Fremdes WLAN

5. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)
Fremdes WLAN

Hallo!
Ich wuerde gerne wissen wollen, ob es strafbar ist, wenn ich ein fremdes WLAN nutze.
Ich muss nur meinen Rechner einschalten und der meldet, dass zwei WLAN Netze aktiv sind und ich kann dann eines waehlen und anschliessend surfen/downloaden usw. Ich weiss noch nicht mal, welche Nachbarn so freundlich sind ...
Ist dies nun "erlaubt" oder aber begehe ich eine Art Diebstahl (weiss ja nicht, ob der/die Nachbar/Nachbarn einen Volumentarif hat/haben)?

Danke
Agenor


-- Editiert von Agenor am 05.01.2006 13:32:57

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28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

natürlich ist es verboten, sich in fremde netze einzuwählen und auf kosten der nachbarn im internet aktiv zu sein.
du würdest heimlich die leistung von fremden nutzen. ich denke schon, dass das diebstahl ist.

jedoch ist es auch sehr leichsinnig von deinen nachbarn, ihre netze nicht zu schützen, z.b. durch verschlüsselung.

ich empfehle dir, lass es sein, denn wenn einer der nachbarn es mitbekommen sollte (evtl. durch rechung, wenn volumentarif) und die polizei einschaltet ist das gejammer groß. erspare dir den ärger.
hänge lieber einen zettel im hausflur auf, in dem steht, dass dein wlan keine chance hat, weil schon zwei vorhanden sind:-) vielleicht bemerken die nachbarn durch diesen lustigen hinweis ihren fehler.

grüße

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#2
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Hallo!

Vielen Dank fuer die schnelle Antwort.
Denke ja auch, dass es zumindest im Graubereich der Legalitaet ist ...
Vielleicht wollen die Nachbarn ja, dass ihre Netze genutzt werden :)

Ich will nur wissen, ob es tatsaechlich verboten ist - schliesslich mache ich nichts ausser meinen Rechner nutzen.

Nebenbei glaube ich nicht, dass es moeglich waere, herauszufinden, wer dann das Netz mitnutzt.
Da muesste dann schon eine Hausdurchsuchung (evtl. auch Nachbarhaeuser) stattfinden.
Aber dass sollte es der Staatsgewalt nicht wert sein ... Wie sollte - wer auch immer - feststellen koennen, wer das WLAN mitnutzt?

Das mit dem Zettel ist eine lustige Idee.

Agenor

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#3
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 156x hilfreich)

Hast Du deinem Rechner einen Namen gegeben, den sieht der andere dann in seinen Protokollen, außerdem kann ein Muster der besuchten Internetseiten erstellt werden. Man kann auch den email-Verkehr abfangen, wenn man einen PC als Router zwischenschaltet.

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#4
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

so eindeutig wie Úedipus sehe ich daß nicht. mein wissensstand ist in etwa folgender. solange man keine schutzmechanismen aushebelt handelt man gesetzeskonform. auch weiß ich, daß eine verschärfung der regelung angedacht wurde, ob die aber durchgegangen ist entzeiht sich meiner kenntnis. per se kann ein verbot der nutzung von offenen wlans nicht möglich sein, da sonst alle öffentlichen hotspots unbenutzbar wären. auch ist eine unterscheidung von öffenltichen wlans und aus versehen offenen wlans nicht auf anhieb möglich.

mfg
chronoton

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#5
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

wenn ich in meiner whg feststelle, dass 2 wlans existieren, denne kann ich schon davon ausgehen, dass meine nachbarn mich nicht aus nächstenliebe mit einladen.

die öffentlichen wlan´s (tankstellen, hotels etc.) wurden im vollen bewußtsein eingerichtet, damit dritte diese nutzen können. ich denke schon, dass hier ein klarer unterschied zu erkennen ist.

und ja, wenn der verdacht besteht, dass der nachbar heimlich das wlan benutzt und die polizei eingeschaltet wird, kann es zu einer hausdurchsuchung kommen, wobei der pc einkasiert wird.
es reicht ja aus, wenn der nachbar behauptet, ihm wurden daten gestohlen oder spionage auf dem pc betrieben. schon geht´s los.

oder lass sich wirklich mal einen dritten einklingen, der wirklich schlechte absichten hat und bei ebay oder sonst wo etc. betrug begeht, indem er die daten des eigentümers benutzt. der eigentümer erstattet anzeige, mit der ansage, es kann nur jemand aus dem haus gewesen sein (bei einem ein wlan ohne oder mit nur wenigen hotspots kann sich es fast nur um den nachbarn über- oder unter- oder neben dir handeln, die netze sind nicht so groß). man durchsucht deinem computer und stellt fest, du hast das wlan genutzt (aber mit dem eigentlichen betrug nichts zu tun). na denne viel spaß.

