? Wer hat schon Erfahrungen mit diesen Vorgehensweisen ?

Danke, MrDick !

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12312.01.2012 22:50:16
Status:
Schüler
(205 Beiträge, 82x hilfreich)

Hallo ich bin nochmal,

auf meine eMail an diesen Mail-Inkassodienst habe ich bis heute keine Antwort erhalten. Reicht diese eMail in meinem "Gesendete Objekte"-Ordner aus als Beweis, für die Kontaktaufnahme, oder sollte ich zur Sicherheit nochmals ein Einschreiben an diesen Inkassodienst schicken?? Das kostet doch immer alles viel Geld... Habe ich Chancen ohne Anwalt auf Rückerstattung meiner Kosten ?

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#2
 Von 
Berndq
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 2x hilfreich)


Vielleicht sammeln Sie die Emailadressen, die antworten, und verkaufen die besonders teuer weiter ...

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#3
 Von 
horstfr35
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo habe heute auch einen brief von deren inkasso bekommen!
Habe zufor noch nie was von Shortwin gehört oder bekömmen ich habe mich auch nicht da eingetragen
werde die sache meinen anwalt woll überlassen

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#4
 Von 
Specht
Status:
Beginner
(148 Beiträge, 23x hilfreich)

Ab zum Anwalt und diesen auf das Internet verweisen.

www.dialerundrecht.de - dort gibt es jede Menge Urteile

www.dialerhilfe.de - dort gibt es weitere Infos

Viel Erfolg

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#5
 Von 
Rechtsanwalt Boris Arendt
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 12x hilfreich)

Wie heißt denn eigendlich diese Inkasso-Firma?

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#6
 Von 
guest-12312.01.2012 22:50:16
Status:
Schüler
(205 Beiträge, 82x hilfreich)

Dabei handelt es sich um Prodefacto Inkasso. Ich habe gezahlt, weil die weder auf Schreiben noch auf Anrufe eingegangen sind. In einem Schreiben wurde um die 40 EUR gefordert, eine Woche später waren es dann schon knapp 90 EUR...

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#7
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

"... Ich habe gezahlt, weil die weder auf Schreiben noch auf Anrufe eingegangen sind. In einem Schreiben wurde um die 40 EUR gefordert, eine Woche später waren es dann schon knapp 90 EUR...

Aus dem Handbuch für erfolgreiches Mahnen - und sei die Forderung auch noch so unberechtigt...

Das sind Psychotricks - Handwerkszeug jedes Inkassounternehmens .

Diese Firmenkonglomerat mit seinen Machenschaften - vorsichtig ausgedrückt irgendwo zwischen Grauzone und Kriminalität - kann wieder ein Plus auf seinen Konten verbuchen.

Hätten Sie ein wenig gegoogelt , wäre Sie auf zahlreiche Leidensgenossen gestoßen , deren Anzahl in die Hunderte geht .

Übrigens die gleichen Betreiber wie Probenking , etc. hatten wir hier auch schon - gleiche Probleme.

Würde mich nicht wundern ,wenn hinter dem Inkassobüro über Umwege auch die gleichen Betreiber stecken .

Diese Firmen müssen den Vertragsschluß mit Ihnen beweisen - wie denen das möglich sein soll angesichts fehlender statischer IPs bzw. ohne richterlichen Beschluß gegenüber den Providern und der Tatsache ,daß jeder anonym seinen Nachbarn auf gefahrlose Art via Internetformular einen Vertrag mit diesen Firmen an den Hals zaubern kann , ist mir schleierhaft .

Es wird seine Gründe haben , warum bis heute in keinem Falle Klage erhoben wurde ...

Es ist Prinzip dieser Firmen zu tausenden solche Rechnungen herrauszuschicken . Ein Teil bezahlt beim ersten Mal , ein Teil bei der ersten Mahnung , vielleicht auch bei der zweiten - ansonsten weiter zum nächsten "Kunden" , der lohnender ist.

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#8
 Von 
Timber
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 7x hilfreich)

Super bei mir ist heute auch so ein Teil angekommen, ich werde mal wie der Strauss den Kopf in den Sand stecken!!!

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#9
 Von 
binsauer
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo die Bande kenne ich auch.
Ich habe von denen einen Nachweis verlang.
Meine Bank hat mir alte Kontoauszüge zukommen lassen, das habe ich denen auch gesagt.
Eine Nette e-mail und ein Nettes Fax haben die auch bekommen... sollten sich einig werden ob ich nichts bezahlt habe oder zuviel zurück bekommen habe..dann könnten sie sich ja melden mit Unterlagen.
Merke dir...die müssen dir was Nachweissen nicht du ihnen...drauf bestehen.
ich habe seit eine Woche ruhe..sich nicht erschüttern lassen und auch mal frech Antworten... Die wissen das sie Leute Abzocken deswegen kommt da nie was vom Anwalt.

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#10
 Von 
chris_2001
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 7x hilfreich)

Weiter unten wäre schon ein Thread zu Shortwin gewesen. Warum macht ihr da was neues auf?
Verstehe ich nicht...
:(

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#11
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Lol, der Anbieter ist derselbe wie bei Usenext ("Büro" in Deutschland) Oliver Stengl.

Einfach nicht zahlen und googlen. Ich frag mich allen Ernstes wie das GEPRÜFT stehen kann?

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#13
 Von 
Aran
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 19x hilfreich)

Also, ich check´s net

Da kommt so ein bescheuerter Brief, und schon geht die Panik los.

Da werden e-mails, Faxe oder Briefe per Einschreiben geschrieben, Anwälte eingeschaltet, und ... ?!?!?!?!
sogar bezahlt.
Ich kann´s nicht glauben.

Das einzig Richtige ist:

Den Brief nehmen, mit der Nähmaschine eine Perforation reintackern und dann als Klopapier neben die Toilette legen.

GRUNDSÄTZLICH GILT!!!!!

Wenn jemand ein Geld zusteht (haben will), muss er das beweisen!!!

Wenn ich keinen Vertrag abgeschlossen habe, ist mir so eine Zahlungsaufforderung nicht mal eine e-Mail, geschweige denn eine Briefmarke wert.
Anwalt einschalten? ... du meine güte!




-- Editiert von Aran am 28.12.2007 09:56:18

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#14
 Von 
psyllium
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
unberechtigte Forderungen müssen nicht bezahlt werden! Die Beweislast liegt beim Forderer.
Wenn es sich um Wirtschaftskriminalität handelt , gibt es hier eine Beschwerdestelle: http://www.dsw-schutzverband.de/de/beschwerdestelle/default.asp?bereich=2

Grüße
psyllium

-- Editiert von psyllium am 31.03.2008 20:56:30

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#15
 Von 
psyllium
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

desweiteren kann man schriftlich die Löschung seiner Daten verlangen und eine Frist von 14 Tagen setzen. Wird die Löschung nicht bestätigt gibt es eine Anzeige beim Bayerischen Landesdatenschutzbeauftragten für den nicht-öffentlichen Bereich.
Postfach 606
91511 Ansbach

-- Editiert von psyllium am 31.03.2008 21:20:23

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