Hallo,
hab ein kleines Proggie geschrieben, mit dem Pay for Surf Anbieter Programmen (z.B. Fair Ad) vorgegaukelt wird, das am Rechner gesurft wird. Das Programm nimmt keinerlei Veränderungen an der eigentlichen Software vor, läuft nur nebenher!!!
Wie sieht es mit der rechtlichen geschichte aus, wenn ich dies als Shareware verkaufe? Kann man mich dafür irgendwie drankriegen??? Wie siehts aus, wenn ich in dem Programm ausdrücklich darauf hinweise das es verboten ist diese Proggies zu faken, usw....
Falls jemand ne Antwort kennt, postet bitte mal.
Danke Sebastian
FakeProggie für FairAd und Co
9. April 2002
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Frage vom 9. April 2002 | 16:22
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
FakeProggie für FairAd und Co
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 19. Juni 2002 | 04:02
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
hi!
also ich würde sagen, du musst als erstes nicht angeben, daß es sich um ein fakeprogramm handelt, sondern schreib einfach hinein, daß es sich um ein programm handelt, was die internetverbindung halten soll, da manche anbieter die leitung trennen, wenn du länger als x minuten idle bist...durch dein programm wir dann ja traffic erzeugt und die leitung wird nicht getrennt. wies sondt aussieht kann ich nicht sagen. aber du könntest mir das proggi mal schicken, damit ich mir ein bild davon machen kann *g*. stickler@firemail.de
#2
Antwort vom 5. Mai 2006 | 23:59
Von
Status: Beginner (144 Beiträge, 3x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 6. Mai 2006 | 09:11
Von
Status: Beginner (97 Beiträge, 9x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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