Fernabsatzgesetz und Rückgaberecht - Handlingskosten bei Rückgabe?

23. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Colin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fernabsatzgesetz und Rückgaberecht - Handlingskosten bei Rückgabe?

Guten Tag!

Ich betreibe einen Onlineshop und habe folgende Fragen:

Was oder wer enscheidet eigentlich ob Waren die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind?
Dies ist in §312 BGB nicht gerade ausführlich beschrieben.
Meiner Ansicht nach ist z.B. eine Palette Parkett nicht für einen Rücktransport geeignet, da diese Palette mehrmalige Transporte nie unbeschadet übersteht. Oder wie ist es mit einem Gartenhaus oder einem Gartenzaun der nicht auf speziell Kundenwunsch angefertigt wurden, ich denke daß auch dies nicht für einen Rückversand geeignet wäre?

Können bei einem Onlineverkauf nach einer Rückgabe Handlingskosten/Bearbeitungskosten von beispielsweise 10% vom Verkaufswert berechnet werden?

Auf zahlreiche Antworten freut sich

Winfried

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