was ich nicht verstehe, warum kann man nicht einfach ehrlich sein, sondern muss seine mitmenschen be********? traurige welt.

grüße

-- Editiert von Úedipus am 06.01.2006 09:05:29

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#6
 Von 
macgyverjoel
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 5x hilfreich)

solange Du nicht in fremde Rechnernetze eindringst, machst Du Dich nicht strafbar.
Ganz evtl. könnte die Person Dich zivilrechtlich auf entstandenen Schaden verklagen.

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#7
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Wenn man fremde WLANS nutzt,sollte man schon wissen das dies verboten ist.

klar ist der wlan inhaber ein dau,aber trotzdem ist es auch verboten in ein haus einzubrechen wenn die Tür offen ist.

lustiges rechtsempfinden haben Sie.

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#8
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

ich beziehe mich auf meinen obigen post. meiner meinung nach ist es nicht eindeutig möglich ein offnes wlan als erwünschtes, oder als unabsichtlich offen gelassenes netzwerk zu erkennen. der nutzer kann nur spekulationen anstellen. so wäre es meiner meinung nach problematisch von einem generellen verbot zu sprechen. soweit ich informiert bin ist es legal, wenn man keine schutzmechanismen aushebelt. wardriving war bis vor kurzem noch legal. es ist möglich, daß eine änderung der gesetze vor kurzem stattgefunden hat. es wäre hilfreich infos auf dem neuesten stand zu erhalten. ich hoffe, jemand weiß mehr.

mfg
chronoton

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#9
 Von 
Williams
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 21x hilfreich)

es ist nicht möglich ein Empfänger W-Lan PC ausfindig zu machen. Wie wollen sie wissen wer den Internetzugang angezapft hat ? Protokolliert wird von Router nur die Netzwerk IP Nummer der PC und evtl. PC Name, sonst nichts und 90% der PC's haben die selbe IP Nummer für die Netzwerkkarte die mit 192.168.x.x beginnt.

Es kann nichts passieren, außer die Suchen jede Wohnung im Umkreis von 100 meter ab. :)

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#10
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Ich sehe das wie _Williams_. Und kann mir nicht vorstellen, dass wirklich 5-8 Wohnungen durchsucht werden ... :)
Die Frage aber bleibt, ob es wirklich illegal ist und gegen was verstosen wird.

A. Agenor

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#11
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

ich bin nach wie vor der meinung es ist verboten. stell mal die frage in der rubrik strafrecht. ich glaube die user dort können mehr dazu sagen,

grüße

-- Editiert von Úedipus am 19.01.2006 14:45:12

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#12
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Jemand schrieb:
"es ist nicht möglich ein Empfänger W-Lan PC ausfindig zu machen. ..."

in der beschriebenen Form falsch! Es wird eine eindeutige MAC-ID des WLAN-Adapters nachweisbar sein, die als Beweis ausreicht. Eine andere Frage ist der Aufwand für die Ermittlung. Durch Richtantenne, Leistungsanpassung etc. aber auch machbar!

Leider ist die WLAN-Sache ein Problem mit Windows, das sich im STandardfall immer ungeschützte WLAN-Knoten ranzieht! Ich kann auch nur an meinen Access-Point, wenn ich mit Namen arbeite. Sonst bin ich auch (unschuldig) beim Nachbarn drin.

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#13
 Von 
guest123-1565
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)

Schon mal gehört, dass man MAC-Adressen fälschen kann?

Sirko

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#14
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Es ist verboten , es ist krass das hier überhaupt verschiedene Meinungen dazu hier stehen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Es ist verboten und wer soviel kriminelle Energie (Kompetenz???) aufwendet für MacID fälschen, der hat mehr Probleme mit den nachgelagerten Rechtsverstössen.

So jetzt mal genauer:
1. Ein ungesichertes WLAN geniesst natürlich nur einen geringen juristischen Schutz. Es ist so wie das offenstehende Gartentürchen. Das ist auch kein Landfriedenbruch. Wenn jetzt aber (vorsätzliche)Folgetaten geschehen, dann wird es heikel. Es ist zu behandeln wie Stromdiebstahl o.ä. Hinzu kommen TKG, u.a.m.

Wenn jetzt Taten wie Kinderpornografie geschehen, dann geht es weiter.

Werden jetzt noch Daten manipuliert - dann Computersabotage usw.

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#16
 Von 
guest123-1565
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

mir ging es um die Aussage, das MAC-IDs als Beweis für einen "Einbruch" ausreichen würden. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Ich habe damit nicht gemeint, dass ich MAC-IDs fälschen kann. Es gibt hierzu aber ne Menge Informationen im I-Net.

Die Antwort auf die Frage des Ursprungsposters interessiert mich aber auch.

Bin ich als Computer-User nicht verpflichtet, mein Netzwerk abzusichern???
Was passiert, wenn ich mich in ein anderes Netz einbuche und dem "Gegenüber" eine Nachricht zukommen lasse, dass sein Netz "offen" ist. MAch ich mich hiermit schon strafbar. Was wäre, wenn ich ihm anbiete, sein Netz sicher zu machen (gegen Rechnung). Ist das schon als unerwünschte "Werbe-EMail" anzusehen, sprich SPAM?

Sirko

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#17
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Es gibt keine gesetzliche Pflicht zum Absichern von WLAN, genausowenig wie zum Abschließen der Wohnungstür. Es stellt sich auch die Frage des Sicherheitsniveaus. Was MS als sicher ansieht ist für die Fachwelt eine Lachnr.
Man muß dann aber auch die Folgen akzeptieren.

Und wer sich mit gewisser Kompetenz vorsätzlich in ein fremdes WLAN einloggt befindet sich auf rechtlichem Glatteis und dem würde ich keinen Auftrag zur Absicherung meines WLAN geben. Das Ansprechen im Hausflur "gehört Ihnen WLAN mit SSID default?" ist eine Sache - Einbruch zum Zwecke der Eigenwerbung eine andere!
Bei offenen WLANs strafrechtlich wohl ohne Konsequenzen, aber unmoralisch

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Hallo!

Jetzt muss ich noch mal darauf eingehen. Als _Nicht-Jurist_!
Um ein offenes WLAN zu nutzen, muss ich NICHTS(!) weiter machen,
als meinen Windows(!)-Rechner einzuschalten. Das kann ja nun nicht verboten sein.
Ich muss keine Passworte abfangen, MAC-Adressen faelschen oder sonst was machen.
Bei einer offenen Tuer muss ich ja aktiv diese Benutzen - das offene WLAN kommt quasi zu mir.
Auch wenn ich Storm klauen moechte, muss ich aktiv den Stecker des zu Bestehlenden nutzen,
oder ein Kabel beschaedigen. Daher ist wohl ein Vergleich mit einer offenen Tuer usw. nicht zu machen.

Vielleicht zur Klarstellung: allein die Tatsache, ein offenes WLAN zu finden bedeutet nicht,
auch den/die Rechner des Besitzers uebernehmen zu koennen!

Allein das Gefuehl, es sei nicht erlaubt, reicht mir nicht. Moralisch vielleicht fragwuerdig,
aber strafrechtlich ist es wohl dann nicht relevant. Selbst, wenn dem _Opfer_ an Hand eines Volumen/Zeit-Tarifs (erheblicher) wirtschaftlicher Schaden entsteht.
Werden dann ueber dieses WLAN illegale Aktionen durchgefuehrt, sind diese Straftaten
zu verfolgen! Wohl nicht das Nutzen des fremden WLANS (vielleicht in der Hinsicht der Verschleierung ... also spaeter strafverschaerfend?).

Und dann noch was: die MAC-Adresse frei zu aendern ist nicht als Standard Funktion vorhanden.
Aber es ist nicht verboten (auch moralisch nicht fragwuerdig), diese eigentlich weltweit eindeutige Adresse auf dem eigenen Rechner so zu veraendern (faelschen), wie man lustig ist.


Agenor

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-1565
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)

Genau das war ja meine Frage. Daher kann es einfach nicht ausreichen, eine MAC-ID als Beweis für einen "Einbruch" anzusehen.

Ich betone nochmal, ich habe keine MAC-IDs verändert (wüsste auch momentan gar nicht, wie!).

Wenn mein Rechner ein anderes WLAN findet und sich dort "einbucht" ist das in meinen Augen kein "Einbruch", da stimme ich Agenor zu.

Wenn ich nun mit meinem eingebuchten Rechner dem anderen den Hinweis zu kommen lasse, dass sein WLAN offen ist, ist dass für mich gleichzusetzen mit dem Ansprechen (nur leider weiß ich ja nicht, wen ich ansprechen sollte).

