Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe mein Problem bisher leider noch nicht erklärt vorgefunden.
Mein Fall:
Bei einem großen Elektronik-Konzern, der u.a. auch im Internet seine Waren anbietet, war am 14.12.2004 ein Angebot für Neukundinnen im Internet, einen 10,00 EUR Gutschein bei einem Mindestbestellwert von 20,00 EUR zu erhalten (klingt komisch, war aber so !).
Dies haben ich und meine Frau auch wahrgenommen und haben eine Neubestellung auf ihren Namem vorgenommen, unser Bestellwert war über 20,00 EUR .
Nachdem wir die erhaltene Gutschein-Nr. noch in das Bestellformular eingegeben haben, wurde EDV-technisch der Gutschein auch akzeptiert und von der Bestellsumme mit 10,00 EUR abgezogen. Wir konnten schließlich die Bestellbestätigung ausdrucken und die Bestellung abschicken.
Nach Erhalt der Ware (wir wollen diese behalten) war die Enttäuschung umso größer, als nun der Gutschein nicht anerkannt werden konnte, da die Bedingungen dafür nicht erfüllt worden seien.
Nachdem ein Fax an die besagte Firma nur ein Standardschreiben zur Folge hatte, ich solle doch nochmal die Bedingungen des Gutscheines prüfen, habe ich im Gegenzug unsere Einzugsermächtigung widerrufen und angekündigt, nur den Differenzbetrag überweisen zu wollen.
Gibt es nun eine rechtliche Handhabe gegen die Firma, sollte sich diese immer noch weigern, die Verrechnung des Gutscheines anzuerkennen und den "Differenzbetrag" nachzufordern ? Z.B. Betrugsanzeige ? Anzeige wg. unlauteren Wettbewerbes o.ä.m. ?
Meine Frau und ich sind fest entschlossen, unser Recht notfalls vor Gericht durchzusetzen.
Vielen Dank schon mal für eure / ihre Meinungen.
Gutschein einklagbar ?
29. Dezember 2004
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Frage vom 29. Dezember 2004 | 13:49
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Gutschein einklagbar ?
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 29. Dezember 2004 | 15:01
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 772x hilfreich)
Was für Vorraussetzungen waren denn für den Gutschein nötig?
#2
Antwort vom 29. Dezember 2004 | 16:47
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Jogibear,
Voraussetzungen für den Gutschein waren wie bereits erwähnt:
1. Neukunde
2. weiblich und über 18 Jahre alt
3. Mindestbestellwert über 20,00 EUR
4. Gutschein war nur am 14.12.2004 gültig für Erstbestellung (war bei uns erfüllt)
Und jetzt?
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