Free2Play (Digitale Waren) und Verbraucherschutz

20. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
Hefeistos
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Free2Play (Digitale Waren) und Verbraucherschutz

Hallo!

Bei diesem Thema geht es eher um Verbraucherschutz, wobei mich allgemein mal interessieren würde wie da die Rechtslage ist.

Ich spiele seit rund einem Jahr ein Free2Play Trading Card Game bei dem es darum geht digitale Karten zu sammeln, aus diesen Decks zu bauen und dann gegen Gegner anzutreten. Die Karten werden wie bei Free2Play üblich auch in einem Online-Shop für Ingame-Währung verkauft. Diese konnte man entweder über kleinere Errungenschaften wie Wochenaufgaben etc. oder Echtgeld erhalten.

Aus "Balancing Gründen" hat sich der Entwickler vor kurzem entschieden das Wirtschaftssystem des Spiels komplett umzukrempeln. Nicht das nur die Ingame Währung nur noch über Echtgeld erhalten werden kann, hat der Entwickler alle bisherigen Karten entwertet und ein neues "Basiskartenset 2" raus gebracht in denen exakt die gleichen Karten enthalten sind wie bisher erschienen. Verschiedenste Spielmodi werden für die "alten Karten" jetzt deaktiviert. Man soll sich daher jetzt die gleichen Karten noch ein zweites mal Kaufen um weiterhin die verschiedenen Modi nutzen zu können. Ich finde dieses vorgehen extrem dreist.

Natürlich hat sich der Entwickler mit seinen AGB's, Verkaufsbedingungen etc. gegen alles erdenkliche abgesichert. Wenn ich das richtig verstanden habe, habe ich mit dem kauf einer Karte eine Lizenz erworben diese im Spiel nutzen zu dürfen, aber so richtig blicke ich da nicht durch.

Gibt es in solchen Dingen nicht die Möglichkeit sein Geld erstattet zu bekommen?

Probleme mit dem Gewerbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Gibt es in solchen Dingen nicht die Möglichkeit sein Geld erstattet zu bekommen?


Das wird man von einem Fachmann im jeweiligen Einzelfall prüfen lassen müssen, so pauschal kann man das nicht sagen.

Mal ein dummes Beispiel, wenn sich ein Spieler für "Hell 3" für 250 EUR einen Satz stärkster Ausrüstungsgegenstände kauft und dann mit dem Erweiterungssatz "Banger of Clubs" diese Gegenstände in Relation plötzlich nur noch Mittelmaß sind, hat er auch keinen Anspruch gegen den Betreiber.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:
Gibt es in solchen Dingen nicht die Möglichkeit sein Geld erstattet zu bekommen?

Eventuell ja. Dazu müsste man die
quote:
AGB's, Verkaufsbedingungen etc.

mal im Detail prüfen inwiefern diese überhaupt rechtskonform sind.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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