Hallo,
wir (meine Freundin und ich) hatten vor einigen Tagen bei Ebay einen Staubsauger bei einem gewerblichen Anbieter bei Ebay gekauft. Nach Lieferung des Staubsaugers probierten wir ihn wenige Minuten aus. Der Staubsauger erwies sich für uns als unhandlich, zu schwer und zu laut und wir sandten ihn 3 Tage nach der Lieferung zurück.
Der Verkäufer verweigert nun die Rücknahme mit folgender Begründung:
"am heutigen Tage haben wir den o. g. Sauger von Ihnen zurück erhalten. Leider mussten wir feststellen, dass dieser von Ihnen bereits intensiv genutzt wurde. Alle Staubbehälter und Leitungen sind von verschmutzt. Gemäß der gesetzlichen Regelung (welche auch bei ebay hinterlegt ist und Ihnen somit vor dem Kauf zugänglich war) steht Ihnen als Käufer die Möglichkeit einer Prüfung in dem Rahmen, „wie es in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre“, zu.
Die von Ihnen hier vorgenommene Nutzung übersteigt diesen erlaubten Umfang.
Da wir ausschließlich mit Neugeräten handeln, haben wir keine Verwendung für Gebrauchtgeräte.
Wir bitten daher um Überweisung der nun wieder anfallenden Versandkosten in Höhe von EUR 6,90 auf unser Konto .... bei der .... unter Angabe der Rechnungsnummer .....
Wir werden Ihnen das Gerät sofort nach Zahlungseingang wieder zusenden."
Der Sauger wurde von uns vielleicht 3 Minuten ausprobiert. Die Aussage des Verkäufers, wir hätten den Sauger "intensiv" genutzt ist schlicht gelogen.
Wie sollen wir uns verhalten ? Kann der Verkäufer bei einer dreiminütigen Nutzung des Geräts (natürlich gelangt dabei auch Schmutz in den Sauger) die Rücknahme verweigern ?
Wer kann uns Hinweise geben ?
Vielen Dank im Voraus
Ebay-Händler verweigert Rücknahme
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Hier versucht der VK auf billige Art und Weise, das Widerrufsrecht auszuhebeln.
Selbst wenn
Sie das Gerät stärker genutzt hätten, als es in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre, müsste er das Gerät -ggf. unter Anrechnung der Wertminderung- zurücknehmen.
Bestehen Sie auf Ihr Widerrufsrecht. Notfalls konsultieren Sie einen Anwalt.
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Wir werden sicherlich die Sache einem Anwalt übergeben, wenn uns das Geld nicht zurückerstattet wird. Gibt es Erfahrungen, wie hoch eine Wertminderung angesetzt werden kann ? Ich befürchte nämlich, daß der Händler noch nachträglich auf die Idee kommt eine horrende Wertminderung geltend zu machen. Bisher hat jedoch diesbezüglich nichts von sich hören lassen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hat der Händler in Ihrem Falle in seiner Widerrufsbelehrung auf eine Wertersatzklausel hingewiesen?
Das Landgericht Berlin hat nämlich mit Beschluß vom 15.03.2007 (Az.: 52 O 88/07
) entschieden, daß Händler auf Online-Plattformen wie eBay die sogenannten Wertersatzpflichtklauseln in der Widerrufsbelehrung von gewerblichen Angeboten gegenüber Verbrauchern nicht mehr verwenden dürfen..
Das Gericht führt dazu aus: Die vom (Online- Händler)Antragsgegner verwendete Formulierung über die Wertersatzpflicht bei der Belehrung über das gesetzliche Rückgaberecht verstößt gegen §§ 2
, 4 Nr. 11 UWG
i.V.m. §§ 312 c BGB
i.V.m. § 1 Abs. 1 Ziffer 10 InfoVO i.V.m. §§ 357 Abs. 1 und 3
, 346 Abs. 2 Satz 1 Nr.3 BGB
, da der Verbraucher nicht darauf hingewiesen wird, dass eine Verschlechterung der Ware, die durch bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden ist, bei einer Wertersatzpflicht wegen Verschlechterung außer Betracht bleibt (§ 346 Abs. 2 S.1 Nr.3 BGB
.
Ob der Hinweis nun gegeben wurde oder nicht; das
Recht dürfte auf Ihrer Seite sein.
Hallo,
vielen, vielen Dank für Euer tolle Hinweise und Euer Engagement.. Der VK hat in seinen AGBs eine Widerrufsbelehrung wie folgt in Ebay zu stehen:
"Widerrufsrecht
Sofern Sie als Verbraucher handeln, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB
in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV
sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB
in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV
. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: ...
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung"
Seine AGB scheint ok zu sein, nur hält er ich selbst nicht dran.
Die Ebay-Artikelnr ist 360092249203.
Bisher hat der VK keinen Wertersatz geltend gemacht. Er hat uns stattdessen aufgefordert, Portokosten für die erneute Zustellung des Geräts zu überweisen. Das haben wir natürlich verweigert und uns auf unser Widerrufsrecht berufen.
