Fernabsatz Gesetz Regelung bei begrenzter Verfügbarkeit

10. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb457272-24
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Fernabsatz Gesetz Regelung bei begrenzter Verfügbarkeit

Liebes 123recht.net Forum,

wie betreiben einen Online Shop in dem in (un)regelmäßigen Abständen limitierte Produkte angeboten werden. Die Nachfrage ist teilweise so groß, dass bei einigen Nutzern die Zeit zwischen Warenkorb und Kasse nicht ausreicht. Einige sind schneller und andere langsamer. Das eingesetzte Shopsystem bietet keine Möglichkeit, den Bestand/Verfügbarkeit der Produkte zu reservieren und so entstehen vermehrt Bestellungen/Zahlung wo das Produkt schon nicht mehr verfügbar ist.

Hinweise wie "nur begrenzte Stückzahl" oder "nur solange der Vorrat reicht" sind zwar hilfreich aber rein rechtlich wohl keine Alternative.

Vor vielen Jahren habe ich mal ein Seminar zum Thema E-Commerce besucht, in dem die Unterschiede zwischen stationärem und online Handel erklärt wurden. Und wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht, gab es da Unterschiede in der Reihenfolge der Willenerklärungen bei stationären und online Angeboten.

Bei stationären Händlern war die erste Willenserklärung vom Händler, indem er seine Ware zum Verkauf anbietet. Die zweite Willenserklärung kam dann vom Kunde, der das Angebot annimmt und bezahlt.

Bei online Händlern war es andersrum. Die erste Willenserklärung kam vom Kunden, der dem Händler einen Geldbetrag angeboten hat. Die zweite Willenserklärung kam dann vom Händler.

Leider ist das schon ein paar Jahre her und ich bin mir auch gar nicht mehr sicher da etas zu verwechseln. Daher die Frage an euch:

Wo ist dies im Fernabsatzgesetz geregelt bzw. wie können wir Kunden ausreichend darüber informieren und einem möglichen Rechtsstreit vorbeugen?

Das eingesetzte Shopsystem bietet keine Möglichkeiten darauf einzugehen bzw. dem vorzubeugen!

LG Enrico

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119560 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von fb457272-24):
wie können wir Kunden ausreichend darüber informieren und einem möglichen Rechtsstreit vorbeugen?

Beseitigt den Mangel in eurem Shopssystem.
Das ist am effektivsten.


Ansonsten kann man die AGB so formulieren, das erst ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande kommt, wenn ihr das bestätigt bzw. liefert.

Dan hat man zwar juristisch eine Chance, bekommt aber dennoch regelmäßig Probleme (Stichwort "Lockvogelangebot", schlechte Bewertungen) mit denen man sich herumschlagen muss.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von fb457272-24):
Bei stationären Händlern war die erste Willenserklärung vom Händler, indem er seine Ware zum Verkauf anbietet. Die zweite Willenserklärung kam dann vom Kunde, der das Angebot annimmt und bezahlt.
Das ist falsch.


Zitat (von Harry van Sell):
Ansonsten kann man die AGB
so formulieren, das erst ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande kommt, wenn ihr das bestätigt bzw. liefert.
Dann darf aber vorher keine Bezahlung möglich sein, denn Gerichte haben schon entschieden, dass z.B. eine Regelung per AGB nichtig ist wenn diese besagt, dass der Vertrag erst z.B. mit Versand der Ware zustande kommt, der Kunde aber bereits vorher bezahlen konnte.

Das ist generell eine kniffelige Angelegenheit.

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#3
 Von 
fb457272-24
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Beseitigt den Mangel in eurem Shopssystem.


Und genau das ist für uns nicht möglich bzw. sieht das eingesetzte Shopsystem dies nicht vor :(

Grundsätzlich sollte das ein "Problem" so einiger Online Shops sein. Mir fällt auch auf die schnelle keine programatische Lösung ein, ausser die Idee von einer Schlange zum anstellen an der Kasse ABER soweit mir das bekannt ist, hat das noch kein E-Commerce System umgesetzt.

Es muss doch dafür eine gesetzliche Regelung geben?!

