Hallo,
ich verkaufe Naturkost, Naturkosmetik und Wohnaccessoires über einen Onlineshop.
Bei Eingabe des Verkaufspreises eines neuen Produkts (Bio Rotwein) im Internetshop ist mir dabei ein Fehler unterlaufen. Ich habe, da ich täglich bis spät in die Nacht arbeite, anstatt den empfohlenen Verkaufspreis (3,29 EUR) des Lieferanten den Einkaufspreis 1,99 EUR(netto) eingegeben.
Es war einfach nur ein Versehen und es steckte keine böse Absicht dahinter.
Wie es oft so ist, hat nun ein Kunde über den Onlineshop gleich mehrere Flaschen dieses besagten Produkts bestellt.
Da wir bei 1,99 EUR netto einen offensichtlichen Verlust hinnehmen müssten, haben wir dem Kunden mitgeteilt, dass es ein Versehen ist und es uns leid tut.
Wir schlugen ihm einen anderen Preis vor: 2,75 EUR br.
Aber er teilte uns mit, dass dies unlauterer Wettbewerb sei und er die 36 Flaschen für 1,99 EUR geliefert haben möchte per Nachnahme.
Angeklickt hatte er per Vorkasse, da wir Nachnahme gar nicht anbieten.
Wie sieht es rechtlich für uns aus?
Fehler in der Preisauszeichnung
5. August 2006
Thema abonnieren
Frage vom 5. August 2006 | 19:03
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 13x hilfreich)
Fehler in der Preisauszeichnung
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 6. August 2006 | 10:22
Von
Status: Praktikant (537 Beiträge, 179x hilfreich)
Normalerweise stehen in den AGB's eines Händlers, daß die Angebote stehts unverbindlich und freibleibend sind. Ich würde mal sagen, daß ich euch auf einen Irrtum berufen könnt und die ware nicht zum ausgewiesenen Preis liefern müsst.
-----------------
"Meine Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wider. "
#2
Antwort vom 6. August 2006 | 11:31
Von
Status: Student (2642 Beiträge, 617x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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