Email-Aliase / Postgeheimnis

27. März 2002 Thema abonnieren
 Von 
Jan_Goebel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Email-Aliase / Postgeheimnis

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem.

Mir ist der Tage eine Abmahnung ins Haus geflattert. Folgende Situation:

Ich habe auf den von mir programmierten Seiten eine bestimmte Struktur für Email-Adressen, d.h. name@domain.com.
Nun ist es so, das hier in Leipzig für den Kulkwitzer See zwei verschiedene Webseiten betrieben werden. Auf Anfrage des anderen Betreibers haben wir nun vor kurzer Zeit auf unseren Seiten die Möglichkeiten geschaffen, unter einem von uns festgelegten Email-Alias (unserer Domain) Emails an die Partei zu senden, d.h. sie haben eine Email-Adresse bekommen. Ein Mitlesen ist theoretisch bei EMail-Aliasen ja maximal dem Provider möglich, uns als Betreiber einer Webseite nicht. Oder?

Die Abmahnung beinhaltet Argumente wie Postgeheimnis usw. Außerdem wird gefordert, die Adressangaben nach den Forderungen der anderen Partei anzupassen bis zum Tag X, ansonsten ist eine Zahlung von 1100 EUR von Nöten...

Als Streiwert wird eine Summe in 5stelliger Höhe angegeben..

Die Seite, um die es sich handelt ist unter www.kulkwitzersee.de zu finden.
Unter der Rubrik "Zweckverband" findet man unten die entsprechende Problem-Adresse.

Die andere Partei fordert nun, das ich da eine völlig andere Adresse reinschreibe als die, die jetzt drin steht.

Wie wäre hier nun rechtlich der Sachverhalt?


Danke.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Göbel

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ThomasF
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 14x hilfreich)

Das Postgesetz greift bei unverschlüsselten Emails nicht. Eine Email ist mit einer Postkarte vergleichbar; jeder, der sie unterwegs in die Finger bekommt, kann den Inhalt lesen.

Legt man Wert darauf, ausschließlich verschlüsselte Emails zu erhalten, so muß man alle anderen halt ablehnen und dies den Absendern kund tun.

Wie es strafrechtlich mit einem ohne Einwilligung geschalteten Alias aussieht, kann ich nicht sagen, da ich darüber noch nie etwas gelesen habe.

Ich würde den Alias löschen, aber keine Zahlungen leisten.

Gruß
Thomas

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#2
 Von 
Bummler
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 26x hilfreich)

"Auf Anfrage des anderen Betreibers haben wir nun vor kurzer Zeit auf unseren Seiten die Möglichkeiten geschaffen, unter einem von uns festgelegten Email-Alias (unserer Domain) Emails an die Partei zu senden, d.h. sie haben eine Email-Adresse bekommen."

Ihr habt "den anderen" auf deren Bitte also quasi eine Mail Adresse eingerichtet. Und nun kann jeder Besucher der auf Eurer Seite ist dem "anderen" eine mail schicken? Und jetzt beschwert der sich????

Meine ganz persönliche Meinung: IHR entscheidet ob ihr ne Mail für den einrichtet. Oder gibt es einen Grund dafür? Ich würde die erstmal komplett rausnehmen. Die sollen schauen über welche seite die ihre Mails bekommen.
Das war recht emotional.. ich weiss. Ich find das aber ziemlich frech. Aber ich würde denen diesen Service komplett streichen!

Ansonsten Alias im Klartext rausnehmen.
Prüft mal von wem die Abmahnung kommt. Ist es ein RA. Oder ein Verein? Abmahnverein. Prüft weiterhin ob die überhaupt abmahnen dürfen. da gibt es nämlich Vorgaben.

0x Hilfreiche Antwort

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