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#4
 Von 
fb457272-24
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Zitat (von fb457272-24):
Bei stationären Händlern war die erste Willenserklärung vom Händler, indem er seine Ware zum Verkauf anbietet. Die zweite Willenserklärung kam dann vom Kunde, der das Angebot annimmt und bezahlt.
Das ist falsch.


Auch wenn sich meine Frage eher mit dem Online Handel beschäftigt, interessiert mich, was daran falsch ist bzw. wie es dann richtig ist. Soweit ich weiß, muss der stationäre Händler die Ware, welche er als Angebot präsentiert auch dem kaufbereiten Kunden verkaufen. Oder hat ein Händler die Möglichkeit, dem Kunden den Kauf zu verwehren? Und wie ist dann die Reihenfolge im Online Handel?

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

In einem Ladengeschäft nimmt ein Kunde die Ware und geht zur Kasse. Dort unterbreitet der Kunde dem Verkäufer ein Kaufangebot. Der Verkäufer kann das Kaufangebot annehmen oder auch ablehnen. Genau aus diesem Grund sind z.B. auch (falsche) Preisauszeichnungen für Waren nicht bindend!


Zitat (von fb457272-24):
Und wie ist dann die Reihenfolge im Online Handel?
Genauso. Du erhältst ein Kaufangebot und kannst dieses annehmen oder auch nicht.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119560 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von fb457272-24):
Es muss doch dafür eine gesetzliche Regelung geben?!

Ja, die gibt es.

Und die besagt - neben der gänigen Rechtsprechung - :
- wenn ein verbindlicher Vertrag zustandegekommen ist, hast Du zu liefern oder Schadenersatz zu leisten.
- das es Dein Problem ist, wenn Du ungeeignete Software/Organisation/AGB verwendest.



Zitat (von micbu):
Dann darf aber vorher keine Bezahlung möglich sein,

Stimmt, Vorkasse und alle "Sofort-Bezahl-System" fallen da raus.
Bleibt eigentlich nur noch Rechnung und Nachnahme übrig ...



Zitat (von fb457272-24):
bzw. sieht das eingesetzte Shopsystem dies nicht vor

Welche System wird denn eingesetzt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
fb457272-24
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir benutzen plentymarkets als Shopsystem.

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#8
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Mal ein plakatives Beispiel:

Der Gesetzgeber gibt vor: "dein Auto muss eine Nebelschlussleuchte haben".

Du sagst "Mein Auto gibt vom System her leider nicht her, dass es eine Nebelschlussleuchte hat".

Glaubst du, du wärst deswegen jetzt von der Pflicht befreit, oder könnte nicht doch eher die Lösung darin bestehen, eine Nebelschlussleuchte nachzurüsten, bzw. sich ein Auto anzuschaffen,welches eine Nebelschlussleuchte hat?

(an die Detailverliebten: ich weiß, dass das Beispiel nicht ganz passt. Aber von der Grundrichtung her ist es so).

Als Alternative zur Umrüstung des Shopsystems bleibt ja noch auf das Anbieten von limitierter Ware zu verzichten.

Und ehrlich gesagt: eine Software, die noch nicht einmal den aktuellen Bestand beim Abschließen der Bestellung erneut gegen prüft halte ich für reichlich unbrauchbar.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb457272-24
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):


Mal ein plakatives Beispiel:

Der Gesetzgeber gibt vor: "dein Auto muss eine Nebelschlussleuchte haben".

Du sagst "Mein Auto gibt vom System her leider nicht her, dass es eine Nebelschlussleuchte hat".

Glaubst du, du wärst deswegen jetzt von der Pflicht befreit, oder könnte nicht doch eher die Lösung darin bestehen, eine Nebelschlussleuchte nachzurüsten, bzw. sich ein Auto anzuschaffen,welches eine Nebelschlussleuchte hat?

(an die Detailverliebten: ich weiß, dass das Beispiel nicht ganz passt. Aber von der Grundrichtung her ist es so).

Als Alternative zur Umrüstung des Shopsystems bleibt ja noch auf das Anbieten von limitierter Ware zu verzichten.

Und ehrlich gesagt: eine Software, die noch nicht einmal den aktuellen Bestand beim Abschließen der Bestellung erneut gegen prüft halte ich für reichlich unbrauchbar.


