Gewinnspiel-Mails

31. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Erwin0815
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 4x hilfreich)
Gewinnspiel-Mails

Hi Leute,

hab mal ne allgemeine Frage.
Ich bekomme hin und wieder Mail´s das ich beim Gewinnspiel gewonnen hätte oder in der Finalen Ziehung wäre, obwohl ich nie bei solch einen Gewinnspiel mitgemacht habe.
Mir ist schon klar das es Spam ist, dennoch stelle ich mir die Frage ob ich meinen angeblichen Gewinn einklagen könnte?

hier mal ein Beispiel:

"Guten Tag Mein Name,

derzeit informieren wir alle möglichen Exclusiv-Gewinner!

Daher freuen wir uns Ihnen mitzuteilen, dass Sie unter den Auserwählten für die finale Auslosung
eines Einkaufs-Gutscheins von Saturn im Wert von 500 EURO sind:

1. Anderer Name
2. Mein Name
3. Anderer Name

Wenn Sie jetzt gratis mitmachen sichern Sie sich die Gewinnchance auf einen von 5 Saturn-Gutscheinen
im Wert von jeweils 500 Euro:


http://

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Ihr Gutschein-Gewinner Team"

Diese Mail habe ich heute bekommen.
Da ja 3 Personen in der Finalen Auslosung sind aber ja 5 Gutscheine verlost werden, müsste ich ja eigentlich schon 1 gewonnen haben oder?

Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe.

Gruß



-----------------
""

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Theoretisch kannst du das dann einklagen, denke ich. Dazu müsstest du aber die Hinterleute erwischen. Das gestaltet sich dann durch diverse Anonymisierungen zumeist als schwierig bis unmöglich.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

quote:
Die Gewinnspielbetrüger könnten evtl. argumentieren, daß jeweils EINER von 5 Gutscheinen unter verschiedenen Gruppen von jeweils 3 Personen verlost werden soll.


Oder, daß jeder der 5 Gutscheine unter den drei Personen verlost wird, was zwar im statistischen Mittel, aber nicht im Einzelfall garantiert, daß der TE einen zugelost bekommt.

Wie man es auch dreht, es wurde nicht erklärt, daß man bereits gewonnen habe.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.717 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen