Gebühren für Zahlungsverzug aufgrund Telekomfehler rechtens?

8. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Tobe
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Gebühren für Zahlungsverzug aufgrund Telekomfehler rechtens?

Hallo,

ich habe folgendes Problem. In dieser Woche wurde mir eine letzte Zahlungsaufforderung einer Heidelberger Anwaltskanzlei die im Auftrag der Telekom handelt zugeschickt. Es handelt sich um eine Forderung die im Juni-September 2002 angefallen ist.
Damals hatte ich noch einen T-Online DSL Flat Rate Vertrag. Aus beruflichen Gründen war ich für einige Monate im Ausland unterwegs und nutzte T-Online zum Abrufen meiner E-Mails. Dafür fallen dann ja zusätzliche Kosten an. Mit T-Online hatte ich seiner Zeit ein Lastschriftverfahren vereinbart doch wie ich erst jetzt (auf Grund des Schreibens) feststellen musste, wurden mir diese zusätzlichen Kosten nie abgebucht.

Die Anwaltskanzlei bezieht sich nun auf eine Mahnung der Telekom von Mitte 2003, die ich aber nie erhalten habe. Auch habe ich nie eine Rechnung für o.g. zusätliche Leistungen erhalten. Ich habe nun einen Einzelvebindungsnachweis und Rechnungskopien angefordert. Wenn diese soweit ok sind, bin ich generell auch bereit die Gebühren für den von mir genutzten Service zu bezahlen. Aber, was ist mit den Zinsen und den Anwaltsgebühren?

Meiner Meinung nach lag das Problem der Nichtbezahlung ja nicht bei mir (Lastschriftverfahren) sondern bei T-Online. Muß ich nun die Zinsen und Anwaltskosten auch bezahlen? Mein Rechtsempfinden sagt mir, das es ein Abrechnungsversäumnis der Telekom war, der diese rechtlichen Schritte erst eingeleitet hat. Warum muß ich dann für die Fehler von Telekom / T-Online nun bezahlen?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar

Danke und Gruss
Tobe

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

Das sehe ich ähnmlich wie Sie. Die Kanzlei aus Heidelberg ist mir bekannt! Sprechen Sie dort vor und erklären, dass Sie bereit wären, die Hauptfordrung auszugleichen.

Schöne Grüße

RA D.P.M. Sevriens
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#2
 Von 
olafbn
Status:
Schüler
(186 Beiträge, 37x hilfreich)

Falls die Rechnungsunterlagen kommen und die Forderung gerechtfertigt ist, unbedingt mit Verwendungszweck "Nur zur Verrechnung auf die Hauptforderung" überweisen. Am besten direkt an die Telekom überweisen. Sonst verrechnen die Inkassoanwälte erst auf ihre eigenen Kosten, dann Zinsen und den Rest auf die Hauptforderung.
Oder so: Telekom anschreiben "Wie ich erfahren habe, haben Sie noch eine offene Rechnung etc...." und deren Antwort abwarten und dann direkt an die Telekom überweisen. Dann sind die Inkassoanwälte raus.

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#3
 Von 
Tobe
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort und Bestätigung meiner Auffassung. Ich werde es so machen und dann das letztendliche Ergebnis ins Forum stellen.

Danke und Gruss
Tobe

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tobe
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich habe Euren Rat in die Tat umgesetzt und bei der Telekom einen Einzelverbindungsnachweis abverlangt. Nach ca. 2 Wochen kam ein Schreiben zurück, das seitens der Telekom keinerlei Forderungen mir gegenüber vorliegen. Das bestätigt nun meinen anfänglichen Verdacht, dass ich den Service der angemahnt wurde, gar nicht benutzt habe. Und, dass man grundsätlich bei Mahnungen, auch oder gerade wenn sie von der Anwaltschaft kommen, mißtrauisch sein sollte.

Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

Gruß
Tobe

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
RA DPMS
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 150x hilfreich)

"auch oder gerade wenn sie von der Anwaltschaft kommen, mißtrauisch sein sollte"

Das sehe ich zwar nicht so, aber leider scheint es zuviele schwarze Schafe zu geben...

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#6
 Von 
Tobe
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich muß zugeben, dass meine letzte Aussage zu allgemein gehalten war...aber ich habe leider bereits 3 Mal einen Fall gehabt, wo der zuständige Anwalt sich im Vorfeld nicht richtig oder gar nicht informiert hat. Meiner Meinung nach sollte ein Anwalt erst einmal alle Beweise sichten und sich ALLE relevanten Dokumente geben lassen, bevor er zur Tat schreitet. Einem Klienten alles glauben, ohne dieses zu überprüfen muß nicht immer der richtige Weg sein.

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