OK, jetzt driftet es mir zu sehr ab und wird beinahe zur Unterhaltung mit Halbwissen. Ich beschäftige mich nicht erst seit gestern mit Online Shops und mir fällt es relativ schwer, dein Beispiel irgendwie in Bezug zu setzen. Und ich habe das leise Gefühl, du hast so gar keine Ahnung von Bestell-/und Bezahlvorgängen im Internet - maximal als Nutzer vllt ;)

Stoppe mal den Zeitraum zwischen Produkt in Warenkorb und Abschluss der Bestellung. Beachte das die meisten Zahlungssysteme externe Anbieter wie zB. Paypal sind. Stelle dir vor, du hast als Verkäufer das Glück und den Segen, ein Produkt anbieten zu können, was dermaßen beliebt ist, das es 5min nach dem Launch ausverkauft ist. Und jetzt lehne dich einfach nochmal zurück und überlege in Ruhe. So einfach wie du denkst, ist es bei weitem nicht und ich mach das auch nicht erst seit gestern.

Ich war auf Lösungsvorschläge aus und nicht auf so einen Stuss mit oder ohne Nebelschlussleuchte ;)

Aber bleiben wir bei deinem Beispiel mit dem Auto! Du hast 10 Autos, die du online verkaufen willst. Punkt 18Uhr startet der Verkauf. In einem stationären Laden würden sich die Leute, sofern sie halbwegs zivilisiert sind, nacheinander anstellen und die ersten 10 würden wohl zum stolzen Besitzer dieses tollen Autos (mit oder ohne Nebenschlusslicht) werden. Online gibt es jedoch keine Schlange, an der man sich anstellen kann/sollte, da stehen alle in erster Reihe und werfen dir quasi das Geld entgegen. Nun liegt es an dir als Verkäufer, die ersten 10 Geldwürfe zu fangen und die darauf Folgenden wieder zurückzugeben. Soweit verstanden? Gut! Dann bringen wir jetzt noch bestimmte Zahlungssysteme ins Spiel, wie Paypal, Kreditkarte, Nachname und Vorkasse. Wie wir alle wissen, funktioniert jedes Bezahlsystem anders und online nunmal paralell.

Lösungsansätze wären, wie oben schon genannt, die Sofort Bezahlsysteme nicht zu nutzen, damit eben keine Geldwürfe entstehen. Zweiter Ansatz wäre, die Produkte zu reservieren wie beispielsweise brands4friends und dem Kunden eine festgesetzte Zeit zu geben, seine gewählten Produkte zu bezahlen (ähnlich wie im stationären Handel, wo nur eine bestimmte Menge ausliegt). Würde ich das online umsetzten, also das Produkte welche in Warenkörben liegen für andere als nicht verfügbar angezeigt würden, dann gib mir die URL von deinem Onlineshop, ich pack dann alles verfügbare in einem Warenkorb und schaue zu wie du dich wunders, weil keiner mehr was kauft ... liegt es ja bei mir im Warenkorb. Je nach Anzahl der Produkte, angebotenen Bezahlsystemen und und und verändern sich die Konstellationen und damit auch verbundene Möglichkeiten dem entgegenzuwirken. Egal wie oft ein Produkt verfügbar ist, egal welches Bezahlsystem zum Einsatz kommt, egal wie lange ein Kunde für eine Bestellung benötigt, denke ich, gibt es für einen Online Händler Rechte, Pflichten und gesetzliche Räume die a) Transparenz für den Kunden bieten, sowie b) der gesetzlichen Regelung entsprechen.

Ich suche weder ein Schlupfloch noch eine findig/windige Art mit diesem Problem umzugehen. Nein, ich möchte transparent, ehrlich, offen und gesetzkonform mit diesem Problem umgehen!