In meinem gesendeten Hinweis kann ich doch meine eMail Adresse bzw. Telefonnummer für weitere Fragen hinterlassen.

Falls er sich nun mit mir in Verbindung setzen sollte, könnte ich meine Dienste gegen Entgelt anbieten!

Hätte er eine rechtliche Grundlage, mich anzuzeigen? Unerlaubte Werbung, Einbruch in sein WLAN (glaube ich kaum), etc....

Sirko

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

@Sirko
Sehe ich wie Du. In ein offenes WLAN kannst Du gar nicht einbrechen, so dass auch kein Grund fuer eine Anzeige besteht!
Problematisch ist es, jemanden dann eine Nachricht zukommen zu lassen. Denn, wohin schickst Du die Nachricht? Wenn das _Opfer_ lediglich den WLAN Router an hat, nicht aber seinen Rechner? Selbst wenn der Rechner an ist, kommst Du nicht ohne weiteres an diesen ran. Und alle Bemuehungen ranzukommen, sind dann u.U. schon strafbar.

Agenor

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-1565
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)

@Agenor
"Benachbarte Computer anzeigen" sollte doch dann nicht strafbar sein, oder? Wer sein WLAN nicht abgesichert hat, weiß bestimmt auch nicht, wie man den Nachrichtendienst ausschaltet, oder?

Sirko

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/48173&words=WLAN

und

Interview mit dem Rechtsanwalt Christian Czirnich.
Dieser beschäftigt sich seit 1994 mit den Themen „Computer- und Urheberrecht“ und gilt als Experte in diesen Bereich!


1. Darf man passiv (mit einer Linux-Software, die nicht selbstständig sendet und nur empfangene Datenpakete sichtbar macht) nach Wireless LANs suchen?

A: Derzeit grundsätzlich ja. Es ist weder verboten, Wireless LAN im Notebook an beliebigen Orten zu verwenden, noch wird man aktiv tätig, um fremde Netze zu nutzen. Der eingesetzte Wireless-LAN Empfänger zeigt nur an, dass er sich im Bereich eines Netzwerkes befindet Verboten ist jedoch jegliche weitere Nutzung des fremden Netzwerks oder die Mitteilung an Dritte, dass sich an einer bestimmten Stelle ein Funk-LAN befindet. Marker, die anderen mitteilen, dass man hier ungestört auf Kosten anderer surfen kann, sind damit verboten.


2. Darf man aktiv (mit Windows-Software, die Probe-Signale sendet um Access Points ausfindig zu machen) nach kabellosen Netzwerken suchen?

A: Auch dies ist derzeit zulässig. Mit Inkrafttreten der Cybercrime-Convention und ihrer Umsetzung in deutsches Recht soll jedoch jegliches Abhören oder Ausspionieren von Funknetzen verboten werden.


3. Ist es verboten, kabellos übertragene, vollständig unverschlüsselten Netzwerkverkehr mitzulesen?

A: Nach Paragraph 202a Strafgesetzbuch nicht denn die Daten sind nicht besonders vor dem Zugriff von außen geschützt. Sofern ein Wireless LAN aber unter das Telekommunikationsgesetz fällt kann ein Verstoß gegen das Abhörverbot (§86 TKG ) vorliegen, womit eine Strafe von bis zu 2 Jahren drohen kann. Hiernach ist der Empfang von Nachrichten, die nicht für einen selbst bestimmt sind, worunter auch Datenverkehr zu verstehen ist, unzulässig.


4. Mache ich mich strafbar, wenn sich mein Windows-Notebook ohne mein Wissen oder mit meinem Wissen in ein ungeschütztes, fremdes Wireless LAN einbucht?

A: Bucht man sich unbeabsichtigt in ein fremdes Wireless LAN ein, macht man sich hiermit noch nicht strafbar. Dringt man hingegen absichtlich ein, auch in ein nur mittels der üblichen Technik geschütztes Netzwerk, liegt ein Verstoß gegen Paragraph 202a Strafgesetzbuch und eventuell auch Paragraph 86 Telekommunikationsgesetz vor. Zwar ist das Eindringen an sich nicht strafbar, jedoch sind sämtliche Daten, auch die Verzeichnisstruktur oder Dateinamen des fremden Netzwerks, vor Zugriff besonders geschützt. Sobald man von diesen Kenntnis erlangt liegt daher ein Ausspähen von Daten im Sinne des Strafgesetzbuchs vor.


