Hallo Leute,
ich war sehr dumm und habe ziemlichen Mist gebaut:
Meine Ex hat mich Ende 2017 ziemlich mies abserviert.
Aus Rache habe ich auf einem Erotikportal (Joyclub) ein Fake-Profil mit Ihren Bilden angelegt.
Ich habe dazu Bilder von Ihr aus einem anderen Dating-Portal (Lovoo) auf dem wir uns kennengelernt haben benutzt. Ich habe in das Fake-Profil keine anzüglichen Bilder reingesetzt. Auch habe ich keine Bilder verschickt oder Nachrichten geschrieben. Nach einiger Zeit wurde das Profil gesperrt, da eine Fake-Verdacht bestand. Das Profil wurde dann vom Seitenbetreiber gelöscht.
Letzte Woche kam dann Post von der Polizei.
Dort wurde mir die "Fälschung beweiserheblicher Daten" vorgeworfen.
Datiert auf Anfang Januar. Als Örtlichkeit wurde der Stadteil, indem meine Ex wohnt angegeben.
Ich wurde zu einer Vorladung eingeladen. Bin natürlich nicht hin, sondern habe nachgefragt, was mir genau warum zur Last gelegt wird und Akteneinsicht beantragt.
Ich bin mir sehr sicher, das meine Ex Wind von dem Profil bekommen hat und mich angezeigt hat.
Sie kannte ja auch noch meine Adresse, da wir uns grad frisch getrennt hatten....
Meine Fragen sind nun:
Wie wahrscheinlich ist es, dass die Polizei über meine IP-Adresse nachweist, dass ich dahinter stecke?
Ich meine, eine Ermittlung über die IP-Adresse bedarf einer richterlichen Anordnung.
Gibt es so eine Anordnung auch in so einem "unbedeutenem" Fall?
Wie wahrscheinlich ist es, dass die Polizei die Ermittlungen weiterführt und es durch die Staatsanwalrschaft zu einer Anklage und zu einer Gerichtsverhandlung kommt?
Wenn mir die Polizei über die Ermittlung der IP-Adresse nichts nachweisen, dann kann man mir ja quasi nichts nachweisen....
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Fälschung beweiserheblicher Daten - Fake Profil im Internet
24. April 2018
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Frage vom 24. April 2018 | 20:58
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Fälschung beweiserheblicher Daten - Fake Profil im Internet
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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