Du siehst jetzt hoffentlich, das dies ein super komplexes Thema ist und mir ist kein Shopsystem bekannt, was dies zu 100% umsetzt. Grundsätzlich tritt dieses Problem auch sehr selten auf und mir geht es wie schon mehrfach gesagt um den transparenten und ehrlichen Umgang damit.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Ich kenne dein Problem nur zu gut. Es ist aber zu komplex um zu sagen, dass man das SO oder SO machen muss. Das Problem an der ganzen Sache ist, dass es bereits Urteile gab, welche AGB für nichtig erklärt haben, dass der Vertrag erst mit z.B. dem Versand der Ware zustande kommt wenn Vorkasse geleistet wird. Das wäre eine unangemessene Benachteiligung des Kunden und somit nichtig. Auf der anderen Seite möchte heute jeder direkt bezahlen und nicht erst umständlich eine Überweisung nach Erhalt z.B. einer Annahmebestätigung ausführen. Ich selbst war auf der Suche nach einer Software welche nach einer ausgelösten Bestellung erst den Warenvorrat überprüft hat und dann erst z.B. PayPal oder Kreditkartenbezahlung ermöglicht hat. Bei bezahlbaren Systemen bin ich gnadenlos gescheitert. Niemand hat solch eine Software, zu einem bezahlbaren Preis, angeboten. Die günstigen Shopprogramme geben das einfach nicht her weil sie nicht mit deinem Warenwirtschaftssystem gekoppelt werden können. Es ist und bleibt schwierig wenn es bezahlbar sein soll.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16470 Beiträge, 9285x hilfreich)

Zitat:
denke ich, gibt es für einen Online Händler Rechte, Pflichten und gesetzliche Räume die a) Transparenz für den Kunden bieten, sowie b) der gesetzlichen Regelung entsprechen.

Man muss den Bestellprozess so gestalten, dass ein verbindlicher Kaufvertrag mit dem Kunden erst zustandekommt, wenn sichergesellt ist, dass der Kunde auch beliefert werden kann.
Es ist durchaus möglich, dass am Ende des Bestellprozesses kein "verbindlich Kaufen" sondern *nur* ein "Bestellung aufgeben" steht. Dann können viele Kunden bestellen. Man schaut, wie viele Bestellungen eingehen und wie viel Ware man hat. Den erfolgreichen Bestellern schickt man eine Auftragsbestätigung, den überzähligen Bestellern eine Absage. Das ist erstmal kein Problem. Das Problem entsteht erst dadurch, dass die Mehrzahl der Gerichte, die Entgegennahme ein Zahlung als Auftragsbestätigung wertet. D.h. jemandem von dem man einen Geldwurf gefangen hat, darf man keine Absage mehr schicken. Man muss es halt hinbekommen, dass nur die Kunden mit Geld werfen können, die auch tatsächlich Ware bekommen werden.
Also: Man verschickt erst mit der Auftragsbestätigung den Link zur Bezahlseite, so dass die Besteller, die eine Absage bekommen haben, nicht vorher zahlen können, und die erfolgreichen Besteller erst zahlen müssen, wenn sie die Bestätigung haben, beliefert zu werden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb457272-24
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Ich kenne dein Problem nur zu gut. Es ist aber zu komplex um zu sagen, dass man das SO oder SO machen muss. Das Problem an der ganzen Sache ist, dass es bereits Urteile gab, welche AGB für nichtig erklärt haben, dass der Vertrag erst mit z.B. dem Versand der Ware zustande kommt wenn Vorkasse geleistet wird. Das wäre eine unangemessene Benachteiligung des Kunden und somit nichtig. Auf der anderen Seite möchte heute jeder direkt bezahlen und nicht erst umständlich eine Überweisung nach Erhalt z.B. einer Annahmebestätigung ausführen. Ich selbst war auf der Suche nach einer Software welche nach einer ausgelösten Bestellung erst den Warenvorrat überprüft hat und dann erst z.B. PayPal oder Kreditkartenbezahlung ermöglicht hat. Bei bezahlbaren Systemen bin ich gnadenlos gescheitert. Niemand hat solch eine Software, zu einem bezahlbaren Preis, angeboten. Die günstigen Shopprogramme geben das einfach nicht her weil sie nicht mit deinem Warenwirtschaftssystem gekoppelt werden können. Es ist und bleibt schwierig wenn es bezahlbar sein soll.


