Impressumspflicht

3. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
heikom36
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 16x hilfreich)
Impressumspflicht

Hallo,

meine Freundin hat sich eine Mehrwertnummer zuweisen lassen und plant auch einen Internetauftritt um die Anruferzahlen zu erhöhen.

Bei dieser Dienstleistung handelt es sich um Erotikgespräche -kennt ja jeder - Sie betreibt dies Privat und nebenbei. Zum einen, muss in dem Impressum die PRIVATanschrift hinein, oder ist auch eine Postfachnummer ausreichend. Denn, gerade in diesem Bereich, wäre es auch möglich das ein zu geiler Kunde auch mal selbst vorbeikommen will, was natürlich nicht erwünscht ist. In diesem Fall würde ich die Angabe der pürivaten Anschrift als Gefahr für die Person selbst und deren Famile unter anderem auch darstellen...

-

Weiterhin:
Bedarf es bei dieser Art von Diensleistung irgendeiner Gewerbe oder sonsigen Ämterlichen Anmeldungen?

Probleme mit dem Gewerbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
xavienne
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 72x hilfreich)

quote:
Zum einen, muss in dem Impressum die PRIVATanschrift hinein, oder ist auch eine Postfachnummer ausreichend.

Ein Postfach ist nicht ausreichend da keine ladungsfähige Anschrift
http://www.impressum-recht.de/impressum-inhalt.html

Die Problematik kann ich verstehen, ändert jedoch nichts.
Ich kenn das z.B. von Autoren, die sogar teilweise unter Pseudonym schreiben, was natürlich nicht bekannt werden soll. Deren Webseiten laufen deshalb i.d.R. über den Verlag und der steht dann auch im Impressum.

Gruß
Xavienne



-- Editiert von xavienne am 04.09.2008 00:53:26

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