Ich habe keinen Zweifel, daß wir hier im Recht sind. Ich befürchte aber, daß der VK jetzt noch nachträglich Forderung nach Wertersatz stellt (obwohl wir den Staubsauger gerade mal 3 Minuten in Betrieb hatten).
Wenn Euch noch was einfällt sagt Bescheid. Eigentlich habe ich keine große Lust wegen einer 65 Euro-Forderung zum Rechtsanwalt zu gehen, aber wenns denn sein muß...
Dieser Verkäufer will sich augenscheinlich vor den Folgen des Widerrufs drücken. Er hat doch in seiner Widerrufsbelehrung selbst darauf hingewiesen, daß die Leistung des Wertersatzes nicht gilt, wenn
die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.
Genau wie es im § 357 Abs. 3 BGB
zu lesen ist.
Eine 3 Minuten dauernde Inbetriebnahme kann doch nicht zu einer derartigen Verschlechterung führen, die einen Wertersatz rechtfertigen oder einen Widerruf ad absurdum könnte.
Haste über Paypal bezahlt? Dann würde ich einen Konfliktfall eröffnen. Ansonsten nochmals Anschreiben mit Fristsetzung, ansonsten Anwalt nehmen. Ich selber habe das mal für 17 Euro gemacht. VK mußte nachher über 350 Euronen bezahlen.
ZITAT;
Eine 3 Minuten dauernde Inbetriebnahme kann doch nicht zu einer derartigen Verschlechterung führen, die einen Wertersatz rechtfertigen oder einen Widerruf ad absurdum könnte
ZITAT ENDE
Hallo,
..der VK nimmt ja die Ware nicht einmal mit Abzug
zurück..Sauerei.
Witzich dabei ist auch, das der Staubi bei DEM VK
schon mehrfach angeboten wurde(Retourware ??)
UND; Er(der Staubi) iss dabei teurer geworden.
Bei normalen Händlern im Netz iss das Teil BILLIGER zu haben.
Warum kaufen die Leute nur (vermeintlich) günstig
beim Ebay ??
Gruss
Hallo,
ein ähnliches Problem hatte ich auch schon mal. Bei mir war es ein Handstaubsauger. Ich hatte auch nur ein paar Krümel zum Testen aufgesaugt, aber war mit dem Halter nicht zufrieden.
Ich habe mich dann auf Rat meines Anwaltes auf 35% Minderung eingelassen, da die Rechtsprechung leider nicht so Eindeutig ist, wie oben beschrieben. Denn Recht haben und Recht bekommen sind immer noch Zwei Dinge.
Zumal man am Ende auch beide Seiten verstehen kann. Zum einen möchtest du das Ding einfach nur zurück geben. Aber benutzt ist nun mal benutz. Auch wenn nur 3 Min.!
Aber ich würde auch keinen Sauger der schon benutzt wurde kaufen wollen. Oder würdest du einen benutzten Sauger (egal ob Ladengeschäft oder per Onlinekauf) kaufen wollen. Der Händler kann das Ding jetzt nur noch entsorgen oder bei Ebay als benutzt verkaufen. Damit finde ich einen Wertersatz von 35% in Ordnung. (ärgerlich aber Verbraucherschutz hin oder her, manchmal muss man auch beide Seiten verstehen!)
Weise deinen Verkäufer doch noch mal auf seine AGBs hin und biete 25% Wertersatz an. Dann kann man sich ja immer noch auf einem höheren Niveau einigen.
Viel Erfolg...
Claus
Heute haben wir nun folgende Mail vom VK erhalten:
"leider haben wir bis zum jetzigen Zeitpunkt keinen Eingang der nochmals anfallenden Versandkosten verbuchen können.
Wir erstatten Ihnen daher nunmehr abschließend den geleisteten Kaufpreis abzgl. der durch Ihre Nutzung entstandene Wertminderung des Gerätes in Höhe
von 33,3%. Sie erhalten hierzu noch eine separate Gutschrift per eMail. Den zu erstattenden Betrag werden wir in den nächsten Tagen auf folgendes
Konto überweisen:.."
1/3 Wertminderung für 3 Minuten Ausprobieren halte ich für ziemlich happig (zumal es sich im Rahmen des im Laden Üblichen bewegte). Aber offenbar ist das üblich und ein Rechtsstreit mit unsicherem Ausgang wegen 22 Euro anzufangen erscheint mir auch nicht sinnvoll.
Vielen Dank nochmal für Eure Feedbacks
Na was für eine Nervbacke, jetzt versucht er es also mit einer anderen Masche?
Da liegt es halt an dir, ob du dir dafür einen Rechtsstreit an die Backe bindest.
Oder du findest einen Mitbewerber, der sich über die Info freut, daß der VK kein ordentliches Widerrufsrecht gewährt und den mal teuer abmahnt. ;-)
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