Danke, endlich mal jemand, der das Problem kennt ;) Rein rechtlich müsste es doch so sein, das der Besitzanspruch vom Verkäufer zum Käufer erst dann wechselt, wenn die Ware bezahlt wurde. D.h. wer zuerst bezahlt ist Besitzer und die anderen bekommen ihr Geld zurück. Mit einer korrekten und transparenten Buchhaltung (Ein-/Ausgänge der Geldbeträge) sollte ein möglicher Betrugsversuch, unlauterer Wettbewerb oder was auch immer einem dann vorgeworfen wird, ganz klar abgewiesen werden können - vorrausgesetzt, man informiert den Kunden vorher ausreichend über das Risiko bzw. macht ihm klar wie es läuft. Und da hatte ich auf eine rechtskonforme und eindeutige Formulierung vom Gesetzgeber gehofft. :(

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb457272-24
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Man verschickt erst mit der Auftragsbestätigung den Link zur Bezahlseite,


Check! Das ist bis jetzt die für mich schlüssigste Vorgehensweise. Danke! Ich denke, das die Umsetzung auch gar nicht so kompliziert sein sollte und motiviert mich, über diesen Lösungsansatz nachzudenken bzw. die Möglichkeiten mit dem aktuellen Shopsystem zu prüfen. Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von fb457272-24):
In einem stationären Laden würden sich die Leute, sofern sie halbwegs zivilisiert sind, nacheinander anstellen und die ersten 10 würden wohl zum stolzen Besitzer dieses tollen Autos (mit oder ohne Nebenschlusslicht) werden.


Noch nie im Aldi zum PC-Kauf gewesen? ;-)

Zitat (von fb457272-24):
Online gibt es jedoch keine Schlange, an der man sich anstellen kann/sollte, da stehen alle in erster Reihe und werfen dir quasi das Geld entgegen. Nun liegt es an dir als Verkäufer, die ersten 10 Geldwürfe zu fangen und die darauf Folgenden wieder zurückzugeben. Soweit verstanden?


Ja. Aber der Ansatz ist ja falsch. Denen, die dir Geld zugeworfen haben, musst du ja liefern und darfst kein Geld zurück werfen. Du musst dir also Bestellungen zuwerfen lassen. Und dann den ersten 10 sagen: "ok, du darfst kaufen, bitte Geld her".
Sprich die Bestellung darf erst an den Bezahldienst weitergeleitet werden, wenn sicher gestellt ist, das Bestand da ist. Auch technisch sehe ich da eigentlich nicht so das große Problem: in dem Moment, wo "zahlungspflichtig bestellen" geklickt wird, muss doch einfach nur noch mal geprüft werden, ob noch Bestand vorhanden ist. Wenn nicht, wird eine Fehlermeldung erzeugt ("leider nicht mehr verfügbar"), wenn Bestand da ist, wird die Zahlung eingeleitet (also Weiterleitung an externe Dienstleister oder Anzeige der Bankverbindung).
Schwierigkeiten sehe ich da erst, wenn auf mehreren Marktplätzen verkauft werden soll, weil dann müsste der gesamte Abgleich in Echtzeit laufen.

Wenn ich als Kunde dann etwas in den Warenkorb gelegt habe, aber nicht mehr bestellen kann, ist das zwar ärgerlich, aber ist nun mal so.

Zitat (von fb457272-24):
Würde ich das online umsetzten, also das Produkte welche in Warenkörben liegen für andere als nicht verfügbar angezeigt würden, dann gib mir die URL von deinem Onlineshop, ich pack dann alles verfügbare in einem Warenkorb und schaue zu wie du dich wunders, weil keiner mehr was kauft ... liegt es ja bei mir im Warenkorb.


Da bist du doch schon fast am Ziel. Nun noch eine Maximalzeit festlegen, die es im Warenkorb liegen kann mit einem gut sichtbaren Timer und man hat die Lösung.

Bekannte Beispiele: Amazon (zumindest bei den Blitz-Angeboten), Eventim (Ticketreservierung), etc.
Bei letzterem sogar noch viel komplexer, weil ja jeweils nur ein Produkt (Sitzplatz) vorhanden ist.
Ich glaube beide arbeiten mit 15 Minuten Timeout.