5. Darf ich in geschützte Funknetzwerke eindringen?

A: Nein. In den Moment in dem man die Verzeichnisstruktur des fremden Netzwerks angezeigt bekommt liegt ein Verstoß gegen Paragraph 202a Strafgesetzbuch vor. Das Bundesjustizministerium vertritt die Ansicht, dass bereits die im Wireless LAN implementierte Verschlüsselung ausreicht, um die Daten als vor Zugriff besonders geschützt anzusehen. Dies kann mit bis zu 3 Jahren Halt geahndet werden.


6. Darf ich aus einem fremden Netzwerk Dateien aus freigegebenen Ordnern etc herunterladen?

A: Nein. Damit liegt definitiv ein Verstoß gegen Paragraph 202a Strafgesetzbuch vor.


7. Darf ich fremde Gateways nutzen, um im Internet zu surfen?

A: Nein. Hierdurch wird dem Betreiber des Wireless LANs finanzieller Schaden zugefügt, während man selbst Aufwendungen spart Man macht sich hier mit nach Paragraph 263a Strafgesetzbuch strafbar und gleichzeitig auch schadensersatzpflichtig.

meiner meinung bleiben aber noch ein paar fragen offen. eine davon wäre,ist man straffrei, wenn der betreffende eine flatrate hat und somit ihm kein schaden entsteht und ich außerdem eine flatrate habe, damit ich keinen vermögensvorteil erziele? (stgb 263a)
was mich daran aber immer noch stört ist die tatsache, daß man als nutzer wenig möglichkeiten hat zwischen gewollten hotspots und ungewollt offenen lans im normalfall nicht unterscheiden kann.

mfg
chronoton

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Vielen Dank _chronoton_!
Zwar bleiben die Fragen offen (was passiert, wenn kein Schaden entsteht bzw. kein Vorteil gezogen wird) - aber ich denke, im Zweifel ist das "schwarz surfen" doch strafbar.

Agenor

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Ness
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hiermit beantworte ich die letzten Fragen:

Sagen wir,jemand dringt in ein unverschlüsseltes Netzwerk ein und hat keine Möglichkeiten ,Daten auszuspähen,oder Schaden durch sogenanntes Hacking durchzuführen,so gilt trozdem folgendes:

Dadurch,dass man sich in das Internet des Anderen eingeloggt hat,verlangsamt man die Internetleitung des Anderen,und das reicht aus,um bestraft zu werden! Damit meint man die Ressourceauslastung der jeweiligen Internetverbindung!
Auch wenn es nur wenige Bytes,Kilobytes sind und das Opfer feststellen konnte,dass jemand auf seiner Internetleitung war,kann man sich strafbar machen!

Problemfall2: Hotspot oder privat Wlan?
Das liegt an der Entscheidung der Firmen/Unternehmen, oder Restaurants! Die Hotspot Anbieter kennzeichnen ihre meistens kostenlosen Hotspots mit ihren Namen der jeweiligen Firma!
BSP: Restaurant Laberde Tuschka hat ein Hotspot für Gäste! Demnach würde man TuschkaWlan ,LaberdeHotspot,Hotspot,LaberdeHotspot usw. als Hotspot bezeichnen und da kann man sichergehen,dass hiermit die mit Absicht frei gelegte Wlan-Verbindung gemeint wird!
Falls es doch Schwierigkeiten gibt,ist die einfachste Lösung: Umgebung untersuchen und ggf. Leute befragen,wessen Wlan es ist,oder gleich sein lassen!

Problemfall3: Man macht sich strafbar,wenn man unverschlüsselte Wlan Verbindung nutzt!
Zusätzlich:
Falls man wirklich durch seine unverschlüsselte Wlan-Verbindung Opfer eines Betruges wurde,so lastet die Schuld an sich selbst,da man keine sichere Verschlüsselung hatte!


-- Editiert am 29.06.2009 01:10

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

> Man macht sich strafbar,wenn man unverschlüsselte Wlan Verbindung nutzt!

Unfug (wenn du damit das eigene WLAN meinst).

> was passiert, wenn kein Schaden entsteht bzw. kein Vorteil gezogen wird

§202a StGB stellt auch den Versuch unter Strafe. Im übrigen stell dir selbst mal die Frage, ob ein Einbruch kein Einbruch ist, wenn du nichts klaust.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

§ 202a
Ausspähen von Daten
(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.

Wieso sollte jemand, der sich in ein ungesichertes WLAN einlockt, strafbar gemacht haben?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

@Ness

du antwortest auf einen Uralt-Thread.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Tonitronic
Status:
Praktikant
(939 Beiträge, 269x hilfreich)

Ach, das auch noch. Na Borstmahlzahlt!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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