Hallo,
ich bzw. alle Mitarbeiter haben mit unserem Arbeitgeber einen Vertrag abgeschlossen, dass wir jeden Monat X-Stunden mehr arbeiten und X-Stunden an einer Trainingsmaßnahme Teilnehmen.
Dafür gibt es dann jeden Monat eine Gutschrift von 4x€, damit können wir uns im Firmeninternen Webshop, einen oder mehrere Artikel aussuchen.
Leider habe ich das im ersten Monat verpasst und nun hier ein Wunderschönes-Schlecker-Paket zu stehen, in dem nur Sachen sind die ich persönlich überhaupt nicht brauche.
Dieses Paket gehört ja nun mir, also kann ich damit machen was ich will, oder?
Paket kam per Post, also 14 Tage Rückgaberecht?
Betrag 42,xx€, also müsste Schlecker sogar die Rücksendekosten übernehmen, richtig? (auch wenn mir das garnicht so wichtig ist)
Oder gibt es dabei eine Sonderregelung?
Werde heute auch meinen Arbeitgeber befragen.
Danke im Vorraus
Fernabsatzgesetz
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Du arbeitest bei Schlecker und wenn Du Dir nichts aussuchst wird Dir irgendwas geschickt? Habe ich das richtig verstanden?
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Schlecker ist nicht der AG.
Es gibt für die besagte mehrarbeit, eine Gutschrift um die 40€.
Mit diesem Betrag kann man sich im Onlineshop mit Waren eindecken. (Von verschiedenen Firmen)
Da ich diesen Monat verpasst habe mir etwas z u bestellen gab es den Standardartikel -> Schlecker Warenkorb.
Vertrag ist ja zw. mir und Schlecker entstanden. Zumindestens bin ich Rechnungsempfänger usw. und überweise auch den Betrag selbstständig.
Kann ich den Artikel jetzt zurücksenden? 14 Tage Rückgaberecht.
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Und noch eine Frage zwar nicht zu dem Fall aber aus Interesse:
Es gibt ja die Klausel ab 40€ trägt der VK die Rücksendekosten.
Was ist wenn ich mir zum Bspl. 2 Tshirts bestelle â25€uro = 50€.
Eines behalten will und eins zurücksende. Wer trägt die Rücksendekosten?
--
Theoretisch müsste ja jeder VK schon aus Kulanz sagen er trägt die Kosten?
Denn wenn er das nicht tut, würde ich beides zurücksenden und er verdient garnichts.
aber gibt es da irgendeine klausel?
danke im vorraus
Wenn die Ware im online shop bestellt wurde,auch von ihrem AG,müsste der Fernabsatz greifen,also Widerruf möglich.
Wenn Sie ein Shirt zurück senden, dann müssten Sie zahlen,da die Rücksendung nach dem Wert der Rücksendung berechnet wird.
Aber Toilettenpapier braucht doch jeder;)
>Aber Toilettenpapier braucht doch jeder
Ja, Bounty ist da drin, das ist aber auch schon fast alles was man gebrauchen kann
Kaffe und Kaffefilter -> NespressoMaschine
total tolles Duschbad und DeoRoller -> wenn ich alles soviel hätte wie dises Zeug..
irgendwelche Chinesichen Suppen usw. -> echt kein Bedarf..
das Paket ist nichtmal gut zum weiterverschenken
Aber danke für die Rechtsberatung
Bitte ,war aber keine Rechtsberatung,weil so etwas hier verboten ist.;)
Sonst hätte ich ergänzt mit: macht dann 50 €
lili
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"Dies ist ein Rechtsforum, hier bekommst Du RECHT,Gerechtigkeit gibts hier nicht."
die ganze kiste ist doch nur 42,xx€ wert ;-)
Wenn die Ware im online shop bestellt wurde,auch von ihrem AG
,müsste der Fernabsatz greifen,also Widerruf möglich.
Der AG ist doch kein Verbraucher.
Und was ist - je nach Inhalt des Korbes - mit §312b III (5) BGB
?
--- editiert vom Admin
Also sie müssen was bestellen im Wert von 40 ,- Euro monatlich!?
>>>JA
Diese Waren zahlt Ihr Arbeitgeber? Richtig?
>>>JA
Sie haben eine Betriebsvereinbarung über diese Vorgehensmassnahme?
>>>JA
Sie haben verpennt was zu bestellen, und dafür die Standardlösung für Schläfer erhalten?
>>>Richtig
Was wollen sie jetzt eigentlich?? bargeld?
>>> Weis ich selbst nicht , habe die Sachen gestern schon in den Schrank einsortiert... das nächste mal weis ich besser bescheid.
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