Der aktuelle Funktionsumfang der Shopsoftware ist mir nicht bekannt. Ich hab mich schon vor langer Zeit aus dem Online-Handel verabschiedet, weil der Aufwand und das Risiko in keinerlei Relation zu den zu erzielendem (Zusatz-)Gewinn steht.
Das es anscheinend keinerlei Software mit diesem Feature geben soll, verwundert mich aber doch ein wenig.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von fb457272-24):
Und ich habe das leise Gefühl, du hast so gar keine Ahnung von Bestell-/und Bezahlvorgängen im Internet - maximal als Nutzer vllt ;)


Diese Ahnung muss man um auf Deine Frage eingehen zu können auch gar nicht haben. Es reichen Kenntnisse im Kaufvertragsrecht völlig aus, denn das Problem, was aber auch Du schon erkannt hast, ist einzig und alleine Dein Problem.

Es ist ja auch nicht so, dass das Problem einzigartig wäre. Andere Online-shops beweisen tagtäglich, dass deren Systeme einen Abgleich vorsehen.

Wenn Du das System aus Kostengründen nicht ändern willst, stelle es wenigstens so um, dass der Kaufvertrag erst nach einer weiteren Bestätigung durch Dich abgeschlossen wird. Damit verringerst Du Dein eigenes Risiko. Aber auch nicht auf "0".

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119560 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Ich selbst war auf der Suche nach einer Software welche nach einer ausgelösten Bestellung erst den Warenvorrat überprüft hat und dann erst z.B. PayPal oder Kreditkartenbezahlung ermöglicht hat. Bei bezahlbaren Systemen bin ich gnadenlos gescheitert. Niemand hat solch eine Software, zu einem bezahlbaren Preis, angeboten.

Das geht, wenn man sich statt der "Fertig-Baukasten-Software" z.B. einer Software wie WooCommerce bedient.
Da schaut man mal, ob es schon eine entsprechende Erweiterung gibt. Falls nicht, lässt man dann von einem der Ahnung hat eine kleine Erweiterung schreiben, die eben genau das macht.
Geht übrigens auch mit einen "reserviert" Flag.
Und wer das dann ganz elegant lösen will, lässt dann eine Seite aufrufen, auf der der Käufer informiert wird das alles reserviert ist, er sich aber als Nr. 35214 in die virtuelle Schlange stellen kann und automatisch informiert wird, wenn innerhalb X Tagen wieder was verfügbar sein sollte.



Zitat (von fb457272-24):
D.h. wer zuerst bezahlt ist Besitzer und die anderen bekommen ihr Geld zurück.

Gleich 2x falsch.
Für jemand der so auf en Putz haut wie lange er schon im Geschäft ist, ist es schon erstaunlich das so Basics wie Besitz, Eigentum und Übergang derselben scheinbar unbekannt sind ...
Egal wer zuerst bezahlt, Besitzer ist erstmal noch immer der Verkäufer.


Desweiteren: das mit dem "Geld zurück" funktioniert eben nicht wie ja schon mehrfach gesagt wurde.
Bezahlt = Kaufvertrag. Also entweder der Händler liefert oder zahlt Schadenersatz.

Daraus folgt: der Kauf muss eine Reservierung sein (sowohl vom den AGB als auch von Ablauf her), die Bezahlung erfolgt erst nach der Zuteilung.
Da muss man dann schauen, ob der Abschluss des Kaufvertrags mit der Zuteilung erfolgen soll oder erst wenn die Bezahlung innerhalb von X Tagen erfolgt.
Aufgrund der rechtlichen Problematik würde ich die letztere Variante bevorzugen.



Zitat (von fb457272-24):
So einfach wie du denkst, ist es bei weitem nicht

Doch ist es: Wer ungeeignete Software/Abläufe verwendet haftet. Die Komplexität der Abläufe im Hintergrund interessiert weder den Gesetzgeber, noch das Gericht.

Bleiben also nur folgende Alternativen:
A) Shopsystem/Abläufe an gesetzliche Vorgaben anpassen
B) Shopsystem wechseln wenn das derzeititge das nicht erlaubt
C) Shopsystem nur für die Sonderartikel betreiben wenn das derzeitige das nicht erlaubt
D) Mit dem Risiko leben (ab einer gewissen Größe kann man sich eine gewisse Ignoranz erlauben)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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