Geährleistung ersten 6 Monate

1. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.11.2016 15:06:16
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 13x hilfreich)
Geährleistung ersten 6 Monate

Guten Tag,
wie sieht das aus mit der gewährleistung wenn man vor ablauf der ersten 6 monate beim online händler reklamiert , aber erst danach die ware zum händler einsendet,


mfg

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Aran
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 19x hilfreich)

Beträgt die Gewährleistungspflicht mittlerweile nicht 24 Monate?

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Bei Neuwaren: Ja

Viele Grüße, Michael

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#4
 Von 
guest-12327.11.2016 15:06:16
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 13x hilfreich)

ja aber, in den ersten 6 monaten geht doch der gesetzgeber davon aus, das der mangel schon beim kauf vorlag, und nach den 6 monaten muss man selbst beweisen das der mangel schon beim kauf vorlag? das verwirrt alles

mfg

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#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ja, das mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten ist richtig.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.11.2016 15:06:16
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 13x hilfreich)

und deswegen ja meine frage, wenn es grad an der grenze dieser 6 monate ist, und man beim händler schon per email reklamiert hat, aber erst nach den 6 monaten einsenden kann.


mfg

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#7
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Jeder Händler der es anders macht kann sich gleich bei den Tafeln anstellen :-)

Mit anderen Worten, du belügst deine Kunden. Alles andere hätte mich bei dir auch gewundert. Bin ich froh, noch nichts bei dir gekauft zu haben.

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Tja, so kennen wir unseren Powerseller.
Jeder anständige Händler wird zugeben die Mail bekommen zu haben. Demnach ist also der VK in der Pflicht die Mangelfreiheit zu beweisen.

Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12327.11.2016 15:06:16
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 13x hilfreich)

vielen dank für die antworten, und kann man hier beiträge editieren, hab da wohl nen schreibfehler im titel text


mfg


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