Handy Vertrag Wiederufen

8. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Dietrich
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Handy Vertrag Wiederufen

Ich habe vor einem Monat bei einer Internetfirma einen Handyvertrag plus Handy bestellt. Nun möchte ich von diesem Geschäft zurücktreten. Ist dies möglich? Ich habe den Handy Vertrag noch nicht unterschrieben.

Vielen Dank für die Antwort

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
crepidula
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

moin moin,
es handelt sich hier um einen vertrag, der nach dem alten fernabsatzgesetz - neu im BGB integriert - zustande kommt. Schau doch mal die AGB's der firma/firmen? an unter:
widerufsrecht oder ausschluß vom widerr.
Große hilfe: www.fernabsatzgesetz.de

tschüß

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#2
 Von 
Dietrich
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

§ 4 Widerrufsrecht
1. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu widerrufen. Die ausführlichen Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts stehen dem Nutzer im Onlineshop unter "Shopping-info" jederzeit zur Verfügung. Darüber hinaus erhält der Nutzer diese Informationen noch einmal per E-Mail.

!!!!!!!!!!!!Nie per E-mail erhalten !!!!!!!!

2. Im Falle der Ausübung des Widerrufs, trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung, wenn der Bestellwert 40,00 Euro nicht überschreitet, es sei denn dass die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht. Der Kunde verpflichtet sich, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach Ausübung des Widerrufsrechts zurückzusenden, wenn der Widerruf nicht bereits durch Rücksendung ausgeübt wurde.

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#3
 Von 
crepidula
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

Moin,
damit ist doch alles klar. Du hast handy + SIM-karte noch nicht erhalten(?), also : vom vertrag zurücktreten (e-mail + fax oder eing. brief).Annahme des paketes unbedingt verweigern! Falls in den AGB für die SIM ein widerruf nicht zulässig ist - ist fast immer der fall - muß das in den AGB stehen !!! Dann hast du für die karte "schlechte karten", v.a. wenn sie schon freigeschaltet ist. Ich bin mir aber nicht sicher, ob bei diesen verträgen eine e-mail des händlers genügt- die kann sich ja verdünnisiert haben
vie erfolg

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#4
 Von 
maître
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo,
bei einem derartigen Vertrag schließt man ja 2 Verträge ab, einen Handykartenvertrag und einen Kaufvertrag über das Handy.
Hinsichtlich des Kaufvertrages sehe ich keine Probleme bei einem evtl. Widerruf.
Bei der Dienstleistung (SIM-Karte) besteht ist kritisch, dass
1.) die Frist, anders als beim Kaufvertrag mit Vertragsschluss beginnt --> 2 Wochen ab Vertragsschluss, außer, Du wurdest nicht richtig über das Widerrufsrecht informiert (E-Mail wäre mindestens nötig gewesen für Textform)
2.) das Widerrufsrecht erlöschen kann, wenn der Unternehmer mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat.
Allerfrühestens kommt aber der Tag der Freischaltung der SIM - Karte dafür in Frage. Nach meiner Auffassung muss zudem der Verbraucher auch die Karte erhalten, da man sonst nicht von Ausführung der Dienstleistung sprechen kann.

Also hier: Widerrufsrecht für beide Verträge. Ich bin der Meinung, dass sich ein Einwurf-Einschreiben hierzu am Besten eignet!
@credipula
Deinen Satz mit der E-Mail des Händlers verstehe ich nicht so richtig??

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#5
 Von 
Dietrich
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

das ich die informationen nie per e-mail erhalten habe. Auch finde ich auf der Seite des Anbieters www.seltelshop.de keine Kontodaten ist der Anbieter hierzu verplichtet?
Ich habe ein Einschreiben aufgegeben aber ohne Rüschschein reicht dies aus um den Wiederuf zu beweisen?

MFG

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
maître
Status:
Schüler
(316 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo Dietrich,
die Kontodaten müssen nicht angegeben werden (weder nach BGB, i. V. m. InfVO, noch nach § 6 TDG , noch nach dem GmbHG).
Einschreiben ohne Rückschein reicht aus meiner Sicht leicht aus. Du kannst sowohl belegem, dass Du den Widerruf rechtzeitig angesandt (nach § 355 I 2 BGB reicht zur Fristwahrung übrigens die Absendung des Widerrufs) hast und auch, dass dieser zugegangen ist. Martin

P.S.: Alle Tatsachen, aus denen er die Nichteinhaltung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher herleiten will, muss der Unternehmer beweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dietrich
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Da ich dort mehrere Sachsen bestellt habe möchte ich nun nach meiner Lastschriftrückgang den tatsächlichen betrag überweisen. Hierzu fehlen mir aber die Kontodaten.

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